ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB II/453/2019

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Am 22.07.2017 beschloss der Stadtrat das Verkehrskonzept für den Rathaus-, Bürger- und Maibaumplatz. Der KfZ-Anlieger- und Lieferverkehr wird mit elektrisch versenkbaren Polleranlagen geregelt.

Das Leistungsverzeichnis wurde auf der Vergabeplattform „Staatsanzeiger eServices“ am 25.04.2019 online gestellt. 12 Firmen wurden im Rahmen der beschränkten Ausschreibung gem. VOB/A zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Der Einreichtermin für die Abgabe der Angebote war auf den 23.05.2019 festgelegt. Zwei Firmen haben ein Angebot abgegeben. Beide Angebote waren zu werten. Die wirtschaftliche und technische Prüfung der Angebote ergab folgendes Ergebnis: Das günstigste Angebot schließt mit einem Brutto-Betrag in Höhe von 180.633,05 €. Vor dem Ausschreibungsverfahren wurde die Kostenberechnung entsprechend der Marktlage fortgeschrieben und ergab eine Bruttobausumme von 102.145,54 €. Der günstigste Bieter liegt mit 176,8 % deutlich über der Kostenberechnung. Die ursprüngliche Kostenberechnung stammt von August 2018, die Grundlage für den Ingenieurvertrag war. Damals wurden für die Baumaßnahme 65.000 € errechnet.

Das günstigste Angebot liegt mit 176,8 % deutlich über der fortgeschriebenen Kostenberechnung.

Nach § 17 Abs. 1 VOB/A können Ausschreibungen aufgehoben werden, wenn

  • keines der Angebote den Ausschreibungsunterlagen entspricht,
  • die Vergabeunterlagen grundlegend geändert wurden oder,
  • andere schwerwiegende Gründe vorliegen.

In diesem Fall kommen andere schwerwiegende Gründe in Betracht, da das günstigste Angebot über 76,8 % über der Kostenberechnung liegt und somit kein wirtschaftliches Angebot vorliegt. Letztendlich steht die Aufhebung im Ermessen des Auftraggebers.

Gegen die Aufhebung der Ausschreibung könnten allerdings andere gewichtige Gründe sprechen. Nämlich die Umsetzung der Zufahrtsbeschränkungen zum Schutze der Fußgänger und Radfahrer innerhalb der Fußgängerzone. Die Maßnahme musste abgewartet werden, da mit der Bürgerhaussanierung ein erhöhter Baustellenverkehr über den Bürgerplatz abgewickelt werden musste und der Einbau der Polleranlage südlich des Bürgerhauses die Baustellenabläufe behindert hätte. Dies ist nicht mehr der Fall, sodass der Einbau der Polleranlagen ungestört erfolgen kann. Andere Alternativen zu den elektrischen Polleranlagen (starre Poller) sind nicht zielführend.

 

Für die Polleranlage stehen unter der HHSt. 63110.95000 91.000 € zur Verfügung. Der Mehrbedarf kann über die HHSt. 63000.95000 gedeckt werden.

 

 

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II. BESCHLUSS:

 

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis. Er beschließt, den Auftrag für den Einbau von Durchfahrtsbeschränkungen an die Fa. Richard Schulz Tiefbau GmbH & Co. KG mit einer vorläufigen Auftragssumme in Höhe von 180.633,05 € zu erteilen.

 

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