BESCHLUSSVORLAGE - GB I/710/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderanträge der ortsansässigen Kulturschaffenden - Zuschüsse für kulturelle Einzelprojekte
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB I Zentrale Dienste - Bürgerservice
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
12.03.2020
|
I. Sachvortrag:
Die Stadt Garching hat auch für 2020 wieder Fördermittel in Höhe von 25.000 Euro für die ortsansässigen Kulturschaffenden bereitgestellt.
Vereine, Gruppierungen, Initiativen oder auch Einzelpersonen, die ihre kulturellen Schwerpunkte in Garching setzen, konnten bis spätestens 01.02.2020 für das Jahr 2020 Förderanträge für kulturelle Einzelprojekte bei der Arbeitsgruppe Kultur einreichen. Drei Fördermittelanträge von drei Antragstellern lagen zum Antragsschluss vor:
Nr. | Projekt | Antragsteller | FM – beantragt | FM - Empfehlung |
1 | 3. Garchinger Tanztage | Tanz- und Kulturförderverein „Freunde des Tanz-Studio-Garching“ e.V. | 2.470,- Euro | 1.000,- Euro |
2 | Dinner in Weiß | Lebendiges Garching e.V. | 550,- Euro | 300,- Euro |
3 | „Hölzern Herz“ sowie „Hexenküche“ | Thea Theater für Kinder Garching e.V. | ? | 0 Euro |
Die Arbeitsgruppe hat in ihrer Sitzung am 19.02.2020 über die eingegangenen Fördermittelanträge entschieden und spricht dem Haupt- und Finanzausschuss zur endgültigen Beschlussfassung folgende Empfehlung aus:
Nr. 1 Die Garchinger Tanztage wurden bereits in der Vergangenheit gefördert. Zudem entsteht in der AG Kultur vermehrt der Eindruck, dass es sich hierbei eher um eine Werbeveranstaltung zur Akquise von Mitgliedern handelt, als um eine Kulturveranstaltung.
Um jedoch die Kontinuität des Tanz- und Kulturfördervereins zu fördern, spricht sich die AG Kultur einstimmig für eine Förderung i.H. von 1.000,-Euro aus, verbunden mit der Prämisse, zukünftig andere Projekte zur Förderung anzubieten.
Nr. 2 Auch hier handelt es sich um eine wiederholte Förderung, da das „Dinner in Weiß“ ebenfalls in der Vergangenheit durch den Fördertopf der AG Kultur unterstützt wurde.
Die AG Kultur beschließt jedoch einstimmig eine Förderung i.H. von 300,-Euro, verbunden mit dem Zusatz „ohne Anspruch auf gleichartige Wiederholung“.
Nr. 3 Es wurde kein formeller Antrag eingereicht, sondern lediglich ein formloses Schreiben mit einer Kostenaufstellung. Somit ist der AG Kultur die gewünschte Fördersumme nicht bekannt. Die AG Kultur bestimmt somit einstimmig, den Antrag bis auf weiteres zurückzustellen und Thea aufzufordern, die formalen Vorgaben zu beachten, sowie eine detaillierte Kostenaufstellung einzureichen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
5,1 MB
|
