ALLRIS - Vorlage

ANTRAG AUS DER POLITIK ÖFFENTLICH - 2-BV/052/2019-1

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ging am 27.04.2019 der beiliegende Dringlichkeitsantrag ein, welcher in der folgenden Sitzung des Stadtrates vom 23.05.2019 behandelt wurde. Neben der Feststellung, dass es sich um keinen Dringlichkeitsantrag handelt, wurde der Antrag einstimmig an den zuständigen Bau-, Planungs- und Umweltausschuß zur Vorberatung verwiesen.

 

In der Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses vom 03.06.2019 wurde über den Antrag vorberaten, von der Verwaltung wurde hierzu auf Grundlage des obigen Antrags eine „Richtlinie zur sozialgerechten Bodennutzung und zur Erhebung von Infrastrukturellen Folgelasten“ vorgelegt. In der Beratung wurden von der beantragenden Fraktion noch Präzisierungen zu Punkt  4. Voraussetzungen angeregt:

  • Geltungsbereich und Umfang,
  • zum Begriff des Planungsbegünstigten, und
  • zum verbleibenden planungsbedingten Wertzuwachs vorgenommen werden sollten.

 

In der Sitzung vom 03.06.2019 wurde kein Empfehlungsbeschluss gefasst, die Beschlussfassung wurde auf die folgende Stadtratssitzung verschoben.

 

Die vorstehenden Anregungen der Fraktion Bündnis90/Die Grünen hat die Verwaltung ergänzt. Aus Sicht der Verwaltung handelt es sich um keine grundlegenden Änderungen, sondern um textliche Präzisierungen. Zur besseren Nachvollziehbarkeit wird die Richtlinie im „Änderungsmodus“ angefügt.

 

Aus Sicht der Verwaltung wird mit der Richtlinie die jahrelange, einzelfallbezogene Beschlusslage und Verwaltungspraxis zur Erhebung von Folgelasten und zur Abtretung von Sozialquoten bestätigt und in ein transparentes, langfristig verbindliches Regelwerk überführt. Die Richtlinie wird von der Verwaltung daher begrüßt.

 

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II. BESCHLUSS:

 

Der Stadtrat beschließt, die Richtlinie zur sozialgerechten Bodennutzung und zur Erhebung von Infrastrukturellen Folgelasten gemäß Anlage 1 als Grundlage künftiger städtebaulicher Entwicklungen zu erlassen.

 

 

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Anlagen

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