ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 2-BV/109/2020

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Das Staatliche Bauamt München 2 legt einen Antrag auf temporärer Errichtung von zwei Zelten als Interimshörsäle in der Boltzmannstraße 15, Fl.Nr. 1900 vor. Grundsätzlich werden solche Zelte als fliegende Bauten genehmigt und abgenommen. Aufgrund der Standzeit von über 3 Monaten ist ein Bauantragsverfahren durchzuführen. Die Vorlage erfolgt im Zustimmungsverfahren nach Art. 73 BayBO. Das Vorhaben bedarf somit keiner Baugenehmigung, da mit dem Staatlichen Bauamt München 2 eine Landesbaubehörde beteiligt ist. Das Vorhaben bedarf der Zustimmung der Regierung. Diese entfällt, wenn die Gemeinde dem Bauvorhaben zustimmt. Eine Vorlage im BPU ist nötig, da die Zelte Sonderbauten darstellen.

 

Geplant ist, vom 01.04.2020 bis 30.09.2020 auf dem Vorplatz des Exzellenzzentrums zwei Zelte mit einer Grundfläche von insgesamt 1560 m² aufzustellen. Diese Zelte sollen als Interimshörsäle während einer Sanierungsmaßnahme dienen. In beiden Zelten finden insgesamt 1160 Personen Platz. Der Aufbau soll am 15.03.2020 beginnen. Der Abbau soll bis zum 15.10.2020 abgeschlossen sein. KFZ- und Fahrradstellplätze werden nicht überbaut. Der Stellplatzbedarf ändert sich durch die beiden Zelte nicht, da die eigentlichen Hörsäle nur temporär verlagert werden. Es werden auch keine zusätzlichen Flächen versiegelt. Teilweise soll jedoch die anliegende Grünfläche überbaut werden.

 

Das Vorhaben soll im planungsrechtlichen Innenbereich realisiert werden. Danach sind Vorhaben zulässig, wenn sie sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, die Erschließung gesichert ist, die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt bleiben und das Ortsbild nicht beeinträchtigt wird. Die Voraussetzungen für die planungsrechtliche Zulässigkeit sind im vorliegenden Fall gegeben. Gemäß Masterplan Science City ist im betroffenen Bereich ein öffentlich zugänglicher Platzbereich vorgesehen. Aus Sicht der Verwaltung kann man hier jedoch ausnahmsweise einer Abweichung zustimmen, da der Platz nach Abbau der Zelte wieder hergestellt wird, sowie aufgrund der Befristung keine dauerhafte Beeinträchtigung und keine Vergleichswirkung entstehen. Die Grünfläche ist jedoch wieder so herzustellen, wie sie vorher war.

 

Aus Sicht der Verwaltung kann dem Bauvorhaben zugestimmt werden.

 

 

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II. BESCHLUSS:

 

Der Bau- Planungs- und Umweltausschuss beschließt, dem Antrag auf temporärer Errichtung von zwei Zelten als Interimshörsäle in der Boltzmannstraße 15, Fl.Nr. 1900 zuzustimmen. Die betroffene Grünfläche ist nach Abbau der Zelte wieder in die Ursprungsform zu bringen.

 

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Anlagen

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