ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB I/697/2019

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz beruft der Gemeinderat den Ersten Bürgermeister, einen der weiteren Bürgermeister, einen der weiteren Stellvertreter, ein sonstiges Gemeinderatsmitglied oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Gemeinde zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen. Außerdem wird aus diesem Personenkreis zugleich eine stellvertretende Person berufen. Zum Wahlleiter kann gem. Satz 4 kann nicht berufen werden, wer bei der Wahl zum Ersten Bürgermeister oder zum Gemeinderat mit seinem Einverständnis als sich bewerbende Person aufgestellt worden ist, für diese Wahlen eine Aufstellungsversammlung geleitet hat oder bei diesen Wahlen Beauftragter für den Wahlvorschlag oder dessen Stellvertretung ist.

 

Aus den v. g. Gründen wird vorgeschlagen für die Kommunalwahlen 2020 (15. März und evtl. Stichwahl am 29. März)

-       Madlen Groh, Geschäftsbereichsleiterin Zentrale Dienste und Bürgerservice, zur Wahlleiterin und

-       Claus Jakob, Fachbereichsleiter Zentrale Dienste und Bürgerservice, zum stellvertretenden Wahlleiter

zu berufen.

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II. BESCHLUSS:

 

Der Stadtrat beschließt, dass für die Kommunalwahlen 2020

-       Frau Madlen Groh, Geschäftsbereichsleiterin Zentrale Dienste und Bürgerservice, zur Wahlleiterin und

-       Herr Claus Jakob, Fachbereichsleiter Zentrale Dienste und Bürgerservice, zum stellvertretenden Wahlleiter

berufen wird.

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