ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB II/452/2019

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Am 13.03.2007 beschloss der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss den Ausbau der Bgm-Amon-Straße und der Mühlgasse. Plangrundlage bildet die Variante 5 in der Fassung vom 28.02.2007.

Als erster Bauabschnitt wurde der nördliche Gehweg in der Mühlgasse verbreitert. Ferner wurden die Straßenentwässerungseinrichtungen (ausgelegt für die gesamte Straßenbreite) unter den neuen Geh- und Radweg gelegt. Die Fahrbahn selbst sowie der südliche Gehweg mit Straßeneinläufen wurde zurückgestellt. Grund dafür war, dass die im Raum stehende Verstärkerleitung der EWG vorab verlegt werden sollte. Leider hat sich die Verlegung der Fernwärmeleitung bis 2018 verzögert. Um Kosten zu sparen, wurde mit der EWG vereinbart, dass unmittelbar nach der Leitungsverlegung mit dem Straßenbau begonnen wird.

Die Verwaltung hat deshalb die Baumaßnahme auf der Vergabeplattform „Staatsanzeiger eServices“ am 25.04.2019 für eine öffentliche Ausschreibung gem. VOB/A online gestellt. Als Einreichungstermin war der 21.05.2019 festgelegt.

Lediglich 1 Angebot wurde abgegeben, das auch zu werten war.

Die wirtschaftliche und technische Prüfung der Angebote ergab folgendes Ergebnis: Das Angebot schließt mit einem Brutto-Betrag in Höhe von 979.656,77 €. Vor dem Ausschreibungsverfahren wurde die Kostenberechnung entsprechend der Marktlage fortgeschrieben und ergab eine Bruttobausumme von 677.526,50 €. Der Bieter liegt mit 144,6 % deutlich über der Kostenberechnung. Die ursprüngliche Kostenberechnung stammt von Februar 2007 mit 165.000 €. Im Haushalt 2019 wurden bereits 420.000 € veranschlagt.

Nach § 17 Abs. 1 VOB/A können Ausschreibungen aufgehoben werden, wenn

  • keines der Angebote den Ausschreibungsunterlagen entspricht,
  • die Vergabeunterlagen grundlegend geändert wurden oder,
  • andere schwerwiegende Gründe vorliegen.

In diesem Fall kommen andere schwerwiegende Gründe in Betracht, da das günstigste Angebot über 44,6 % über der fortgeschriebenen Kostenberechnung liegt und somit kein wirtschaftliches Angebot vorliegt. Letztendlich steht die Aufhebung im Ermessen des Auftraggebers.

 

Die Verwaltung empfiehlt die Aufhebung der Ausschreibung. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass zunächst lediglich die Spartenwiederherstellung der Fernwärme und über die komplette Fahrbahnbreite eine Deckschicht eingebaut werden sollte.

 

Als weitere Möglichkeit bietet sich eine Tragdeckschicht (Körnung 0/16) über die gesamte Fahrbahnbreite an, was gegenüber der ersten Variante wirtschaftlicher sein dürfte. Nachteil gegenüber Variante 1 ist die rauere Oberfläche.

Der südliche Gehweg mit Straßeneinläufen würde bei beiden Varianten vorerst im Bestand erhalten bleiben.

Im Rahmen der Spartenaufgrabung für die Fernwärmeleitung konnte man feststellen, dass die Fahrbahndecke in der Mühlgasse und Bürgermeister-Amon-Straße zwischen 4 cm und 12 cm schwankt.

Die Spartenwiederherstellung wird in der Regel mit 10 cm Tragschicht und 4 cm Deckschicht durchgeführt. Diese Deckenstärke sollte unabhängig der Varianten auch für die Restbreiten der Straße vorgenommen werden.

 

Zwischen Angebotseinreichung und Beschlussvorlage konnten noch keine entsprechenden Angebote eingeholt werden. Bis zur Stadtratssitzung am 27.06.2019 sollte es möglich sein, Kosten für die beiden Varianten zu nennen.

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II. BESCHLUSS:

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis. Er beschließt, die Ausschreibung für den Ausbau der Bgm-Amon-Straße und Mühlgasse aufgrund eines unwirtschaftlichen Angebotes gem. § 17 Abs. 1 VOB/A aufzuheben.

Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Stadtratssitzung am 27.06.2019 Kosten für die im Sachverhalt beschriebenen Varianten vorzulegen.

 

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