BESCHLUSSVORLAGE - 3-BS/015/2019-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Garching b. München, Satzungsänderung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Bildung und Soziales
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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27.06.2019
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I. Sachvortrag:
Durch den Beschluss des Freistaates, rückwirkend zum 01.04.2019 die Eltern aller Kindergartenkinder um 100,00€ mtl. in ihrem Beitrag zu entlasten, muss die Stadt Garching eine Satzungsänderung über die Erhebung von Gebühren verabschieden. In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 6.06.2019 (Anm. der Verf.: wir verweisen auf die Beschlussvorlage 3-BS/015/2019) wurden neue Gebührenmodelle für den Kindergarten und den Hort vorgeschlagen.
Zusammenfassend sind folgende Neuerungen und Folgen dem HFA Gremium vorgestellt worden, die zu einer Satzungsänderung führen:
- Beitragsfreiheit für den Kindergarten (mit Einnahmeausfällen von etwa 78.000€ jährlich für die städtischen Kindergärten und etwa 107.000€ jährlich für die frei gemeinnützigen Kindergärten)/ mögliche Veränderung des Buchungsverhaltens/ möglicher höherer Personalbedarf/ mögliche Notwendigkeit baulicher Maßnahmen
- Erhöhung der Neben- und Verpflegungskosten für Kindergarten und Hort auf Grund allgemeiner Preissteigerungen (zukünftig: 8,00€ Spiel- und Getränkegeld und 70,00€ Monatspauschale Essen für 11 Monate)
- Erhöhung der Hortgebühren um 10,00€ in der Stundenkategorie 3-4 Stunden und davon ausgehend 10% für die übrigen Buchungskategorien bei gleichzeitiger 20% er Geschwisterermäßigung
- Umstellung der Abrechnung der jährlichen Feriengebühr für Hortkinder zum 01.02. des Kalenderjahres statt wie bisher zu Beginn des Schuljahres
Zu 1)
Im Zuge der Behandlung der Vorlage zur Beitragsfreiheit wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, inwiefern - unter Beibehaltung des bestehenden Gebührenmodells – der Ausgleich (konkretes Gebührenbeispiel für Eltern bei 1 Kind je nach Buchungsdauer zwischen 5,00€ - 55,00€) direkt den Personalkosten für das erzieherische Personal zugeführt werden können. Anm. der Verf.: Wir verweisen an dieser Stelle auf den TOP 2 der nichtöffentlichen heutigen Stadtratssitzung.
Nachfragen in den umliegenden Gemeinden ergaben folgendes Bild:
Die Gemeinden Unterschleißheim und Ismaning erheben zukünftig keine Kindergartengebühren mehr. Die Gemeinden Kirchheim, Aschheim, Oberschleißheim, Neufahrn, Eching sowie die Stadt Freising führen keine grundsätzliche Beitragsfreiheit ein (sofern sie selbst Träger von Kindergärten sind und die Gebühr ≥100,00€ ist).
Zur Veranschaulichung stellen wir die beiden Gebührenmodelle für die Stadt Garching gegenüber:
VARIANTE I | VARIANTE II |
Kindergarten IST | Gebührenvorschlag zum 01.09.2019 | |||||
Buchungszeit | 1 Kind in der Familie | 2 Kinder in der Familie | 3 Kinder in der Familie | 1 Kind in der Familie | 2 Kinder in der Familie | 3 Kinder in der Familie |
bis 4 Stunden | 95,00€ | 81,00€ | 67,00€ | 60,00€ | 51,00€ | 42,00€ |
bis 5 Stunden | 105,00€ | 89,00€ | 74,00€ | 66,00€ | 56,00€ | 46,00€ |
bis 6 Stunden | 115,00€ | 98,00€ | 81,00€ | 72,00€ | 61,00€ | 50,00€ |
bis 7 Stunden | 125,00€ | 106,00€ | 88,00€ | 78,00€ | 66,00€ | 55,00€ |
bis 8 Stunden | 135,00€ | 115,00€ | 95,00€ | 84,00€ | 71,00€ | 59,00€ |
bis 9 Stunden | 145,00€ | 123,00€ | 102,00€ | 90,00€ | 77,00€ | 63,00€ |
über 9 Stunden | 155,00€ | 132,00€ | 109,00€ | 96,00€ | 82,00€ | 67,00€ |
Unabhängig der Entscheidung des Stadtrates für eine der beiden Varianten ist die Kommune gem. Art. 23 Abs. 3 BayKiBiG verpflichtet, den Beitragszuschuss von 100,00€ des Freistaates Bayern an die Eltern auszuzahlen bzw. den Förderbetrag an die örtlichen Träger weiterzuleiten. Die Gebührenentlastung gilt maximal bis zur Höhe der tatsächlich zu entrichtenden Gebühr. Neben- und Verpflegungsgebühren sind davon nicht betroffen.
Zu 2.)
Tagesverpflegung | IST Stand | Gebührenvorschlag zum 01.09.2019 |
Spiel- und Getränkegeld | mtl. 7,00€ | mtl. 8,00€ |
Essenspauschale für 11 Monate | mtl. 60,00€ | mtl. 70,00€ |
Zu 3.)
Gemäß Art. 19 BayKiBiG, Fördervoraussetzungen Nr. 5 (Elternbeitragsstaffelung) empfiehlt das StMAS sowie das StMFLH dem Träger die Staffelung zumindest 10% des Elternbeitrages für die Stundenkategorie über 3 bis 4 Stunden, mindestens jedoch 5,00€ zu erheben, um damit auf geeignete Weise von den Eltern tatsächlich nicht regelmäßige genutzte Buchungen zu vermeiden.
Um dieser Orientierung nachzukommen sowie in Abstimmung mit der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Kreisjugendamt München haben wir eine differenzierte Anpassung im Vergleich zur o.g. HFA Vorlage vorgenommen.
Hort IST | Gebührenvorschlag zum 01.09.2019 | |||||
Buchungszeit | 1 Kind in der Familie | 2 Kinder in der Familie | 3 Kinder in der Familie | 1 Kind in der Familie | 2 Kinder in der Familie | 3 Kinder in der Familie |
bis 3 Stunden | 76,00€ | 65,00€ | 53,00€ | 85,00€ | 68,00€ | 54,00€ |
bis 4 Stunden | 84,00€ | 71,00€ | 59,00€ | 94,00€ | 75,00€ | 60,00€ |
bis 5 Stunden | 92,00€ | 78,00€ | 64,00€ | 103,00€ | 82,00€ | 66,00€ |
bis 6 Stunden | 100,00€ | 85,00€ | 70,00€ | 112,00€ | 90,00€ | 72,00€ |
bis 7 Stunden* | 108,00€ | 92,00€ | 76,00€ | 121,00€ | 97,00€ | 78,00€ |
bis 8 Stunden* | 116,00€ | 99,00€ | 81,00€ | 130,00€ | 104,00€ | 83,00€ |
bis 9 Stunden* | 124,00€ | 105,00€ | 87,00€ | 139,00€ | 111,00€ | 89,00€ |
über 9 Stunden* | 132,00€ | 112,00€ | 92,00€ | 148,00€ | 118,00€ | 94,00€ |
*gilt nur bei Ferienbuchung
Weiteres Vorgehen:
Der Beitragszuschuss wird mit Wirkung zum 01.04.2019 gewährt und gilt ab dem 01.09. des Kalenderjahres, in dem das Kind das 3. Lebensjahr vollendet bis zum Schuleintritt. Für die Kinder, die am 01.04.2019 bereits das 3. Lebensjahr vollendet haben und einen Kindergarten besuchen, werden diese Gebühren in Form einer Einmalzahlung rückerstattet.
Eine geplante Satzungsänderung sieht gem. Art. 14, Abs. 2 BayKiBiG die Information und Anhörung der Elternsprecher und Elternbeiräte vor. Die Verwaltung muss parallel die freien Träger über die Satzungsänderung informieren und eine jeweilige Anpassung deren Gebührentabellen empfehlen.
II. BESCHLUSS:
Variante I:
Der Stadtrat beschließt eine Änderung der Satzung der Stadt Garching b. München über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung Ihrer Kindertageseinrichtungen gemäß dem vorliegenden Entwurf der Variante I. Dies beinhaltet die Gebührenfreiheit für den Kindergartenbesuch, die Erhöhung der Neben- und Verpflegungskosten und die Erhöhung der Hortgebühren zum 01.09.2019.
Der Stadtrat ermächtigt den 1. Bürgermeister zur Unterzeichnung der beschlossenen Änderung der Gebührensatzung.
Die Verwaltung wird beauftragt die freien Träger über die zum 01.09.2019 in Kraft tretende Änderung der Gebührensatzung zu informieren und empfiehlt eine Anpassung an das städtische Gebührenmodell.
Die Verwaltung wird beauftragt die geltenden Defizitvereinbarungen mit den freien Trägern zu überarbeiten und dem zuständigen Gremium, Haupt- und Finanzausschuss zur Bewilligung vorzulegen.
Variante II:
Der Stadtrat beschließt eine Änderung der Satzung der Stadt Garching b. München über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung Ihrer Kindertageseinrichtungen gemäß dem vorliegenden Entwurf der Variante II. Dies beinhaltet die Beibehaltung der Gebühren für den Kindergartenbesuch unabhängig der 100, 00 € Beitragsermäßigung durch den Freistaat Bayern. Ebenfalls inkludiert sind die Erhöhung der Neben- und Verpflegungskosten und die Erhöhung der Hortgebühren zum 01.09.2019.
Der Stadtrat ermächtigt den 1. Bürgermeister zur Unterzeichnung der beschlossenen Änderung der Gebührensatzung.
Der Stadtrat beschließt eine zweckgebundene Verwendung der Ausgleichsbeträge aus der Gebührenstaffelung Kindergarten für die Qualitätssicherung der städtischen und freigemeinnützigen Kindertageseinrichtungen (sofern eine Defizitvereinbarung vorliegt).
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung zur Erarbeitung eines Modells, um die Differenzbeträge von etwa 78.000,00 € (städtische Kinderbetreuungseinrichtungen) und etwa 107.000,00 € (frei gemeinnützige Kinderbetreuungseinrichtungen) den Personalkosten für das erzieherische Personal zuzuführen. Daraus resultierende Folgen und Maßnahmen sind im zuständigen Gremium vorzustellen und gegebenenfalls beschlussmäßig zu behandeln.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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