BESCHLUSSVORLAGE - 2-BV/054/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
BPl. 171 Kommunikationszone, Antrag auf Änderung des Bauraumes für das WA1, Empfehlungsbeschluss für den Stadtrat
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Bauverwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
02.07.2019
|
I. Sachvortrag:
Über eine Änderung des Bauraumes im WA1 wurde zuletzt in der Sitzung vom 28.03.2019 beraten. Es wurde kein Beschluss gefasst, da noch Informationen zu den zu erwartenden Verkehrsgeräuschen hinsichtlich des geänderten Bauraumes eingeholt werden sollten.
Es sollte die Frage des geänderten, quadratischen Bauraumes von der möglichen Anordnung von Sportflächen im südlichen Gartenbereich getrennt betrachtet werden. Zur städtebaulichen Begründung wird auf den Sachvortrag der letztmaligen Beratung verwiesen.
Für die Gemeinbedarfsfläche Kinderhaus ist die Schutzbedürftigkeit aufgrund der hinzugekommenen Wohnnutzung noch zu definieren. An der Westfassade wird im obersten Stockwerk Wohnen angeordnet, es sollte wie umliegend von einem WA-Grenzwert ausgegangen werden.
Wie mitgeteilt wurde, kann im jetzigen, frühen Planungsstand noch keine endgültige Aussage über mögliche Sportflächen getroffen werden. Die dargestellte Anordnung ist nur beispielhaft und nicht verbindlich. Im derzeitigen Planungsstand sind Sportflächen nicht zulässig, deren Anordnung wäre im Bauantrag möglich, bedarf aber einer Befreiung. Sollten im Baugenehmigungsverfahren Sportflächen beantragt werden, ist hierfür gutachterlich nachzuweisen, dass für die umliegende Wohnbebauung die zulässigen Grenzwerte nicht überschritten werden.
Durch die Anpassung der beabsichtigten Nutzung und dem Verzicht auf eine Anordnung von Einzelhandel und des Bauraumes ergibt sich nun eine GR von 3.312 m², die auch im Bauraum untergebracht werden kann. Die vorher zulässige Nutzung wies noch eine um ca. 25 % höhere GR von 4.340 m² auf, die zulässige GF liegt unverändert bei 12.280 m².
Zur Änderung des Bauraumes wurde hinsichtlich der Verkehrsgeräusche eine Immissionsprognose eingeholt. Die Prognose zeigt, dass der Geräuschpegel durch die Verkürzung des Gebäudeteils um bis zu 2 dB(A) zunehmen kann. Im südlichen Bereich der Unteren Straßäcker tritt praktisch keine Veränderung der zu erwarten Geräusche ein. An den Westfassaden der Kindertagesstätte und des Gebäudes im WA2 nimmt der Beurteilungspegel um 1 dB(A) zu. Insgesamt wird die Verkürzung aus schalltechnischer Sicht als nicht relevant beurteilt. Der Orientierungswert von 55 dB(A) wird an zwei Abschnitten um 1 dB(A) überschritten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
587 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
630,5 kB
|
