BESCHLUSSVORLAGE - 2-BV/094/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorbescheidsantrag auf Errichtung von Personalwohnungen in der Münchener Str. 15, Fl.Nrn. 64 und. 68/4
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Bauverwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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05.11.2019
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I. Sachvortrag:
Der Antragsteller beantragt per Vorbescheid die Errichtung von Personalwohnungen in der Münchener Str. 15, Fl.Nrn. 64 und. 68/4. Zur Bebauung werden zwei Fragen gestellt (siehe Anlagen).
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 111 „Alter Ortskern“. Dieser setzt allgemein zwei Vollgeschosse und das Grundstück Fl.Nr. 64 als „Gemeinbedarfsfläche Kindergarten“ fest. Auch wird eine GFZ von 0,5 festgelegt. Das Flurstück 68/4 wird als Mischgebiet festgesetzt. Weitere Festsetzungen bleiben unberührt, da die Gestaltungsvorschriften nicht für die Gemeinbedarfsflächen gelten.
Geplant ist ein Wohngebäude mit acht Wohneinheiten, zwei Vollgeschossen und den Grundmaßen von 22,45 m x 10,4 m. Die Traufhöhe soll 6,15 m über OK Gehweg betragen. Das Dach ist als Satteldach mit einer Neigung von 39° geplant. Die 8 nachzuweisenden Stellplätze sollen auf dem angrenzenden Grundstück (Münchener Str. 17, Fl.Nr. 68/4) nachgewiesen werden. Vor dem Eingang sollen die 18 nachzuweisenden Fahrradstellplätze errichtet werden. Weitere Fahrradabstellmöglichkeiten sind im Kellergeschoss geplant. Dieser Abstellraum wird durch eine Kelleraußentreppe erschlossen. Eine GFZ-Ermittlung wurde nicht beigelegt. Diese ist Bauantragsverfahren nachzureichen.
Die Verwaltung nimmt wie folgt zu den Fragen Stellung:
- Der Befreiung wegen der Errichtung eines Wohngebäudes auf der Gemeinbedarfsfläche kann aus Verwaltungssicht zugestimmt werden, da die Wohnungen nur an kirchliches Personal, vorwiegend für Kindergartenpersonal vergeben werden. Durch den eingeschränkten Personenkreis kann man hier von einem Gebäude, welches der eigentlichen Nutzung auf dem Grundstück dient, sprechen. Auch das Landratsamt sieht nach Rücksprache die Grundzüge der Planung nicht berührt. Angrenzend an das zu bebauende Grundstück liegt eine Metzgerei, durch die eventuell störende Gerüche für die Nachbarschaft entstehen. Das Landratsamt sollte daher dafür sorgen, dass Maßnahmen ergriffen werden, die geeignet sind künftige Nachteile für die Metzgerei abzuwenden. Dies sollte aus Sicht der Verwaltung eine Bedingung für die Erteilung der Befreiung sein.
- Da der Bebauungsplan keinen Bauraum ausweist und auch die anderen Gestaltungsvorschriften für das Gemeinbedarfsgrundstück nicht gelten, ist das Gebäude mit den Gebäudeabmessungen, der Traufhöhe, den vorgesetzten Balkonen, der Außenkellertreppe und der Lage planungsrechtlich zulässig. Die Stellplätze sind im Mischgebiet zulässig. Auch hier wird kein Bauraum ausgewiesen. Insgesamt fügt sich das geplante Gebäude in die Umgebungsbebauung ein.
Aus Sicht der Verwaltung kann dem Vorbescheidsantrag zugestimmt werden.
II. BESCHLUSS:
Der Bau-Planungs- und Umweltausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Vorbescheidsantrag auf Errichtung von Personalwohnungen in der Münchener Str. 15, Fl.Nrn. 64 und. 68/4 zu erteilen. Das Einvernehmen zur Befreiung hinsichtlich der Errichtung eines Wohngebäudes auf der Gemeinbedarfsfläche wird unter der Bedingung erteilt, dass Maßnahmen getroffen werden, um Nachteile für die Metzgerei auf dem Nachbargrundstück abzuwenden. Die beiden Fragen werden bejaht. Die GFZ-Ermittlung ist nachzureichen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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123,9 kB
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(wie Dokument)
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457,8 kB
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