ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB II/454/2019

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Das Treppenbauwerk befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 79 „Am Egernfeld“ (in Kraft seit 21.07.1981 mit 1. Änderung Nr. 79 a in Kraft seit 07.09.1999). Der Bebauungsplan sieht zwischen der Röntgenstraße und dem Brückenbauwerk Am Egernfeld einen Fußweg vor. Eine Treppenanlage ist nicht festgesetzt.

 

https://bp.vianovis.info/garching/079/map/TileGroup0/2-0-0.jpg                                                             https://bp.vianovis.info/garching/079a/map/TileGroup0/2-0-0.jpg

 

 

 

 

Die Treppenanlage wurde 1981 erstmalig hergestellt.  2006 wurde die Brücke, ausgenommen Fundamente, komplett erneuert. In der Zwischenzeit bzw. seit der Erneuerung mussten laufend Reparaturmaßnahmen durchgeführt werden. Grund dafür ist, dass es sich um ein Holzbauwerk handelt, dass zum Teil durch den Lärmschutzwall/-Wand und dem Baumbestand überwiegend verschattet wird. Die Folge ist, dass der Baustoff Holz nach Niederschlägen nie mehr vollständig trocknen konnte und entsprechend schnell morsch wird.

Über den Zustand der Brücke wurde der Stadtrat im Herbst letzten Jahres informiert. Die Verwaltung sicherte einen Alternativvorschlag mit Kostenschätzung zu. Diese liegt seit 29.03.2019 vor und beläuft sich auf 430.000.-- €. Darin sind evtl. neue Fundamente, Krankosten usw. nicht enthalten.

 

Wie die Bürgerversammlung am 15.04.2019 gezeigt hat, gibt es in der Bürgerschaft Pro und Contra für den Erhalt de Brücke.

In der Bürgerversammlung wurde ein Antrag auf Erhalt der Brücke abgelehnt.

 

Die Verwaltung ist auch der Auffassung, dass die o.g.  Kosten einer  Erneuerung des Brückenbauwerkes in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen. Zudem wurde in den letzten Jahren eine zusätzliche Treppe in die Böschung gebaut. Aus Sicht der Verwaltung wäre es günstiger,  evtl. diese Treppe  komfortabler auszubauen.

 

 

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II. BESCHLUSS:

Der Planungs- und Umweltausschuss nimmt Sachverhalt zur Kenntnis und fasst folgende Beschlüsse:

  1. Das bestehende Brückenbauwerk ist abzubauen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Planung mit Kostenschätzung für die östliche  in die Böschung gebaute Treppe zu erarbeiten. Das Ergebnis ist dem Planungs- und Umweltausschuss vorzulegen.

 

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