BESCHLUSSVORLAGE - 2-BV/099/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Errichtung von Boxenüberdachungen, sowie Erweiterung und Ergänzung der Boxenanlage im Lagerbereich in der Ingolstädter Landstr. 89a, Fl.Nrn. 1695 u. 1694
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Bauverwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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03.12.2019
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I. Sachvortrag:
Der Antragsteller beantragt die Errichtung von Boxenüberdachungen, sowie Erweiterung und Ergänzung der Boxenanlage im Lagerbereich in der Ingolstädter Landstr. 89a, Fl.Nrn. 1695 u. 1694.
Geplant ist, die vorhandenen Boxenanlagen in den Lagerbereichen 09 und 15 mit sogenannten Schmetterlingsdächer zu überdachen. Im Lagerbereich 15 soll zusätzlich ein Pultdach an der Nordseite errichtet werden. Die Wandhöhen liegen im Bereich des Pultdaches bei 8,79 m, im Bereich der Schmetterlingsdächer bei 8,75 m bis 8,25 m. Der aktuell nur teilweise gegliederte Lagerbereich 12 soll durch weitere Mauern mit Betonsteinen gegliedert und mit einem Pultdach überdacht werden. Die Wandhöhen liegen hier zwischen 5,6 m und 9,12 m.
Die beiden Grundstücke liegen im Außenbereich. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit beurteilt sich nach § 35 BauGB. Es liegt kein privilegiertes Vorhaben nach Abs. 1 vor, das Vorhaben ist als sog. sonstiges Vorhaben nach Abs. 2 einzustufen. Ein sonstiges Vorhaben kann im Einzelfall zugelassen werden, wenn seine Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Öffentliche Belange werden u. a. dann beeinträchtigt, wenn das Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht. Der Flächennutzungsplan weist das Gebiet als „Sondergebiet Fläche für Abfallentsorgung aus. Es besteht daher ein Widerspruch mit dem Flächennutzungsplan. Auch die Erschließung ist gesichert. Ein zusätzlicher Stellplatznachweis ist nicht notwendig, da sich die Nutzfläche nicht erhöht. Das Regenwasser soll laut Eingabeplanung in das bestehende System eingeleitet werden. Einen entsprechenden Plan und eine Berechnung liegen dem Antrag nicht bei. Auch fehlt ein Abstandsflächenplan Diese Unterlagen sollten nachgereicht werden.
Aus Sicht der Verwaltung kann dem Bauvorhaben zugestimmt werden.
II. BESCHLUSS:
Der Bau- Planungs- und Umweltausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung von Boxenüberdachungen, sowie Erweiterung und Ergänzung der Boxenanlage im Lagerbereich in der Ingolstädter Landstr. 89a, Fl.Nrn. 1695 u. 1694 zu erteilen. Die Planung und Berechnung zur Regenentwässerung, sowie ein Abstandsflächenplan sind nachzureichen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2,7 MB
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340 kB
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