ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 2-UMA/087/2020

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I. Sachvortrag:

 

Das Garchinger Energiesparförderprogramm wurde im Zuge der Umsetzung des Garchinger Klimaschutzkonzepts für die Jahre 2011 bis 2019 Jahr für Jahr neu aufgelegt und die Richtlinien den aktuellen Erfordernissen entsprechend angepasst. Die letzte Aktualisierung des Energiesparförderprogramms fand mit dem Stadtratsbeschluss vom 23.03.2017 statt.

 

Ziel des Energiesparförderprogramms war und ist es, solche Maßnahmen zu fördern, die über den gegenwärtigen Stand der Technik hinausgehen.

 

Das Energiesparförderprogramm wurde in den Jahren 2017 bis 2019 mit einem Budget von jährlich 30.000 € ausgestattet. Insgesamt konnten in den letzten drei Jahren 49 Maßnahmen mit einem Volumen von insgesamt 77.275,85 € bewilligt werden, von denen jedoch nur 65.539,11 € abgerufen wurden.

 

Diese 49 Maßnahmen gliedern sich auf wie folgt:

 

  • 27 Maßnahmen  für den Einbau neuer Fenster (Dreifachverglasung mit einem Uw-Wert < 0,9)
  • 9 Maßnahmen zur Stromspeichertechnik mittels Photovoltaik (PV) zur Eigennutzung
  • 5 Maßnahmen für die Nutzung der Tiefengeothermie mit einem Anschluss an das Fernwärmenetz der Energiewende Garching (EWG)
  • 4 Maßnahmen für Netzabhängige Ladestationen für Elektromobile als Heimladestation für Wand- und Bodenmontage im Sinne der Ladesäulenverordnung (LSV)
  • 2 Maßnahmen für den Einbau von solarthermische Anlagen zur Heizungsunterstützung einschließlich Brauchwassererwärmung
  • 1 Maßnahme zur energetischen Gebäudesanierung im Bestand (Vollwärmeschutz)
  • 1 Maßnahme für eine Gebäudeschwachstellenanalyse durch Thermographie

 

Grundsätzlich ist festzustellen, dass das Energiesparförderprogramm zunehmend angenommen und die zur Verfügung gestellten Finanzmittel abgerufen werden. Im Jahr 2020 wurden bereits 7 Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 16.687,08 € bewilligt.

 

Die Stadt Garching beabsichtigt, das Energiesparförderprogramm hinsichtlich der Förderung der Maßnahmen zur Stromspeichertechnik im Wesentlichen wie folgt zu ändern.

 

  • Die unter 2.1.8 a) und b) formulierten Maßnahmen zur Stromspeichertechnik wurden textlich zu „2.1.8 a“ zusammengefasst und zwar als „Maßnahmen zur Stromspeichertechnik, versorgt mit erneuerbaren Energien (PV, Windkraft, BHKW, Wasserstoff, Biogas, soweit deren Stromertrag überwiegend (> 50%) zur Eigennutzung verwendet wird“.
  • Die Förderbeträge sollen sich wie folgt ändern: Maßnahmen unter 2.1.8 a werden mit 500 € je kWp gefördert (bisher 400 €) und netzunabhängige Elektroladestationen (2.1.8 b) mit 1.000 € je kWp (bisher 800 €), höchsten aber 3.000 € je Gebäude zusätzlich. Die Zuwendung richtet sich nach der Speicherleistung.
  • Die Zuwendungen gemäß Nr. 2.1.6.a (Energieberatung) und 2.1.6.b (Thermographie) werden von höchstens 500 auf 750 EUR je Gebäude erhöht.

 

Die genannten Änderungen wurden zusammen mit den Energieberatern der Stadt Garching vorab so besprochen.

 

Der genaue Wortlaut der aktualisierten Richtlinien ist dieser Beschlussvorlage im Anhang zu entnehmen.

 

Reduzieren

II. BESCHLUSS:

 

Der Ausschuss für Bau, Planung und Umweltschutz beschließt, der Fortschreibung des Garchinger Energiesparförderprogramms für das Jahr 2020 zuzustimmen und die dafür vorgesehenen Haushaltsmittel in Höhe von 30.000 € freizugeben.

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...