ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 3-BS/028/2020

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I. Sachvortrag:

Zu Beginn des Schuljahres 2018/2019 ist die offene Ganztagesschule in Garching-Hochbrück gestartet. Kooperationspartner ist seitdem der Kreisjugendring München-Land (Anm. d. Verf.: Die Stadt Garching kann als Schulaufwandsträger grundsätzlich nicht den Kooperationspartner der Schule auswählen, da es sich hier um ein schulisches Angebot handelt). Anfangs in Räumlichkeiten der Grundschule Hochbrück, später in dem Gebäude am Seilerweg 2. Mit Bescheid vom 02.09.2019 wurde ein offenes Ganztagesangebot an der Grundschule Garching-Hochbrück für das Schuljahr 2019/2020 allerdings letztmalig seitens der Regierung von Oberbayern genehmigt.

 

Es begründet sich dadurch, dass das offene Ganztagesangebot weder in Räumlichkeiten der Schule noch in unmittelbarer Nähe des Schulgeländes durchgeführt wird.

 

In einer Besprechung vor Ausstellung des Genehmigungsbescheids mit dem zuständigen Ministerialrat vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus, an der neben der Verwaltung auch die Rektorin der Grundschule Hochbrück sowie Trägervertreter*innen des Kreisjugendrings München-Land teilgenommen haben, wurden als weitere Schritte vereinbart, dass u. a:

 

-          eine Musterberechnung BayKiBiG (Bayerisches Kinderbildungs- und betreuungsgesetz) mit Vertretern des KJR München-Land und der Stadt Garching durchgeführt wird, um die Förderkulisse als Hort zu prüfen,

-          ein Termin Ortsbegehung zur Prüfung einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII für die OGTS Hochbrück mit dem zuständigen Kreisjugendamt abgestimmt wird,

-          der KJR München-Land prüft, ob die Einrichtung als Hort gemäß den Richtlinien des BayKiBiG personell geführt und finanziert werden kann.

 

Der Termin zur Ortsbegehung hat mit dem zuständigen Kreisjugendamt am 04.09.19 stattgefunden. (Teilnehmer: Vertreter der Stadt Garching, KJA Landkreis München und KJR München-Land). Nach Rücksprache kann seitens der Aufsichtsbehörde eine Betriebserlaubnis für einen Hort in Aussicht gestellt werden. Da sich an dem Gebäude keine direkte Außenspielfläche befindet, bedarf es einer Vereinbarung zur Koordinierung über potenziell, gemeinsam genutzte Außenflächen (Hort/Jugendbürgerhaus).

 

Des Weiteren hat die Stadt Garching den Vertretern des KJR München-Land eine Musterberechnung BayKiBiG –Einnahmen und Defizitübernahme- zukommen lassen. Darin enthalten sind Durchschnittswerte der aktuellen Belegungs- und Buchungswerte.

Im Ergebnis hat der Kreisjungendring München-Land nach intensiver Prüfung entschieden, dass eine optionale Umwandlung in eine BayKiBiG-finanzierte Einrichtung nicht leistbar ist. Ausschlaggebend dafür waren in der Hauptsache wirtschaftliche Aspekte (u. a. kostenintensiver Personalstandard des KJR: Qualifikation-Einsatz von Sozialpädagog*innen, statt Erzieher*innen und Kinderpfleger*innen).

 

Nach eineinhalbjähriger Betriebszeit erfreut sich die OGTS Hochbrück bei Kindern, Eltern, Lehrerkollegium, und der Stadt Garching als Sachaufwandsträger breiter Akzeptanz. Eine Fortführung der gegenwärtigen Betreuung wird von allen Seiten unterstützt und gewünscht. Im Durchschnitt befinden sich 21 Kinder im offenen Ganztag.

Nach Gesprächen mit der Schulleitung und dem Kreisjugendring zum weiteren Vorgehen, konnte nun eine – aus Sicht der Verwaltung tragfähige Lösung gefunden werden - die es ermöglicht die offene Ganztagesklasse rechtskonform fortzusetzen.

 

Konkret soll der Standort der Jungen Integration, die derzeit zwei Räume an der Grundschule nutzt, mit der offenen Ganztagesschule tauschen. Die aktuell von der Jungen Integration genutzten Räume im Schulgebäude werden an die OGS abgegeben. Das von der Stadt Garching finanziell geförderte Projekt Junge Integration zieht dafür in das Gebäude am Seilerweg. Für die Junge Integration gelten keine staatlichen Vorgaben bzgl. der Räumlichkeiten. Gleichzeitig stellt der Kreisjugendring der Schule/Verwaltung in Aussicht, die Zahl der Kinder für das Projekt Junge Integration aufzustocken.

Die Schulleitung stimmt einem solchen Wechsel zu (vgl. Stellungnahme Schulleitung). Einzig die Einnahme der Mittagsversorgung würde weiterhin im externen Gebäude Seilerweg 2 stattfinden. Dafür sprechen pragmatische Gründe (Küche, Möblierung vor Ort) sowie pädagogische Argumente (u. a. Gesundheitskonzept Schule). Hausaufgabenzeit und Freizeitangebote finden dann unmittelbar in der Schule statt. Die Veränderungen werden entsprechend im pädagogischen Konzept verschriftlicht. Das Gebäude im Seilerweg 2 soll stärker als bisher für schulische Veranstaltungen z. B. Elternabende, Elterngespräche genutzt werden. Die Gesamtstunden für die Nutzung der Räume im Seilerweg 2 bleiben gleich.

 

Mit E-Mail vom 10.12.2019 stimmt die Regierung von Oberbayern in Absprache mit dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus dem Tausch der Räumlichkeiten zu (vgl. Stellungnahme Regierung v. Oberbayern). Voraussetzung dafür ist, dass die Schüler*innen das Schulgebäude nicht unbeaufsichtigt verlassen dürfen. Das Personal des Kooperationspartners hat bisher die Schüler*innen auf den Weg vom Schulgebäude zum Seilerweg 2 begleitet und soll dies auch weiterhin übernehmen.

Da die Räumlichkeiten der OGTS dann wieder im Schulgebäude ansässig sind, kann somit eine Fortführung der offenen Ganztagesschule ab dem Schuljahr 2020/2021 in Aussicht gestellt werden.

 

Reduzieren

II. BESCHLUSS:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...