ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme der Verwaltung - 2-BV/107/2020

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Am 03.10.2019 stellte die CSU-Fraktion den Antrag, die Stadtverwaltung beauftragen zu untersuchen, wie ein Radweg auf der Ostseite der Staatsstraße 2350 von Dirnismaning nach Garching verwirklicht  werden kann.

Da für die ST 2350 die Straßenbaulast beim Staatlichen Bauamt Freising, Servicestelle München, liegt, wurde das Staatliche Bauamt diesbezüglich am 08.10.2019 um Stellungnahme gebeten.

Am 30.12.2019 erhielt die Stadt Garching folgende Stellungnahme:

Sehr geehrter Herr Zettl,

wie Sie bereits richtig erwähnt haben, steht der zusätzliche Bau eines Geh- und Radweges auf der Ostseite in engem Zusammenhang mit der Ausbaumaßnahme der B 471 zwischen Garching und Ismaning. Die Ergebnisse einer Verkehrssimulation der Universität der Bundeswehr lassen für den Knotenpunkt B 471/ST 2350 bei Garching den Schluss zu, dass nur mit einer höhenfreien Lösung zukünftig ausreichend Leistungsfähigkeit zur Verfügung steht. Ein höhenfreier Umbau bedingt aber eine Änderung der Höhenlage der einzelnen Verkehrswege und erfordert dadurch umfangreiche Anpassungen im weiteren Verlauf der Verkehrswege.

Die Beauftragung des externen Planers wird im Zuge eines europaweiten Verfahrens im Frühjahr 2020 erfolgen. Wir werden bei den anstehenden Planungsaufgaben auch die Radverkehrsführung und soweit möglich die Belange der Kommunen berücksichtigen. Die Überprüfung aller Belange erfolgt dann auf Basis einer detaillierten Planung.“

 

Nach den bisherigen Gesprächen, an denen auch die Gemeinde Ismaning beteiligt war, wurde den Kommunen zugesichert, am Planungsprozess beteiligt zu werden. Aufgrund der Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes, Servicestelle Freising, empfiehlt die Verwaltung die Planung des Straßenbaulastträgers abzuwarten.

 

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II. BESCHLUSS:

Der Sachvortrag wird zur Kenntnis genommen. Eine gesonderte Untersuchung für die Errichtung eines Radweges auf der Ostseite der Staatsstraße von Dirnismaning nach Garching durch die städtische Verwaltung ist damit nicht erforderlich.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlagen

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