ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 2-BV/072/2019

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Der Antragsteller beantragt eine Abgrabung zur Grundstücksaufbereitung im Römerhofweg 63, Fl.Nrn. 1884/1 u. 1884/168.

 

Derzeit befindet sich noch das alte Umspannwerk auf den Grundstücken. Dieses soll nun abgebrochen werden, da die Grundstücke im Zuge der Planungen für die Kommunikationszone überplant wurden. Der Boden unter dem Grundstück ist mit Klärschlamm belastet. Der Antragsteller will diesen belasteten Boden austauschen. Dafür soll der belastete Boden abgegraben werden und das Grundstück dann mit unbelasteten Material aufgefüllt werden. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Maßnahme, um eine Altlastenfreiheit auf dem Grundstück zu erhalten.

 

Die Abgrabung soll im Außenbereich stattfinden, die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit beurteilt sich nach § 35 BauGB. Es liegt kein privilegiertes Vorhaben nach Abs. 1 vor, das Vorhaben ist als sog. sonstiges Vorhaben nach Abs. 2 einzustufen. Ein sonstiges Vorhaben kann im Einzelfall zugelassen werden, wenn seine Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Öffentliche Belange werden u. a. dann beeinträchtigt, wenn das Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht. Der Flächennutzungsplan weißt das Gebiet als Wohngebiet aus. Es besteht kein Widerspruch zum Flächennutzungsplan. Die Erschließung des Grundstücks ist hier nicht notwendig.

 

Aus Sicht der Verwaltung kann der Abgrabung zugestimmt werden.

 

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II. BESCHLUSS:

 

Der Bau- Planung- und Umweltausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Abgrabung im Römerhofweg 63, Fl.Nrn. 1884/1 u. 1884/168 zu erteilen.

 

 

 

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Anlagen

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