BESCHLUSSVORLAGE - 2-BV/077/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellungnahme der Stadt Garching zur Änderung des Bayerischen Landesplanungsgesetz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Bauverwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
|
|
|
|
12.09.2019
|
I. Sachvortrag:
Mit Schreiben vom 31.07.2019 der Bayerische Städtetag informiert, dass neben den Verbänden auch alle Städte und Gemeinden die Möglichkeit haben, zur Novelle des Bayerischen Landesplanungsgesetzes bis zum 30.09.2019 Stellung zu nehmen.
Der Bayerische Städtetag hat für die Kommunen die Änderungen als Synopse aufbereitet und seinen Mitgliedern zur Verfügung gestellt.
Neben einigen redaktionellen Aktualisierungen und Änderungen ist inhaltlich im Wesentlichen das starke Wachstum Bayerns mit seinem Flächenverbrauch konkretisiert worden.
Auszug aus dem Bayerischen Landesplanungsgesetzes:
Eine Zersiedelung der Landschaft soll vermieden werden. Die Siedlungstätigkeit soll räumlich konzentriert und auf vorrangig auf vorhandene Siedlungen mit ausreichender Infrastruktur ausgerichtet werden. Der Freiraum soll erhalten werden; es soll ein großräumig übergreifendes, ökologisch wirksames Freiraumverbundsystem geschaffen werden. Die weitere Zerschneidung der offenen Landschaft und von Waldflächen soll so weit wie möglich vermieden werden. Bei der erstmaligen planerischen Inanspruchnahme von Freiflächen im Außenbereich für Siedlungs- und Verkehrszwecke soll eine Begrenzung auf eine Richtgröße von 5 ha pro Tag landesweit bis spätestens zum Jahr 2030 angestrebt werden. Insbesondere sollen die Potenziale für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, für die Nachverdichtung und für andere Maßnahmen zur Innentwicklung der Städte und Gemeinden sowie zur Entwicklung vorhandener Verkehrsflächen ausgeschöpft werden. Geeignete Maßnahmen zur Verminderung der Flächeninanspruchnahme sollen unterstützt werden.
Auszug Ende.
Für die angestrebte Flächenreduzierung ist zur besseren Veranschaulichung die Richtzahl von 5 ha / Tag gewählt worden ist. Sie dient als Richtgröße.
Stellungnahme:
Die Planungshoheit der Kommunen darf durch die im Gesetzesentwurf aufgenommene Richtzahl nicht beschnitten werden. Gewerbliche Entwicklungen und Siedlungsentwicklungen an Haltestellen von Massenverkehrsmitteln und entlang von bestehenden Autobahnen soll Vorrang haben, um die Versiegelung durch die Ortswahl schon zu begrenzen. Dies ist im bestehenden LEP durch die Lockerung des Anbindungsgebots aufgeweicht worden. Im Schreiben vom 05.08.2019 hat Minister Aiwanger informiert, dass eine Teilfortschreibung des LEP erfolgen soll, mit dem Ziel, dass die Lockerung Anbindungsgebot wieder zurück genommen wird.
Gleichzeitig ist der Ballungsraum München mit seinem Entwicklungs- und Zuzugdrucks auch einer enormen Belastung ausgesetzt. Entwicklungen in ländlicheren Regionen sind auch zu fördern, um auch den Menschen in ihrer jeweiligen Heimat eine Zukunft ermöglichen zu können.
Die Stadt Garching hat im Flächennutzungsplan nur Flächen neu ausgewiesen, die im Sinne des LEPs angebunden sind. Neu ausgewiesene Flächen sind an das bestehende Straßennetz bzw. an das ÖPNV-System angebunden, welche ggf. ertüchtigt werden müssen. Dem Ziel flächensparend zu handeln, wird damit Rechnung getragen.
Basierend auf der Strukturkarte des LEP ist die Gemarkung Garching dem Verdichtungsraum München zugeordnet. Weiterhin ist im Erläuterungstext die Annahme ausgeführt, dass die Region München mit 10,3 % wachsen soll. Die durch das LEP aufgenommen Zielsetzungen und Rahmenbedingungen erschweren es der Stadt Garching, ihren Beitrag zum Flächensparen zu leisten.
Unabhängig davon setzt sich die Stadt Garching mit flächensparendem Bauen bereits jetzt auseinander. Beispielsweise wurden in der Vergangenheit bereits singulär stehende Einzelhandelsobjekte nur noch mit teilweiser Überbauung geplant und genehmigt.
