ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 2-BV/079/2019

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Im Rahmen der Fortschreibung der Entwurfsplanung sieht die Verwaltung die Notwendigkeit, die Planung hinsichtlich der Anordnung der TG-Rampen in den Quartieren WA19, 24, 26 nochmals zu überdenken und ggf. anzupassen.

 

Gemäß der bisherigen Planung soll von Planstraße 5 soz. „S-förmig“ in die Tiefgaragen der o.g. Quartiere eingefahren werden. Dies bedeutet u.a. einen höheren Raumbedarf durch die beiden Radien der Einfahrt.

 

Eine mögliche Alternative in Form einer „geraden“ Anordnung der TG-Rampe im Bereich der mittleren Häuserzeilen scheidet aus Sicht der Verwaltung aus, da hier der Gartenbereich der angrenzenden mittleren Häuserzeile unverhältnismäßig beeinträchtigt würde.

 

Es bietet sich eine Erschließung über die angrenzenden öffentlichen Stichstraßen an. Hier wären zwei Varianten möglich:

 

  • Variante 1:  Rampe am Wendehammer

Vorteil der Anordnung wäre, dass die nördliche Gebäudezeile durch die TG-Abfahrt nicht beeinträchtigt würde. Eine Beeinträchtigung bei der Bepflanzung des östlichen Trenngrüns würde, bis auf einen Bereich von ca. 24 m beim WA19 weitestgehend ausgeschlossen.

Die Aufstellflächen der Müllbehälter am Abholtag könnten hier nicht mehr wie bisher seitlich an der Rampe angeordnet werden. Die Verwaltung würde vorschlagen diese für die beiden südlichen Gebäudreihen des WA19, 24 bzw. die beiden nördlichen des WA26 in der öffentlichen Verkehrsfläche anzuordnen. Hierfür müssten je Quartier 2 öffentliche Stellplätze entfallen.

 

  • Variante 2:  Rampe mittig zum Quartiersplatz

Vorteil der Anordnung wären ein sparsamer Verbrauch unterbauter Flächen, zudem wären die ober- und unterirdischen Gemeinschaftsflächen größtenteils harmonisiert. Der Nachweis der Aufstellflächen könnte an der Rückseite der Rampe in Richtung des Quartiersplatzes erfolgen.  Alternativ kann sich die Verwaltung vorstellen, die Aufstellflächen für den Tag der Leerung wie vorstehend genannt im öffentlichen Bereich an der Straße anzuordnen.

Nachteilig wäre, dass die nördliche Gebäudezeile von der Rampe unterbrochen würde.

 

Aus Sicht der Verwaltung würde aufgrund des geringeren Flächenverbrauchs und der verorteten Müllaufstellflächen der Variante 2 der Vorzug gegeben.

 

 

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II. BESCHLUSS:

 

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beschließt die vorgestellte Variante 2 zur Anordnung der TG-Rampen in den Quartieren WA19, 24, 26.

 

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Anlagen

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