ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GBIII/725/2019-1

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Der Haushaltsentwurf wurde im Dezember verteilt. Seitdem haben sich einige Veränderungen ergeben, die in der Änderungsliste zum Haushaltsentwurf (Anlage 1) dargestellt sind. Erfreulich ist im Verwaltungshaushalt die Erhöhung des Ansatzes für die Umsatzsteuerbeteiligung um 300.000 €, nachdem die Bundeshilfe für die Flüchtlingskosten auch heuer wieder zu 50 % über die Umsatzsteueranteile verteilt wird. Der Ansatz für die Gewerbesteuerumlage muss entsprechend der Abrechnung für das 4. Quartal 2019 um 100.000 € erhöht werden. Die Zinseinnahmen für die an die EWG ausgeliehenen Darlehen werden entsprechend dem Stadtratsbeschluss der EWG als Eigenkapital wieder zugeführt. Außerdem hat die Stadt Garching an den Landkreis München das Betriebskostendefizit für die „MVG-Räder“ (67.800 €) zu erstatten. Im Ergebnis können dem Vermögenshaushalt weitere 251.100 € zugeführt werden.

 

Im Vermögenshaushalt ist die Förderung des Breitbandausbaus (355.000 €) neu veranschlagt, da Haushaltseinnahmereste nur für ein Jahr gebildet werden dürfen. Der Zuschuss an die EWG sinkt gemäß Wirtschaftsplan der EWG um 100.000 €. Die freiwerdenden 700.000 € sind nun für möglichen Grunderwerb vorgesehen. Die Zuführung an die Rücklage steigt um 6.100 €.

 

Das Volumen des Verwaltungshaushalts steigt auf 77.140.000 €, das des Vermögenshaushalts auf 42.864.000 €.

 

Gemäß dem Wunsch der Fraktion der Grünen ist als Anlage 2 die Liste der voraussichtlichen Haushaltsausgabereste beigefügt. Bei dem Weichenaustausch kann die MVG noch nicht abschließend die Höhe der noch benötigten Mittel mitteilen. Änderungen sind bis zur Vorlage der Jahresrechnung daher noch möglich. Insgesamt belaufen sich die Haushaltsausgabereste derzeit auf 15.988.374,17 €, davon werden 11.453.143,88 € neu gebildet. Haushaltseinnahmereste werden aus dem o.g. Grund nicht gebildet.

 

Wie schon auf der letzten HFA-Sitzung angekündigt, beantragt die Fraktion der Grünen, im Stellenplan für 2020 eine Vollzeitstelle für einen Klimaschutzmanager zu schaffen und durch die Stadtverwaltungen mögliche staatliche Förderungen für diese Stelle zu beantragen (Antrag siehe Anlage 3). Über den Antrag wird gesondert abgestimmt.


 

Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag :

Eine neu geschaffene Stelle eines Klimaschutzmanagers wird gemäß der „Kommunalrichtlinie“ vom 5. Dezember 2019 vom Bund für maximal 24 Monate mit 65 % gefördert.

Leider ist zu den Forderungen nach einem „Klimaschutzmanager“ nicht konkret aufgeführt, welche Aufgaben denn ein solcher Manager innerhalb einer Kommunalverwaltung begleiten soll.

 

Grundsätzlich sollte der Klimaschutzgedanke in allen Tätigkeitsbereichen einer Kommunalverwaltung Einzug gehalten haben. Dies war auch ein wesentliches Element des Klimaschutzkonzeptes aus dem Jahr 2010, nämlich den Klimaschutzgedanken in allen Handlungen einer Verwaltung grundsätzlich zu integrieren. Ist dies der Fall, erübrigt sich die Forderung nach einem „Klimaschutzmanager“, da für diesen nämlich kein konkreter und alltäglicher Tätigkeitsbereich mit der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben formuliert ist. Ein solcher „Manager“ könnte allenfalls Controllingaufgaben innerhalb der Verwaltung übernehmen und sich in Themenkomplexen wiederfinden, für die eine Kommune wie Garching keine direkten oder gar keine Einflussmöglichkeiten hat. Solche „Handlungsempfehlungen“ wurden bereits im Klimaschutzkonzept 2010 formuliert, die genau aus diesem Grund bis heute auf ihre Umsetzung warten.

 

Einen solchen Klimaschutzmanager mit der „Besoldung A14“ zu vergüten gibt die Vergütungsstruktur einer Kommunalverwaltung für eine Stadt in der Größenordnung Garchings nicht her. Die finanziellen Auswirkungen für eine solche Stelle liegen bei jährlich ca. 84.000,- €.

 

Alternativ dazu beantragt die Stadtratsfraktion der CSU mit Schreiben vom 20.01.2020, eine vorübergehend zeitlich befristete Stelle für einen Werkstudenten zu schaffen (Antrag siehe
Anlage 4). Die Stadtverwaltung soll beauftragt werden, mit der TU München in Verhandlung zu treten und eine solche Stelle auszuschreiben.

 

Diesbezüglich wird auf die Ausführungen zum Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen Bezug genommen. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 24.10.2019 einstimmig beschlossen, das Garchinger Klimaschutzkonzept im Hinblick auf die kommenden Herausforderungen der nächsten
10 Jahre zu reformieren. Das Klimaschutzkonzept soll im Rahmen einer Konferenz unter Einbindung externer Sachverständiger, des Stadtrates und der Verwaltung im Jahr 2020 stattfinden.

 

Für diesen Prozess wäre ein Werkstudent und auch (aber nicht nur) eine Zusammenarbeit mit der TU nach Auffassung der Verwaltung durchaus hilfreich. Es wird davon ausgegangen, dass ein Werkstudent (m/w/d) neben seinem Studium noch ca. 20 Stunden für die Stadt Garching arbeiten könnte. Die Eingruppierung erfolgt, je nachdem, wie weit das Studium des Werkstundenten (m/w/d) bereits fortgeschritten ist und welches Fachwissen er bereits mitbringt, maximal gemäß EG 8 TVöD. Personalkosten dafür werden mit ca. 25.000,- € / Jahr veranschlagt. Die Stelle sollte befristet für maximal 2 Jahre geschaffen werden.

 

Je nachdem, welche Ergebnisse und Aufgaben die Klimaschutzkonferenz bringt, sollte dann im nächsten Haushalt über die endgültige personelle Ausrichtung für den Bereich Klimaschutz innerhalb der Verwaltung entschieden werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. BESCHLUSSANTRAG:

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, im Stellenplan für 2020 eine zusätzliche Vollzeitstelle für einen Klimaschutzmanager (Besoldungsgruppe A14 oder vergleichbar) zu schaffen.

 

Sollte der Haupt- und Finanzausschuss dem Antrag unter Ziffer 1 nicht zustimmen, ergeht alternativ folgender Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Neuschaffung einer auf zwei Jahre zeitlich befristeten Stelle in Teilzeit mit 20 Wochenstunden für einen Werkstudenten im Bereich Klimaschutz zu und empfiehlt dem Stadtrat diese Änderung für den Stellenplan 2020.

 

 

  1. Unter Einbeziehung der vom Haupt- und Finanzausschuss beschlossenen Änderungen im Haushaltsplan empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Stadtrat folgenden Beschluss:

 

  1. Der Stadtrat beschließt:

 

Die Haushaltssatzung 2020 und den Haushaltsplan 2020 mit Anlagen.

Den Finanzplan 2021 bis 2023 als Anlage zum Haushaltsplan 2020.

 

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Anlagen

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