ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 1-KUL/150/2019

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Basierend auf dem Antrag in der Bürgerversammlung 2019 von Harald Kirchner: „Keine Standmiete und Bewachungskosten für Garchinger Vereine auf dem Christkindlmarkt und Weiteres“ wurde für die Vermietung der Holzbuden der Stadt Garching dem HFA in seiner Sitzung am 17.10.2019 ein Konzept vorgeschlagen. Die Entscheidung darüber wurde jedoch zurückgestellt. Das Konzept sollte nochmals im Hinblick auf die Vermietung an Vereine, Schulen und Verbände, auch über die städtischen Veranstaltungen hinaus nochmals überarbeitet werden.  Die in der Diskussion aufgeworfenen Fragen und Anmerkungen wurden berücksichtigt, sodass die Verwaltung nunmehr eine Aufteilung in vier Kategorien vorschlägt:

 

Kategorie 1:

 

Veranstaltungen der Stadt Garching (derzeit: Christkindlmarkt, Faschingstreiben und Straßenfest)

 

Garchinger Vereine, Verbände und Institutionen erhalten folgende Leistungen kostenfrei: Standgebühr, Leihgebühr für Buden, Stromanschluss, Allgemeine Bewachung.

 

Für sonstige Nutzungen werden die Preise (Standgebühr, Budenverleih, Nebenkosten etc.) marktkonform und nach öffentlichem Interesse jeweils durch den Veranstalter festgelegt.

 

Kategorie 2:

 

Garchinger Vereinen, Verbänden und Institutionen erhalten die Buden der Stadt Garching kostenfrei (inkl. Lieferung und Aufbau) für eigene Veranstaltungen in Garching unter folgenden Voraussetzungen:

 

  • Es handelt sich um eine öffentliche kostenfreie Veranstaltung für alle Bürgerinnen und Bürger und dient der Förderung des Stadtlebens (Förderung der Kultur/des Brauchtums, der Bildung/Ausbildung, der städtischen Gemeinschaft etc.)

 

  • Die Veranstaltung verfolgt nicht primär kommerzielle Ziele (u.a. moderate Verkaufspreise)

 

  • Die Veranstaltung fällt direkt in den originären Aufgabenbereich des Veranstalters (u.a. Vereinszweck)

 

 

Kategorie 3:

 

Garchinger Vereine, Verbände und Institutionen erhalten die Buden der Stadt Garching für eigene Zwecke (Vereinsfeier, geschlossene Veranstaltungen, eigener Auftritt bei Dritten etc.)  in Garching für z. Zt. je 80 € pro Bude und Anmietung (max. für eine Woche). Lieferung, Aufbau und Abbau durch den Bauhof werden nicht berechnet.

 

 

Kategorie 4:

 

Alle weiteren Nutzer (Firmen, Privatpersonen etc.) erhalten die Buden der Stadt Garching zur Anmietung zum Selbstkostenpreis:  z. Zt. 80Miete pro Bude und Anmietung (max. für eine Woche)
zzgl. Lieferung und Auf-/Abbau (12 Personenstunden zzgl. Transportfahrzeug je Vorgang
und 2 Personenstunden je Bude).

 

 

 

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II. BESCHLUSS:

 

Der HFA beschließt die oben beschriebene zukünftige Kostenstruktur für die Vermietung der Buden und Standgebühren.

 

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