ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 2-BT/717/2019

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Von der Stadt Garching ist seit 2005 im Zuge der Umsetzung des Abwasserentsorgungskonzeptes in Planung, für die Grundstücke an der Hohe-Brücken-Str. 2-4, Flur-Nr.1637 einen Hausanschluss im öffentlichen Grund bis zum Nordwestsammler der Münchner Stadtentwässerung (MSE) zu verlegen.

 

 

In den in der Anlage beiliegenden Werkausschüssen vom 16.07.2009 wurde die Finanzierung des Anschlusses für das o.g. Anwesen beschlossen und im Werkausschuss vom 25.06.2009 wurde beschlossen, mit der Münchener Stadtentwässerung eine Zweckvereinbarung über die Abwasserentsorgung zu erarbeiten.

 

Leider stellte sich im Zuge der Planung heraus, dass für das Grundstück Hohe-Brücken-Str. 2-4 im Zuge des Baus des MSE Sammlers kein hochgezogener Anschlussstutzen erstellt wurde, an den angeschlossen werden könnte.

Die Stadtwerke Garching müssten somit ein Einleitungsbauwerk bis auf über 6m Tiefe erstellen.

 

Die technischen Anforderungen der MSE für das notwendige Einleitungsbauwerk an den Nord-Westsammler haben sich entgegen der Planung und Kalkulation 2009 stark erhöht und liegen mit der Planung eines Einlaufbauwerkes in 6m Tiefe im Grundwasser über 400.000 €.

 

Eine alternative Erschließung an den Garchinger Kanal in Hochbrück wurde ebenfalls untersucht, ist aber technisch aufgrund der vorhandenen Spartenlage kaum durchzuführen und die Kosten belaufen sich auf geschätzte über 270.000 € im Freispiegel sowie über 215.000 € Druckleitung .

 

Die Ergebnisse wurden den Anwohnern im Zuge der technischen Planung in zwei Terminen im Rathaus auch durch das Planungsbüro Renner Consulting, Herrn Börzsöny vorgestellt und erläutert, eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Planungen und Untersuchungen liegen in Anlage 3 bei.

 

Aus Sicht der Stadtwerke Garching ist somit eine wirtschaftliche abwassertechnische Erschließung der Hohe-Brücken- Str. 2-4 durch Anschluss an den MSE Sammler oder Sammler der Stadtwerke Garching nicht gegeben.

 

 

 

In Absprache mit dem Landratsamt und Wasserwirtschaftsamt München wurde geprüft, dass eine Abwasserversickerung o. g. Anwesen mittels Kleinkläranlage mit anschließender Abwasserversickerung wasserrechtlich genehmigungsfähig ist.

 

 

Den Anwohnern sollen bei Erstellen einer Kleinkläranlage die Fördermittel, die sie nach RZKKA bei Abnahme der Kleinkläranlage bis Dez. 2010 erhalten hätten, von den Stadtwerken Garching erstattet werden.

 

 

 

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II. BESCHLUSS:

Der Werkausschuss beschließt, den Anschluss an den Nord-West-Sammler der MSE für die Anwesen Hohe-Brücken-Str. 2-4, Flur-Nr. 1637 nicht zu erstellen. Die Beschlüsse des Werkausschusses vom 16.07.2009, 25.06.2009, 19.11.2010 und 24.01.2011und der Beschluss des Stadtrates vom 25.11.2010 werden diesbezüglich abgeändert.

 

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Anlagen

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