ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 2-BV/097/2019

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Der Antragsteller beantragt die Errichtung einer Gas-Tankanlage in der Zeppelinstraße 18, Fl.Nr. 1779/5.

 

Geplant ist, einen Gastank auf einer Fläche von 27 m² an der südöstlichen Gebäudefassade zu errichten. Der Stickstofftank wird für die Laserschneidanlagen benötigt. Zusätzliche Stellplätze werden nicht benötigt. Auf der betroffenen Fläche sind laut genehmigter Bestandsplanung Stellplätze vorhanden. Der eingereichte Freiflächenplan weicht jedoch erheblich vom genehmigten Bestand ab. So fehlen beispielsweise die 21 genehmigten Stellplätze an der Westseite des Grundstücks. Auch sind 3 zusätzliche Stellplätze an der Südgrenze des Grundstücks eingetragen. Diese sind aufgrund der fehlenden Fahrgasse von 6 m gem. GaStellV nicht anfahrbar. Auch fehlt ein Stellplatznachweis. Daher ist es der Verwaltung nicht möglich, zu den Stellplätzen oder den Freiflächen im Allgemeinen Stellung zu nehmen.

 

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 119 Teil C „Änderung der Bebauungspläne, Gewerbegebiet HB“. Dieser setzt Baugrenzen fest. Weitere Festsetzungen können aufgrund der fehlenden Aussagen zu den Stellplätzen und den Freiflächen nicht geprüft werden.

 

Es wird eine Befreiung bzgl. der Errichtung der Gastankanlage außerhalb des Bauraums benötigt.

 

Aus Sicht der Verwaltung kann der Befreiung zugestimmt werden, da die Grundzüge der Planung durch die Überschreitung nicht berührt werden. Zudem ist die geplante Anlage laut Bauherrn nur an dieser Stelle möglich um eine kurze Verbindung zwischen Tank und Laserschneidanlage, sowie die Anfahrbarkeit des Tanks zu gewährleisten. Es ist jedoch zu beachten, dass in diesem Bereich Stellplätze entfallen. Der Befreiung kann daher aus Verwaltungssicht nur zugestimmt werden, wenn der Stellplatzbedarf erfüllt wird. Ein entsprechender Nachweis ist nachzureichen.

 

Aus Sicht der Verwaltung kann dem Bauvorhaben unter der genannten Bedingung zugestimmt werden.

 

 

 

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II. BESCHLUSS:

 

Der Bau- Planungs- und Umweltausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Gas-Tankanlage in der Zeppelinstraße 18, Fl.Nr. 1779/5 zu erteilen. Das Einvernehmen zur Befreiung hinsichtlich der Errichtung der Gastankanlage außerhalb des Bauraums wird unter der Bedingung erteilt, dass der Gesamtstellplatzbedarf gedeckt wird. Der Stellplatznachweis ist nachzureichen. Zu den Änderungen der Freiflächen gegenüber der genehmigten Planung wird keine Stellung bezogen.

 

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Anlagen

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