BESCHLUSSVORLAGE - BM-GL/033/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen bei denen die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind -Breitbandausbau in den Gewerbegebieten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Geschäftsleitung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtrat
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23.04.2020
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I. Sachvortrag:
Seit dem 15. November 2018 können Kommunen den geförderten Glasfaseranschluss für ihre Gewerbe- und Industriegebiete beantragen. Besonderheit hierbei ist, dass die Aufgreifschwelle, welche über die Förderfähigkeit entscheidet, nicht mehr auf eine Datenübertragungsrate von 30 Mbit/s, wie in vergangenen Förderaufrufen, limitiert ist.
Um das genaue Maß der Investitionen in das Breitbandnetz abschätzen zu können, hat der Stadtrat beschlossen, in ein Markterkundungsverfahren nach den Vorgaben der Bundesförderrichtlinie zum Breitbandausbau einzusteigen und in einer Kurzstudie die Ausbaukosten, Förder- und Eigenanteile zur Erschließung der Gewerbegebiete mit Breitbandanschlüssen zu ermitteln.
Nach Auswertung des Markterkundungsverfahrens zeigt sich, dass ein Großteil der Gewerbegebiete (Hochbrück/Dirnismaning) bereits mit hohen Geschwindigkeiten versorgt werden, direkte Glasfaseranschlüsse sind jedoch kaum zu verzeichnen.
Es verbleibt eine Anzahl von ca. 200 Adressen, die förderfähig wären.
In seiner Sitzung am 21.11.2019 hat der Stadtrat nichtöffentlich folgenden Beschluss gefasst:
Die Verwaltung wird beauftragt einen Förderantrag für den Breitbandausbau in den Gewerbegebieten zu stellen und, eine Bewilligung vorausgesetzt, in das Ausschreibungsverfahren einzusteigen.
Die Haushaltsmittel in Höhe von ca. 900.000 € sollen im Haushalt (jeweils zur Hälfte in 2021/2022) berücksichtigt werden.
Die Stadt Garching hat die Zuwendungsbescheid am 12.12.2020 in vorläufiger Höhe von 1,1 Mio. Euro erhalten.
Auftragsgemäß wird die Verwaltung nun in das Ausschreibungsverfahren starten.
