BESCHLUSSVORLAGE - 3-BS/024/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Eröffnung einer Hortgruppe in der Containeranlage Pfarrer- Stain Str. 5 nach Auszug der Kinderkrippe Nachbarskinder
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Bildung und Soziales
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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14.11.2019
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I. Sachvortrag:
Die Verwaltung hat in ihrer letzten, vorgelegten Statistik zur Erfassung der Entwicklung der Kinder- und Schülerzahlen (B III/696/2018) mögliche Optionen zur Schaffung weiterer Plätze im Kinderbetreuungsbereich benannt. Der Beschluss beinhaltete u.a. die Prüfung der Fortführung des interimsmäßig genutzten Containerstandortes Pfarrer- Stain Str. 5 für die Eröffnung einer zusätzlichen Hortgruppe.
Seit November 2018 werden dort die Krippenkinder der Nachbarschaftshilfe (Kinderkrippe Nachbarskinder) übergangsweise betreut. Deren Stammgebäude Mühlgasse ist nach dzt. Stand bis Ende des Jahres 2019 bezugsfertig. Die Sanierungsarbeiten/ Umbauten sollen im Laufe des Dezembers 2019 abgeschlossen werden. Der Container ist zum Zweck der akuten Unterbringung der Krippe ab September 2018 angemietet wurden.
Aktuelle Kapazitäten/ Platzsituation im Schulsprengel West[1]:
Die Grundschule West hat im lfd. Schuljahr in 14 Klassen 291 Schüler*innen.
Davon werden
- 84 Kinder in 4 gebundenen Ganztagsklassen
- 72 Kinder im städt. Hort an der Grundschule
- 54 Kinder in der Mittagsbetreuung der Nachbarschaftshilfe
- 15 Kinder im Projekt Junge Integration KJR an der Grundschule
- 7 Kinder im evangelischen Kindergarten Flohkiste
- 5 Kinder im AWO Kinderhaus Regenbogenvilla
- 1 Kind im städtischen Minikinderhaus Am Mühlbach
betreut.
Insgesamt wechseln 6 Kinder am Nachmittag den Schulsprengel (teilweise begleitet durch Schülerlotsen). Dabei handelt es sich um Kinder, die bereits die Kindergärten der jeweiligen Kinderhäuser besuchten und deren Eltern sich eine dortige Hortbetreuung wünschen.
Die Versorgungsquote im Schulsprengel West mit schulischen und außer(nach)- schulischen Plätzen liegt im lfd. Schuljahr bei 82%.
Die hohe Deckung mit Nachmittagsplätzen konnte u.a. dadurch erreicht werden, dass die Flohkiste erstmalig Hortkinder betreut, im Schulsprengel Ost Kinder aufgenommen wurden und - wie seit mehreren Jahren praktiziert- direkt an der Grundschule die Kapazitäten überschritten wurden.
Die Mittagsbetreuung ist mit 10 Kindern überbelegt, der Hort betreut 7 Kinder mehr, als die reguläre Betriebserlaubnis genehmigt. Mit den Überbelegungen versuchen beide Einrichtungen seit 3 Jahren der konstant hohen Nachfrage gerecht zu werden.
Diesen familienfreundlichen Maßnahmen sind personelle, organisatorische und räumliche Grenzen gesetzt. Eine Überbelegung sollte auch aus pädagogischen Gründen heraus, nur eine temporäre Einzelfalllösung darstellen (bis zu einem Schuljahr).
Der Fachbereich Bildung und Soziales spricht sich für eine langfristige Entlastung der beiden Eirichtungen aus, indem die Kapazitäten auf die genehmigten Plätze zurückgeführt werden (44 Mittagsbetreuung und 65 Hort).
Die Warteliste für Hort bzw. Plätze in der Mittagesbetreuung umfasst mit Stand 01.11.2019 noch
9 unversorgte Kinder für diesen Schulsprengel.
Verwaltungsintern erfolgt derzeit die Prüfung eines Anbau/ Neubaus am Schulkomplex West, um weitere Raumflächen für einen kommenden Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung im Grundschulalter zu schaffen und die Raumsituationen in beiden Schulen zu entlasten.
Mit dem weiteren Betrieb des Containermoduls Pfarrer- Stain Str. 5 könnten interimsmäßig bis zu 20 neue Hortplätze geschaffen werden. Eine Betriebserlaubnis für eine eingruppige Horteinrichtung wird der Stadt durch die zuständige Aufsichtsbehörde in Aussicht gestellt. Die vorhandene Baugenehmigung (zunächst bis 8/2020) ist auch bei einem Wechsel der Betreuungsform zulässig. Eine Verlängerung einer Nutzung als Kindertageseinrichtung macht eine Information und eine Abstimmung mit den Belangen der direkten Nachbarschaft notwendig.
Die Stadt Garching würde mit der Eröffnung eine achte Kinderbetreuungseinrichtung in eigener Trägerschaft betreiben. Eine Satellitengruppe ist rechtlich und organisatorisch (einrichtungsbezogene Berechnung der Fördergelder gem. BayKiBiG und Vorhalten eines Anstellungsschlüssels sowie einer Fachkraftquote) nicht zweckmäßig.
Die Vergabe der Hortgruppe an einen externen, frei gemeinnützigen Träger ist aus den Gründen: Befristung, Unrentabilität und wegen dem anhaltenden Fachkräftemangel zu vernachlässigen.
Welche Voraussetzungen sind dafür herzustellen?
- Ertüchtigung/ Anpassung der Sanitär- und Waschanlagen im Container (Toiletten, Waschrinnen)
- Ausstattung der Räumlichkeiten mit Mobiliar sowie Spiel - und Lernmaterialien
- Bereitstellung und Auswahl von Personal (Mindestanforderungen: 1 Fachkraft als Leitung und 1-2 Ergänzungskräfte). Die Anzahl der Personal- und Fachkraftstunden sind abhängig von den Buchungszeiten der Familien. Im Vorgriff auf die grundlegende Personalausstattung wurden bereits mit Start des lfd. Betreuungsjahres zusätzliche Personalstunden im Hort West geschaffen. Weitere Personalstunden sind im Stellenplanhaushalt 2020 vorgesehen. Optionale Wechsel von Mitarbeiterinnen (aus den bestehenden Kindergärten und Horten) in den zukünftigen Hort Pfarrer- Stain Str. erfolgen selbstverständlich im Einvernehmen mit den Kolleginnen.
- Fortführung der Baugenehmigung und der Mietdauer des Objektes
- Antrag auf Erteilung einer befristeten Betriebserlaubnis gem. § 45 SGB VIII
Die Verwaltung ist bestrebt, eine Inbetriebnahme im 2. Quartal 2020, spätestens jedoch mit Beginn des Schuljahres 2020/ 2021 zu ermöglichen.
[1] Die Verwaltung legt dem Gremium zeitnah die jährliche Analyse der gesamten Entwicklung der Zahlen zur Kinderbetreuung- und Schulentwicklung vor.
II. BESCHLUSS:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt den weiteren Betrieb des Standortes Pfarrer- Stain Str. 5 für eine eingruppige Kinderbetreuungseinrichtung. In dem vorhandenen Containermodul soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Hortgruppe interimsweise eröffnet werden. Das Provisorium wird längstens bis zur weiteren Schaffung von neuen Ganztages-/ Horträumen im Bereich des Schulkomplexes West betrieben. Die Trägerschaft der eigenständigen Einrichtung übernimmt die Stadt Garching. Die Verwaltung wird beauftragt, die verwaltungs- und personaltechnischen Maßnahmen für den Hort einzuleiten und die benötigten Finanzmittel im Haushalt 2020 sowie den Folgejahren einzustellen.
