Stellungnahme der Verwaltung - 3-BS/029/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand Einrichtung eines Jugendbeirates
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme der Verwaltung
- Geschäftsbereich:
- Bildung und Soziales
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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12.03.2020
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I. Sachvortrag:
In der 62. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.10.2019 wurde der einstimmige Beschluss gefasst, die Gründung eines Jugendbeirates durch die Verwaltung zu initiieren.
Die Einrichtung eines solchen ehrenamtlichen Gremiums geht auf den Antrag der Fraktion der Unabhängigen Garchinger zurück (vgl. 3-BS/014/2019-1).
Im Stadtrat bestand Einigkeit darin, Jugendliche und junge Erwachsene in ihren Mitwirkungsrechten zu stärken.
Die Verwaltung hat dazu im letzten Jahr bereits eine erste Einschätzung bzw. einen Recherchestand in der o.g. Sitzung mitgeteilt.
So fand u.a. vor der Beschlussfassung ein Treffen im Jugendhaus Profil mit interessierten Jugendlichen und den Leitungen der Garchinger Jugendbürgerhäuser statt (vgl. 3-BS/014/2019).
Wir informieren über den aktuellen Erkenntnisgewinn bzw. die nächsten Schritte aus Sicht der Verwaltung.
Bei einem ersten Treffen mit den lokalen SozialarbeiterInnen der Garchinger Jugendhäuser wurde deutlich, dass Jugendliche es gewohnt sein müssen, gefragt und beteiligt zu werden. Ein Prozess, der Zeit, Know How und personelle Ressourcen bei den hauptamtlichen Sozialarbeiter*innen und Verwaltungsmitarbeiter*innen braucht und bindet.
Die Anteilnahme an dem Treffen der Jugendlichen war allerdings gering und es konnte daher noch keine repräsentative Aussage der Jugendlichen getroffen werden.
Unerlässlich für den Erfolg sind engagierte Politiker und Politikerinnen, die mit gutem Beispiel voran gehen, junge Menschen motivieren und bei den Zusammenkünften anwesend sind. Die Wertschätzung sowie die Dialog- und Handlungsbereitschaft der kommunalen Mandatsvertreter*innen sind ein wichtiges Signal und Grundlage für das Gelingen. Je breiter das politische Fundament und der Wille zur Umsetzung ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich Jugendliche dauerhaft ehrenamtlich in der Kommune engagieren und kein „Alibi Charakter“ entsteht.[1]
Partizipation ist nicht gleich Partizipation, denn eine politische und soziale Beteiligung kann auf vielfältige Art und Weise geschehen. Die Palette von Beteiligungsmodellen ist groß- ein Patentrezept gibt es dafür nicht und die Auswahl hängt entscheidend von den Voraussetzungen vor Ort ab.[2]
Grundsätzlich lassen sich 3 Formen unterscheiden:
- Projektorientierte Formen: über einen begrenzten Zeitraum arbeiten die Beteiligten zu einem bestimmten Thema zusammen z.B. Planung eines Medienprojektes oder Erkundung eines Stadtteils.
- Offene Formen: Jugendforen oder Jugendbürgerversammlungen, die allen jungen Menschen offen stehen und nur über eine grobe Themenstellung verfügen bzw. die Beteiligten bringen ihre Fragen und Anliegen ein.[3] Vorteil: eine große Zielgruppe wird niedrigschwellig angesprochen, spontanes Kommen und zeitlich überschaubares Engagement findet statt. Nachteil: es wird wenig Verbindlichkeit erreicht und es besteht die Gefahr einer geringen Kontinuität.
- Repräsentative Formen: Darunter werden Jugendparlamente und Jugendbeiräte verstanden- die Mitglieder werden über ein Wahlverfahren bestimmt und beschäftigen sich in regelmäßigen Sitzungen kontinuierlich mit den Anliegen und Interessen von Jugendlichen. Vorteil: ein Jugendbeirat ist ein über längere Zeit konstanter Ansprechpartner, der Themen auch länger verfolgen kann und sich in Inhalte/ Prozesse ausführlich einarbeitet. Nachteil: viele junge Menschen werden von dem relativ hohen zeitlichen Aufwand abgeschreckt und die institutionalisierte Form entspricht eher selten der jugendlichen Lebensweise und Einstellung.
Alle 3 vorgestellten Beteiligungsformen benötigen neben der politischen Unterstützung die sozialarbeiterische Begleitung (Jugendbürgerhäuser, Schulsozialarbeiter*innen, Streetworker). Weiterhin könnten z.B. die kleinteilige Partizipation an den Schulen aufgegriffen werden (Schülersprecher*innen, Polit –Arbeitsgemeinschaften).
Die Vertreter der beiden Jugendhäuser, des Kreisverbandes Kreisjugendring München- Land und der schulischen Sozialarbeit werden sich in den kommenden Wochen koordiniert durch den Fachbereich Bildung & Soziales gemeinsam zusammenfinden, um die weiteren Schritte zu planen. Auf der Agenda stehen dabei u.a. die fachlichen Empfehlungen der hauptamtlich Tätigen vor Ort. Außerdem müssen die Kommunikationskanäle- und Werbestrategien (Stichwort: soziale Medien, Schul- Apps, Verlinkung) für Veranstaltungen eruiert werden. Die beiden Jugendbürgerhäuser haben bereits zu Bedenken gegeben, dass sie für die Begleitung nur eingeschränkt zur Verfügung stehen und zu wenig personelle Ressourcen bereitstellen können.
Zur Diskussion steht als eine Art „Kick Off“ Veranstaltung eine Jugendbürgerversammlung im April durchzuführen. Hier kann gemeinsam mit den Jugendlichen erfragt werden, welche Beteiligung für Garching sinnvoll oder auch von den Jugendlichen gewünscht ist. Zudem stellt es eine gute Möglichkeit dar, die direkte Meinung der Jugendlichen zu erhalten, was ihnen fehlt oder welche Angebote ausgebaut werden müssten.
Prinzipiell kann man aber jetzt schon sagen, dass der politische Wille erkennbar sein muss, für die Jugendlichen, dass sie tatsächlich etwas bewegen können- das heißt ihre konstruktiven und machbaren Anregungen müssen zeitnah auch in den politischen Gremien behandelt und idealerweise umgesetzt werden. Dafür braucht es viel Unterstützung und ernsthaftes Interesse für einen gemeinsamen Austausch, auch von Seiten der Politik. Je starrer das Konzept der Zusammenkunft ist, desto abschreckender könnte es auf einen Großteil der Jugendlichen wirken.
In der Bilanz könnte es daher sinnvoll sein, dass interessierte Jugendliche jederzeit Teil eines Jugendbeirates werden können, er also keine feste Gruppengröße in der Satzung stehen hat.
Fazit:
Das Fundament für eine erfolgreiche Initiierung eines Jugendbeirates muss möglichst breit sein, um Aussicht auf Erfolg zu haben. Hierfür müssen die Politik, die Schulsozialarbeit, die Jugendhäuser und die Verwaltung gut zusammen arbeiten und die Jugendlichen gemeinsam unterstützen und mit Ihnen in den Austausch gehen.
Wenn die Jugendlichen kein ernsthaftes Interesse merken, wird das Konzept eines Jugendbeirates nicht zukunftsfähig sein.
[1] Gelungene Beispiel aus anderen Gemeinden sind z.B. Einrichtung eines Jugendbeauftragten aus dem Stadt- oder Gemeinderat heraus und / oder auch die Teilnahme des Bürgermeister*in/ Stadträt*innen an organisierten Treffen bzw. Veranstaltungen der Jugendlichen.
[2] Gibt es Jugendbeauftragte? Gibt es bereits Arbeitsgruppen oder einen Runden Tisch? Wie funktionieren die verwaltungsinternen Abläufe und die Kooperationen zwischen Kommune und Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe? usw.
[3] Anm. der Verf.: methodisch gestaltet mit Open Space oder World Café
