ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB II/457/2019

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

1) Veranlassung

Einen großen Anteil des städtischen Baumbestandes bilden die Bäume im Straßenraum. Bei der Planung der Baumstandorte und Auswahl der Baumarten wurden in der Vergangenheit leider folgende Aspekte manchmal außer Acht gelassen:

- Platzbedarf der ausgewachsenen Bäume

- Ausmaß und Aggressivität des Wurzelwerks

Dieser Umstand führt noch immer dazu, dass mittlerweile Gehwege, Straßenbeläge und auch private Grundstücke durch die Wurzeln stellenweise massiv geschädigt sind und in einigen Fällen zu einer Gefährdung der Verkehrssicherheit führen.

Es ist zwingend notwendig, dass die Verkehrssicherheit der Geh- und Straßenbahnen wiederhergestellt wird.

 

2) Bewertung

Aufgrund dokumentierter Schäden des Fachbereichs Tiefbau nahm die Stadtverwaltung wiederholt eine Beurteilung der Situation vor Ort vor.

Zunächst wurden die Bäume anhand eines Bewertungsbogens nach der Vitalität des Baumes, sowie nach Art und Ausmaß des Schadens in Bezug auf die Gefährdung der Verkehrssicherheit beurteilt. Die Auswirkungen von Eingriffen auf den Wurzelbereich der Bäume im Rahmen von Instandsetzungsarbeiten können dabei nur unzureichend abgeschätzt werden. Leider lassen sich mögliche Folgen, z.B. Beeinträchtigung der Standsicherheit und Vitalität des Baumes, nur schwer prognostizieren.

Die Stadtverwaltung legte bei der Beurteilung der Schäden Wert darauf, einerseits die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und andererseits die Bäume zu erhalten. Aus diesem Grund musste für jeden Baumstandort separat entschieden werden, welche Maßnahmen ergriffen werden sollten. In direkter Zusammenarbeit mit der Tiefbauabteilung wurde bei der Bewertung der Baumsituation der Umfang der Sanierungsmaßnahmen abgestimmt. Daraus haben sich die vereinzelten drastischen Verschlechterungen der Bäume #2846 – 2848, #805 und #806 ergeben, da eine Sanierung rund um den Baumstandort erforderlich ist.

 

Die Schadensbeurteilung wurde in 4 Kategorien unterteilt.

Insgesamt wurden 16 Baumstandorte dokumentiert, wo eine akute Gefährdung der Verkehrssicherheit vorliegt. Davon sind 7 Baumstandorte der Kategorie 1, 4 der Kategorie 2, 2 der Kategorie 3 zugeordnet worden.

Der Kategorie 4 sind 3 Baumstandorte zugeordnet, hier ist keine akute Gefahr festzustellen, dennoch werden hier regelmäßige Kontrollen um eine Situationsverschlechterung feststellen zu können.

 

a) Schäden der Kategorie 1

Diese Bäume müssten zur Behebung des Schadens beseitigt werden. Nötige Eingriffe schädigen das Wurzelwerk derart, dass ein Belassen des Baumes aus Sicht der Verkehrssicherheit nicht mehr zu vertreten wäre. Aufgrund des Umstandes, dass die Bäume gefällt werden sollten, werden sie hier einzeln vorgestellt. An allen Standorten werden standortgerechte Ersatzpflanzungen vorgenommen. Die Ersatzpflanzungen werden im Herbst aufgrund der geeigneteren Witterungsverhältnisse durchgeführt. Bei folgenden Baumstandorten ist die Verkehrssicherheit der Geh- und Fahrwege, aufgrund der Wurzelaufwürfe nicht mehr gegeben. Aufgrund dessen und der Tatsache, dass durch die Wiederherstellung der Verkehrssicherheit die Bäume nicht mehr standsicher sind die Baumfällungen unumgänglich.

 

Einsteinstraße:

Es handelt sich hier um insgesamt vier stattliche Platanen.

Bei den Platanen #2847 muss aufgrund des Wurzel- und Kronenverbundes auch die Nachbarplatane #2846 gefällt werden. Bei diesen Platanen kommt es zu massiven Wurzelaufwürfen im Fahrbahn- sowie im Gehwegbereich. Diese Aufwölbungen sind so massiv, dass Fahrzeuge bereits aufsitzen können.

Die Platane #2848 erzeugt ebenfalls Wurzelaufwürfe im Straßen- und Gehwegbereich. Diese Wurzelaufwürfe verändern das Gefälle der Straße wodurch es zu Pfützenbildung und damit auch zu Glatteisgefahr im Winter kommt.

Die Platane #2861 in der Einsteinstraße 17 verursacht massive Aufwölbungen im Fußweg und Parkplatzbereich. Durch diese entstehen gefährliche Stolperfallen. Diese Wurzelaufwürfe sind bis zur Mauer der Hausnummer 17 in einem V angeordnet und verlaufen anschließend mehrere Meter entlang des Weges. In der Senke zwischen den Wurzeln wird es im Winter zusätzlich zu Glatteisgefahr kommen. Durch diese Situation ist die Verkehrssicherheit für Fußgänger in diesem Bereich nicht mehr gegeben. Zusätzlich weist die Mauer der Anwohner bereits Risse aufgrund der Wurzeln auf. Aufgrund der massiven Verkehrsgefährdung und der Schädigung des Privateigentums muss dieser Baum beseitigt werden.

 

Danziger Straße:

Die betroffenen Linden #805 und #806 wurde in die Kategorie 1 erhoben, da bei Besichtigung vor Ort festgestellt wurde, dass nicht nur die Wurzelaufwürfe im Gehwegbereich relevant sind sondern auch im Bereich der Parkplätze. Somit müssen rund um die Baumstandorte jeweils mindestens vier Starkwurzeln gekappt werden, wodurch die Standsicherheit der Linden nicht gewährleistet werden kann.

 

Hohe-Brücken-Straße:

Aufgrund des Wurzelaufwurfs muss auch hier eine Starkwurzel gekappt werden. Leider ist aufgrund eines Sturmbruches vom Juni diesen Jahres ein Drittel der Krone ausgebrochen. Wegen der Wurzelkappung müsste eine symmetrische Krone hergestellt werden, dies kann aufgrund des Sturmbruches nicht erfolgen. Somit muss aus statischen Gründen der Baum entfernt werden. Im gleichen Baumstandort befindet sich ein weiterer Baum, dieser kann durch eine Kroneneinkürzung erhalten bleiben.

 

b) Schäden der Kategorie 2

Die Schäden können behoben werden, wobei aber zu erwarten ist, dass die Bäume durch die Eingriffe in das Wurzelwerk erheblich geschädigt werden. Zudem muss vor Beseitigung der Wurzelaufwürfe die Baumkrone eingekürzt werden. Nach Durchführung der Sanierungsmaßnahmen müssen deshalb die Kontrollintervalle der Bäume erhöht werden, um die Reaktionen auf die Eingriffe beobachten zu können. Durch die Wurzelkappungen kann eine Verkehrssicherheit aufgrund der Statik nicht mehr voll gewährleistet werden. Zudem ist es durchaus möglich, dass aufgrund der Sanierungsmaßnahmen die Bäume mittelfristig gefällt werden müssen.

Ebenso ist zu berücksichtigen, dass die Schadensbehebung bei einigen Baumarten und Standorten nur kurzzeitig wirksam ist. Um dem Entgegenzuwirken ist bei Sanierungen der Einbau von Wurzelsperren zu empfehlen.

Bei Standorten wie beispielsweise der Danziger Straße sollte diese Sanierung der Gehbahn und Parkplätze inklusive Einbau von Wurzelsperren aus wirtschaftlicher Sicht in Betracht gezogen werden. Da der Asphalt in der Vergangenheit bereits ausgebessert wurde und sich erneute Aufwürfe abzeichnen.

 

c) Schäden der Kategorie 3

Die Schäden können meist durch Angleichen des Belags ohne große Beeinträchtigung der Bäume behoben werden. Vereinzelt müssen auch hier baumpflegerische Maßnahmen vor der Gehweg- oder Straßensanierung durchgeführt werden.

 

 

d) Schäden der Kategorie 4

Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Verkehrssicherheit nicht gefährdet. Sowohl am Straßenbelag als auch bei den Bäumen sind keine Maßnahmen erforderlich. Allerdings kann mittel- bis langfristig eine Schädigung des Straßenbelags durch Wurzelaufbrüche nicht ausgeschlossen werden. Aufgrund dessen wird die Standortssituation mindestens einmal jährlich neu beurteilt.

 

Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es handelt sich um 15 Standorte in Garching, die zunächst untersucht worden sind und aufgrund dieser Ergebnisse weiter Sanierungs- und Baumpflegemaßnahmen durchgeführt werden. Weiter Schäden durch Wurzelaufwürfe werden – soweit erforderlich – in weiteren Untersuchungsreihen dokumentiert.

 

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II. BESCHLUSS:

Der Ausschuss für Bau-, Planungs- und Umweltschutz beschließt;

 

1. dass die Bäume der Kategorie 1 gefällt und durch standortgerechte Pflanzungen ersetzt werden:

-          4 Baumfällungen in der Einsteinstraße

-          2 Baumfällungen in der Danzigerstraße

-          1 Baumfällung in der Hohe-Brücken-Straße

 

2. dass versucht werden soll, alle bisherigen Bäume der Kategorie 2 mittels drastischen Wurzelkappungen erhalten zu können, obwohl diese dadurch statisch stark beeinträchtigt werden, damit die Sanierungsmaßnahmen des Tiefbaus durchführen werden können.

 

3. dass die Bäume der Kategorie 2, 3 und 4 aufgrund der Tiefbau-Sanierungen erhalten bleiben.

 

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Anlagen

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