ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GBIII/717/2019

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Mit Schreiben vom 19.12.2018 reichte die Green City AG einen Antrag auf einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für die Errichtung einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) ein. Das Vorhaben ist westlich der BAB A9 und südlich der BAB-Anschlussstelle Garching Nord, auf den stadteigenen Grundstücken Fl.Nrn. 1826/Teil und 1827/Teil vorgesehen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 2 ha. Mit dem Vorhaben soll Strom aus Sonnenenergie erzeugt werden.

 

Der Stadtrat beschloss am 31.01.2019 einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zur Errichtung einer PV-Anlage aufstellen zu lassen. Dieser wird mit dem Titel „BP 178 Solarpark Garching, westlich der BAB A 9 an der BAB-Anschlussstelle Garching Nord“ geführt. Gleichzeitig erhielt die Verwaltung den Auftrag zu prüfen, ob der Solarpark in Eigenregie oder mit Bürgerbeteiligung wirtschaftlich zu betreiben sei. Dieser Auftrag wurde durch den Antrag der CSU-Fraktion vom 04.09.2019 erneut unterstrichen.

 

Die Berechnung der Wirtschaftlichkeit sowohl der Verwaltung als auch der Bayernwerk AG hat ergeben, dass eine derartige Anlage grundsätzlich ein positives wirtschaftliches Ergebnis erwarten lässt. Betrachtet wurden hierbei die Varianten einer 750 kWp- und einer 2 MWp-Anlage. Die 2 MWp-Anlage zeigt eine deutlich höhere Rendite und CO2-Einsparung. Der Vorteil der 750 kWp-Anlage liegt in der festgeschriebenen EEG-Vergütung. Die Amortisationszeit der Anlagen liegt nach heutiger Einschätzung zwischen 15 (2 MWp) und 18 Jahren (750 kWp). Bei einer höheren Vergütung durch den Klimapakt verkürzt sich diese entsprechend.

 

Neben der möglichen Verpachtung an die Green City AG (oder einen anderen Interessenten) kommen noch der Eigenbetrieb (mit / ohne Bürgerbeteiligung) oder Bau/Betrieb durch die EWG in Frage. Für letzteres sind allerdings noch einige Fragen abschließend zu klären.

 

Bei einer eigenbetrieblichen Umsetzung müsste das Bauvorhaben ausgeschrieben werden. Dies würde den Baubeginn weiter verzögern. Gerade bei der 750 kWp-Anlage reduziert dies den zu erwartenden Ertrag. Zusätzlich ist zu beachten, dass das derzeit verfügbare städtische Personal mittelfristig durch Baumaßnahmen im primären Aufgabenbereich gebunden sein wird und über keine Erfahrungswerte mit dem Bau einer Freiflächenphotovoltaik-Anlage verfügt. Bei größeren Anlagen wird die anschließende Verwaltung durch die vorgeschriebenen Strompreisversteigerungen weiter erschwert. Auch hier liegen bei der Stadt keine Erfahrungswerte vor. Jedoch besteht hier die Chance auf die höchsten Renditen. Eine Bürgerbeteiligung ist grundsätzlich denkbar, erhöht jedoch den Verwaltungsaufwand und das Haftungsrisiko. Eine reine Bürgerbeteiligung wird daher beim bisherigen Personalstand der Stadt nicht betrachtet, da die Leitung von der Stadt nicht effizient übernommen werden könnte.

 

Die Empfehlung der Bayernwerk AG ist die vollständige Ausnutzung der Fläche, um die Leistung der PV-Anlage und somit die Rendite weiter zu erhöhen. Dieser Einschätzung schließt sich die Verwaltung an. Allerdings muss vorher entschieden werden, ob Teile der Fläche einer anderen Nutzung (Bauhofverlagerung?) vorbehalten werden sollen.

 

Grundsätzlich wäre ein Eigenverbrauch des erzeugten Stromes wesentlich wirtschaftlicher als die EEG-Vergütung.

 

 

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II. BESCHLUSS:

Der Stadtrat nimmt den Sachvortag zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Varianten Eigenbetrieb und EWG weiter zu verfolgen.

 

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Anlagen

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