ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - BM-IT/023/2020

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Die Stadt Garching b. München hat bereits in einigen Breitbandprojekten die Erhöhung der Versorgung mit schnellem Internet vorangetrieben. Nachdem der Freistaat Bayern mit der Richtlinie zur Förderung von Glasfaseranschlüssen und WLAN für öffentliche Schulen und Plankrankenhäuser (Glasfaser/WLAN-Richtlinie – GWLANR) nun die Möglichkeit geschaffen hat für Bildungseinrichtungen direkte Glasfaseranbindungen zu fördern, hat die Stadt, als Sachaufwandsträger für vier Schulen innerhalb des Stadtgebietes beschlossen, an diesem Förderprogramm teilzunehmen.

Die Auswahl erfolgte im Wege einer beschränkten Ausschreibung gemäß Ziffer 1.2.8 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und für Integration über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich vom 31. Juli 2018 (AllMBl. S. 547), die durch Bekanntmachung vom 27. Februar 2019 (BayMBl. Nr. 90) geändert worden ist.

 

Die Bewerber hatten die Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist (05.02.2020, 12:00 Uhr) ein Angebot abzugeben.  Zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden 4 Unternehmen.

 

Da als Zuwendungsempfänger für die Förderung die Sachaufwandsträger fungieren, beschränkt sich diese Ausschreibung auf die vier städtischen Schulen: Grundschule Ost, Grundschule Hochbrück, Grundschule West und Max-Mannheimer-Mittelschule.

Ein Vergabeverfahren für das Werner-Heisenberg-Gymnasium mit dem Sachaufwandsträger Zweckverband Werner-Heisenberg-Gymnasium wurde in einer eigenen Ausschreibung durchgeführt.

 

Von den vier angeschriebenen Unternehmen reichte nur eine Firma ein Angebot ein. Das Angebot datiert vom 28.01.2020 und ging fristgerecht postalisch bei der Vergabestelle ein.

 

Wie in der Ausschreibung gefordert, bietet die Firma die Erstellung eines durchgängigen betriebsfähigen Glasfaseranschlusses bis zum Hausabschlusspunkt an. Für die Realisierung der Anschlüsse wird eine Gesamtsumme von 174.863,68 € (Brutto) ausgewiesen

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Die ausgeschriebenen Leistungen zur Errichtung von Glasfaseranschlüssen für die Schulen in Garching sind über die Richtlinie zur Förderung von Glasfaseranschlüssen und WLAN für öffentliche Schulen und Plankrankenhäuser (Glasfaser/WLAN-Richtlinie – GWLANR) förderfähig. Zuwendungsempfänger sind die Sachaufwandsträger öffentlicher Schulen im Sinne von Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG). Der Fördersatz beträgt 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Förderhöchstbetrag je öffentlicher Schule beträgt 50.000 €. Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss auf Basis der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.

 

Bestehen an einer postalischen Adresse mehrere Schulstandorte wie es bei der Grundschule West und der Max-Mannheimer-Mittelschule (beide St.-Severin-Straße 3) der Fall ist, steht der Förderhöchstbetrag je Einrichtung zur Verfügung.

 

Die Gesamtkosten für die vier städtischen Schulen belaufen sich auf 174.863,68 €. Der Förderanteil beträgt 139.890,94 € und der aufzubringende Eigenanteil beläuft sich auf 34.972,74 €.

 

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II. BESCHLUSS:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt unter Vorbehalt der Genehmigung des Förderantrages durch die Regierung von Oberbayern, den Auftrag zur Herstellung und Betrieb eines direkten Glasfaseranschlusses für die vier städtischen Schulen, zu einem Preis von 174.863,68 € zu vergeben.

 

 

 

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