BESCHLUSSVORLAGE - 1-KUL/153/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Absage aller städtischen Kulturveranstaltungen im Bürgerhaus / Theater im Römerhof bis 19.04.2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Kultur
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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12.03.2020
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I. Sachvortrag:
Der Kulturreferent der Stadt Garching, Herr Gotterbarm erläutert Überlegungen zur Absage aller städtischen Kulturveranstaltungen im Bürgerhaus und im Theater im Römerhof bis zum 19.04.2020.
Der bayerische Ministerrat hat das bayerische Gesundheitsministerium beauftragt, Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern zunächst bis zum Ende der Osterferien (einschließlich 19. April 2020) zu untersagen. Bei Veranstaltungen zwischen 500 und 1.000 Teilnehmern werden die Kreisverwaltungsbehörden eine genaue Risikobewertung vornehmen, im Zweifel wird Zurückhaltung empfohlen.
Bei Veranstaltungen unter 500 Personen soll es weiterhin die Entscheidung des Veranstalters sein, ob diese durchgeführt werden. Bei der Risikobewertung gelten die Kriterien des Robert Koch-Instituts und des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).
Kriterien des Robert Koch-Instituts (in Klammern Einschätzung für BGH + TIR)
Ein höheres Risiko kann basierend auf folgenden Kriterien angenommen werden bei:
(1) Eher risikogeneigter Zusammensetzung der Teilnehmer
• Kommt eine größere Anzahl von Menschen zusammen, hohe Dichte? (ca. 2 P. / qm)
• Nehmen Menschen aus Regionen mit gehäuftem Auftreten von COVID-19-Fällen teil? (?)
• Nehmen Menschen aus anderen bekannten Risikogebieten teil? (?)
• Nehmen Menschen mit akuten respiratorischen Symptomen teil? (?)
• Nehmen ältere Menschen bzw. Menschen mit Grunderkrankungen teil? (Ø 65 +)
(2) Eher risikogeneigter Art der Veranstaltung
• Hohe Anzahl und Intensität der Kontaktmöglichkeiten? (80 - 600)
• Enge Interaktion zwischen den Teilnehmenden (z.B. Tanzen)? (nein)
• Lange Dauer der Veranstaltungen? (90 – 200 min.)
• Keine zentrale Registrierung der Teilnehmenden (teilweise)
(3) Eher risikogeneigter Ort der Veranstaltung und Durchführung
• Sind bereits Infektionen in der Region der Veranstaltung aufgetreten? (?)
• Gegebenheiten der Örtlichkeit: Indoor-Veranstaltungen, begrenzte Räumlichkeiten,
schlechte Belüftung der Räume ? (nein)
• Begrenzte Möglichkeiten/Angebote zur ausreichenden Händehygiene (nein)
• Bereitschaft des Veranstalters zur Kooperation und Umsetzung von Maßnahmen (ja)
Folgende Veranstaltungshäuser/Gemeinden in München und Umland haben Stand 11.03. ihren kulturellen Veranstaltungsbetrieb bereits komplett eingestellt:
Unterschleißheim, Unterföhring, Haar, Germering, Taufkirchen, Kurhaus Bad Aibling, Seeforum Rottach Egern, Freising, Residenz, Städt. Veranstaltungen im Gasteig, Staatsoper, Münchner Kammerspiele, Münchner Marionettentheater, Deutsches Theater, Münchner Volkstheater, Pasinger Fabrik, Gleis 1, Herkulessaal
Für die Stadt Garching ergibt sich die Entscheidung, ob anhand der Kriterien des Robert-Koch-Instituts alle städtischen Kulturveranstaltungen im Bürgerhaus und im Theater im Römerhof bis zum Ende der Osterferien am 19.04.2020 abgesagt bzw. verschoben werden, um die Infektionskette zu unterbrechen.
Dies betrifft folgende Vorstellungen (in Klammer: aktueller Kartenverkauf):
19.3. Michael Altinger – Bürgerhaus, 270 Personen
21.3. Irish Heartbeat – Bürgerhaus, 320 Personen mit Bewirtung
26.3. Kabale und Liebe – Bürgerhaus, 130 Personen
27.3. Junge Junge! – Theater im Römerhof, 90 Personen
1.4. Pasión de Buena Vista – Bürgerhaus, 220 Personen mit Bewirtung
4.4. Anatevka – Bürgerhaus, 440 Personen
Die Konsequenz ist die Rückerstattung der Eintrittskarten sowie ggf. die Verpflichtung zur Zahlung der Gagen (bis zu 60.000,- für o.g. Vorstellungen). Das Kulturreferat würde versuchen die Veranstaltungen soweit möglich zu verlegen, die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen einvernehmlich mit den Künstlern gering zu halten und den Besuchern Ersatzveranstaltungen anzubieten.
