BESCHLUSSVORLAGE - 2-UMA/077/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Einführung der Gelben Tonne im Holsystem zur Erfassung der Leichtverpackungen (LVP) ab dem 01.01.2021; Grundsatzentscheidung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Umweltschutz - Abfall
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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27.06.2019
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I. Sachvortrag:
1) Veranlassung
Die Stadt Garching ist die einzige Kommune im Landkreis München, deren Leichtverpackungen (LVP mit „Grünem Punkt“) noch im Bringsystem an Wertstoffsammelstellen eingesammelt werden. Leider werden diese Sammelstellen häufig durch das Hinterlassen von Abfallsäcken mit LVP vor den Abfallsammelbehältern und Ablagerungen von sonstigen Unrat (Sperrmüll, Altreifen, Autobatterien etc.) verunstaltet bzw. missbraucht. Dadurch zeigt sich eine erhebliche Beeinträchtigung des Ortsbildes und es kommt verständlicherweise zu Beschwerden aus der Garchinger Bürgerschaft. Sehr häufig werden die LVP-Sammelbehälter selbst mit Abfällen befüllt, die dort nicht hinein gehören (z.B. Sperrmüll, Restmüll).
Zudem können an vielen Sammelstellen im Stadtgebiet aufgrund ihrer mangelnden Stellfläche weitere Behälter kaum noch aufgestellt bzw. ordnungsgemäß platziert werden.
Die Einführung einer vierten (gelben) Tonne im Holsystem ist daher ein wichtiger Schritt, einerseits die Einsammlung von LVP sortenreiner und effektiver zu gestalten und andererseits durch die Hinwegnahme der LVP-Großbehälter die Sammelstellen zu verkleinern und den Missbrauch durch Unratsablagerungen drastisch zu reduzieren.
Die Konsequenzen hinsichtlich der Einführung der Gelben Tonne wurden bereits in den städtischen Entscheidungsgremien vorgestellt und diskutiert. Die Einführung eines Gelben Sackes, wie er in den meisten Kommunen des Landkreises München bereits zur Anwendung kommt, wurde dagegen einheitlich abgelehnt. Hier ist vor allem die Beeinträchtigung des Ortsbildes ein wesentliches Argument, von dieser Form der Sammlung Abstand zu nehmen.
2) Rechtliche Situation
Die Sammlung von LVP – und auch Altglas – unterliegt dem DSD (Duales System Deutschland). Die Stadt Garching stellt diesem Systembetreiber im Rahmen des derzeit praktizierten Bringsystems „nur“ die Sammelplätze zur Verfügung. Dieses System ist in einer Systembeschreibung verankert, die bereits am 24.02.1993 zwischen dem DSD und der Stadt Garching im Rahmen einer „Abstimmungsvereinbarung für die Einführung des Dualen Systems“ geschlossen wurde und nach wie vor seine Gültigkeit besitzt. Die Aktualisierung dieser Systembeschreibung erfolgt alle drei Jahre, wenn die DSD in diesem Intervall die Entsorgungsleistungen für die Kommunen neu ausschreibt. Die nächst mögliche Änderung des Systems ist nun zum 01.01.2021 möglich. Dieses verankerte Sammelsystem war aber bisher schwierig oder kaum zu ändern, da dafür die uneingeschränkte Zustimmung der DSD erforderlich war.
Das neue Verpackungsgesetz, welches nun zum 01.01.2019 in Kraft getreten ist, ermöglicht es den Kommunen, erstmals ihre Interessen durchzusetzen. Eine Systemumstellung kann daher seitens der Dualen Systeme nicht mehr verweigert werden. Es besteht nunmehr sogar die Möglichkeit, dies durch einen Verwaltungsakt zu erlassen.
Aufgrund der Komplexität des gesamten Verwaltungsaktes wird die Stadt Garching sich der Hilfe eines Rechtsberaters bedienen. Diese Anwaltskanzlei zeichnet sich in dieser Rechtsangelegenheit durch langjährige Erfahrung aus und ist mit den Verhältnissen im Landkreis München vertraut. Sie vertritt daher auch andere Kommunen im Landkreis München und den Landkreis selbst.
3) Gegenwärtiges Sammelsystem
Die Stadt Garching ist im Landkreis München die einzige Kommune, die die LVP offiziell noch im Bringsystem entsorgt. Die anderen Kommunen bieten Ihren Bürgern nahezu ausschließlich das Holsystem an – sei es nun mit dem „Gelben Sack“-System oder mit der „Vierten Tonne am Haus“.
Faktisch wird in Garching die Erfassung der LVP im Geschosswohnungsbau zum Teil bereits im Holsystem praktiziert. Dort ist die Sortenreinheit erkennbar höher als bei den Sammelstellen. Aufgrund dieser Erfahrung ist die Nachfrage der Wohnungsbaugesellschaften für die Einführung der vierten Tonne sehr hoch.
An den derzeit in Betrieb befindlichen 25 öffentlich zugänglichen Wertstoffsammelstellen in Garching stehen insgesamt 41 Depotcontainer (zu je 2,5 m³) und 20 Umleerbehälter (zu je 1,1 m³) bereit. Diese Behälter werden i.d.R. zweimal wöchentlich geleert. Dies entspricht einem Entsorgungsvolumen im Bringsystem von insgesamt 249 m³ wöchentlich.
Im Geschosswohnungsbau stehen aktuell 44 Umleerbehälter zu je 1,1 m³, die zusätzlich zu den Behältern an den Sammelstellen geleert werden. Auch diese Behälter werden derzeit zweimal wöchentlich entleert. Dies entspricht einem rechnerischen Entsorgungsvolumen von insgesamt 96,8 m³ im Geschosswohnungsbau.
Insgesamt ist daher für die weitere Planung für die Einführung der Gelben Tonne ein wöchentliches Entsorgungsvolumen von mindestens 345,8 m³ einzukalkulieren. Da erwartet wird, dass bei der Sammlung im Holsystem sauberer und sorgfältiger getrennt wird, sollte man noch ca. 1/3 auf die derzeitige Abholmenge draufschlagen.
4) Vorgehensweise
Nachdem der Stadtrat im Rahmen einer Grundsatzentscheidung für die Einführung der Gelben Tonne entschieden hat, schlägt die Verwaltung folgende Vorgehensweise vor:
4.1 Nach den Erfahrungen der Fa. Steiger sollten mit der 120 l, 240 l- und der 1.100 l-Tonne zunächst nur drei Tonnengrößen zur Auswahl stehen. Damit könnte die Gelbe Tonne analog der Restmülltonne im 2-wöchigen bzw. 7-tägigen Abfuhrturnus entleert werden. Die Anzahl der Gelben Tonnen wird voraussichtlich ähnlich der Altpapiertonnen sein.
4.2 Die Garchinger Bürgerinnen und Bürger müssen möglichst zeitnah durch diverse Presseartikel, Flyer und auch ggf. Bürgerforen über diese Systemumstellung informiert werden. Es ist sicherlich zu erwarten, dass in einigen Wohnvierteln aufgrund von Platzmangel Schwierigkeiten bei der Aufstellung einer 4. Tonne am Haus auftreten werden.
4.3 Die Bürgerschaft und die Wohnungsbaugesellschaften werden gebeten, bei der Stadt Garching ihren Bedarf an gelben Tonnen anzumelden. Sollte keine fristgemäße Rückmeldung erfolgen, wird davon ausgegangen, dass dieselbe Tonnenkapazität wie für die Altpapierentsorgung vorgehalten werden muss. Die Nutzung von Gemeinschafts- und Nachbarschaftstonnen ist möglich und sollte auch propagiert werden.
4.4 Die Gelben Tonnen werden vom Abfuhrunternehmen an die entsprechenden Bedarfsanmelder ausgeliefert und verteilt. Das Einsammeln und Befördern der LVP kann unmittelbar nach Auslieferung der Behälter starten. Maßgebend für den Leerungsrhythmus der gelben Tonnen ist der Turnus der städtischen Restmüllleerung.
4.5 Da zu erwarten ist, dass diese Systemumstellung nicht von einem Tag zum nächsten reibungslos vonstattengehen kann, schlägt die Verwaltung eine Übergangsfrist von drei Monaten bis zum 31.3.2021 vor, in denen beide Systeme parallel angeboten werden. So kann genügend Zeit eingeräumt werden, Nachzüglern oder Unentschlossenen das neue System doch noch anzunehmen.
Der Wertstoffhof bleibt als zentrale Abgabestelle für LVP bestehen.
4.6 Durch die Wegnahme der LVP-Behälter können einige Standorte, die sich bisher als „problematisch“ erwiesen haben, komplett geschlossen und die noch vorhandenen Altglas- und Altkleidersammelbehälter auf die anderen Standorte verteilt werden.
Die Verwaltung hat am 13.06.2019 zusammen mit dem Abfuhrunternehmer alle Wertstoffsammelstellen nochmals besichtigt. Insbesondere unter dem Aspekt der Umstellung der Altglassammlung von Umleerbehältern auf Depotcontainer schlägt die Verwaltung gegenüber des BPU-Beschlusses vom 4.6.2019 zunächst nur die Schließung folgender sechs Standorte vor:
1) Auweg Ecke alte B471
2) Einsteinstr. / Max Planck-Str.
3) Postgelände
4) Rosenstr. / Kreuzstr.
5) Voithstr./Seilerweg
6) Römerhofweg DAWAG
Der Standort „Ismaninger Str.“ kann unter dem unter 4.7 erwähnten Aspekt beibehalten werden. Der Standort „Römerhofweg am Friedhof“ sollte aufgrund der hohen Frequentierung durch die große Siedlung im Römerhofweg beibehalten werden. Außerdem erweist sich dieser Standort sowohl für die Nutzer als auch die Müllfahrzeuge als ideal anfahrbar, ohne den Verkehr dabei zu behindern. Dafür ist es aus Gründen der Anfahrbarkeit sinnvoll, den Standort „Römerhofweg DAWAG“ zu schließen. Dort stehen aktuell nur Altglassammelbehälter. Die sechs für die Schließung vorgesehenen Standorte sind in einer kleiner Präsentation im Anhang zu sehen.
4.7 Gleichzeitig und unabhängig davon ist die Umstellung der Altglassammlung von Umleerbehältern auf Depotcontainer („Iglus“) vorgesehen. Hauptgrund dafür ist die langfristige Einrichtung sogenannter Unterflurbehälter für die Altglassammlung, um die Wertstoffsammelstellen in der bisherigen Form vollständig entbehrlich zu machen. Zu dieser Maßnahme wird eine eigenständige Beschlussvorlage vorgelegt.
5) Mögliche Beteiligungskosten
Nach Aussage der Firma Remondis, die derzeit von der DSD mit der Entleerung und Abfuhr der LVP beauftragt ist, werden auf die Stadt Garching keine zusätzlichen Kosten hinsichtlich Entleerung und Abfuhr der LVP zukommen.
Allenfalls für die geplante dreimonatige Übergangsfrist (1.1-31.03.2021) wird die Stadt Garching voraussichtlich die Kosten für die Entleerung und Abfuhr der LVP an den Wertstoffsammelstellen selbst tragen müssen.
6) Empfehlungsbeschluss
Der Ausschuss für Bau, Planung und Umweltschutz hat am 04.06.2019 den Empfehlungsbeschluss gefasst, dem vorliegenden Konzept zur Einführung der Gelben Tonne im Holsystem für die Erfassung der Leichtverpackungen (LVP) ab dem 01.01.2021 zuzustimmen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,5 MB
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