ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 2-BV/048/2019

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I. Sachvortrag:

 

Das Staatliche Bauamt München 2 legt einen Tekturantrag zur Errichtung eines Forschungszentrums für Katalyse in der Ernst-Otto-Fischer-Str. 1, Fl.Nr. 1896. Die Vorlage erfolgt im Zustimmungsverfahren nach Art. 73 BayBO. Das Vorhaben bedarf somit keiner Baugenehmigung, da mit dem Staatlichen Bauamt München 2 eine Landesbaubehörde beteiligt ist. Das Vorhaben bedarf der Zustimmung der Regierung. Diese entfällt, wenn die Gemeinde dem Bauvorhaben zustimmt. In der Bauausschusssitzung vom 10.11.2008 wurde die Zustimmung zum ursprünglichen Vorhaben erteilt. Während der Bauzeit wurde daraufhin von der ursprünglichen Planung abgewichen.

 

Folgende Änderungen gegenüber der Ursprungsplanung wurden vorgenommen:

 

1. Änderung der Gebäudehöhe und der Anbindung an den Altbau

 

Laut Aussagen des Staatlichen Bauamts musste der Neubau des Katalysezentrums auf zwei Geschossen ebengleich an den Altbau angebunden werden. Zudem war eine ebenerdige Anlieferung vorzusehen. Dies machte eine Höherlegung des Gebäudes erforderlich. Die OK Attika beträgt nun statt 16,1 m über OK Gelände 18,32 m ü. OKG. Zudem wurde an Stelle der angedachten eingeschossigen Brückenverbindung zwischen den Bestandsgebäude der Fakultät der Chemie und dem Neubau des Katalysezentrums eine zweigeschossige, vollverglaste Brückenverbindung ausgeführt. Durch die Änderungen ist ein zusätzliches Vollgeschoss entstanden.

 

2. Änderung der Ausführung der Unterkellerung

 

In der ursprünglichen Planung war eine Teilunterkellerung des Neubaus mit Technikzentralen und Technikkanälen vorgesehen. In Folge der Höherlegung wurde aus bautechnischen Gründen die vergrößerte Kubatur des neuen Geschosses für Technikzentralen, Lagerräume und Technikflure genutzt.

 

3. Erweiterung der Außenanlagen

 

Im Zuge der Höherlegung des Neubaus wurde der Umgriff der Außenanlagen in Richtung Osten um die frühere Parkplatzfläche erweitert. Es wurde eine Zufahrt zum neuen Haupteingang geschaffen. Die ehemalige Parkplatzfläche wurde landschaftsplanerisch gestaltet. Zudem wurde ein Kunstwerk aufgestellt. Die weggefallenen Stellplätze sind in der Gesamtbilanz des Forschungscampus aufgenommen worden. Zusätzliche Stellplätze sind nicht notwendig.

 

Nach Rücksprache mit dem Landratsamt München liegen die Grundstücke östlich des Wiesäckerbachs nicht mehr im Außenbereich nach §35 BauGB, sondern im Innenbereich nach §34 BauGB. Danach sind Vorhaben zulässig, wenn sie sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, die Erschließung gesichert ist, die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt bleiben und das Ortsbild nicht beeinträchtigt wird. Die Voraussetzungen für die planungsrechtliche Zulässigkeit sind im vorliegenden Fall gegeben. Zudem wurden die Änderungen bei der Erstellung des Masterplans „Science City“ bereits berücksichtigt.

 

Aus Sicht der Verwaltung kann der Tektur zugestimmt werden.

 

Reduzieren

II. BESCHLUSS:

 

Der Bau- Planungs- und Umweltausschuss beschließt, dem Tekturantrag zur Errichtung eines Forschungszentrums für Katalyse in der Ernst-Otto-Fischer-Str. 1, Fl.Nr. 1896 zuzustimmen.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...