BESCHLUSSVORLAGE - mBüro/601/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Angenommene Anträge aus den Bürgerversammlungen 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Büro des Ersten Bürgermeisters
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat
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23.04.2020
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I. Sachvortrag:
In den Bürgerversammlungen am 11.02.2020 in Hochbrück und 18.02.2020 im Bürgerhaus wurden mehrere Anträge von der Mehrheit der anwesenden Bürgerinnen und Bürger angenommen.
Nach Art. 18 Abs. 4 GO müssen Empfehlungen der Bürgerversammlungen innerhalb einer Frist von 3 Monaten vom Stadtrat behandelt werden. Das heißt, die Empfehlungen müssen auf die Tagesordnung des Stadtrates, der sich damit befassen muss. Es steht dem Stadtrat jedoch frei, ob er die Empfehlung annehmen oder ablehnen will. Die Anträge können jedoch auch an den zuständigen Ausschuss verwiesen werden.
Für folgende Anträge wurde in den Bürgerversammlungen 2020 mehrheitlich eine Empfehlung an den Stadtrat beschlossen:
Antrag vom 11.02.2020 aus der Bürgerversammlung Hochbrück
1. Antrag von Sabrina Furchtsam
Frau Furchtsam beantragt, dass zur Sicherheit der Schulkinder der Gehweg an der Grundschule auf beiden Seiten erhöht werde und ein Parkverbot an der Hohen-Brücken-Straße im Kirchenbereich installiert wird.
Sie begründet dies damit, dass die Sicherheit der Schulkinder in diesem Bereich gefährdet sei, da ihnen durch die parkenden Fahrzeuge die Sicht genommen werde. Zusätzlich fahren Fahrzeuge rücksichtslos auf den Gehweg.
Stellungnahme der Verwaltung:
Grundsätzlich ist eine Erhöhung der Bordsteine technisch möglich. Allerdings ist eine Bordsteinerhöhung relativ teuer, da die wasserführende Rinne und Gehweg neu anzulegen sind. Aufgrund der Anpassung des angrenzenden Grundstückes muss auch in den Kirchengrund eingegriffen werden. Auf der gegenüberliegenden Seite, dem Schulgrundstück ist die Umsetzung schwieriger, da die Zugangssituation zur Schule ein Zwangspunkt ist. Die Kosten für eine Bordsteinerhöhung belaufen sich auf ca. 50.000 – 60.000 €.
Da in erster Linie die Sichtproblematik aufgrund parkender Autos genannt wird, empfiehlt die Verwaltung Gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. d der Geschäftsordnung diese Anträge in den Haupt- und Finanzausschuss zu verweisen und bei Annahme vorrangig eine verkehrsrechtliche Lösung zu prüfen.
Anträge vom 18.02.2020 aus der Bürgerversammlung Garching
2. Antrag von Philipp Bauer für die Agenda 21
Herr Bauer beantragen die Erarbeitung eines Plans zum Ausbau der (dezentralen) regenerativen Wärmenutzung, damit die Garchinger Bürger*innen eine Orientierung haben, welches Versorgungskonzept für sie das am besten geeignete ist, wenn sie neu bauen oder die Heizung erneuern.
Er erklärt, dass die Geothermie in Garching gut ist, aber vermutlich nur 50% des benötigten Verbrauchs decken wird können und die Wärmeverteilung vom bestehenden Heizwerk im gesamten Stadtgebiet (z.B. Hochbrück, Dirnismaning) wirtschaftlich und energetisch nicht sinnvoll ist.
Es müssen zusätzlich dezentrale und möglicherweise private Lösungen gefordert werden. Diese alternativen Lösungen sind aber für die einzelnen Bürger*innen nicht einfach zu bewerten und zu planen.
Alles in allem sind die Optionen nicht klar und für die Bürger*innen schwer abzuschätzen. Ein Plan in Form einer Karte und systematischen Ratgebers über Möglichkeiten, mit grober Wirtschaftlichkeitsberechnung (Berechnung der CO2- und monetären Einsparung ähnlich Solarpotentialkataster) und Ausblick auf kommende Gesetzgebungsverfahren und Fördermöglichkeiten würde den Garchinger Bürger*innen und der Energiewende sicher weiterhelfen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Grundsätzlich ist in der Stadt zur weitgehend flächendeckenden, regenerativen Wärmeversorgung aktuell „nur“ die Energiewende Garching tätig, die die Tiefengeothermie als heimische Energiequelle nutzt. Die Tiefentemperatur der Geothermie reicht allerdings nicht aus, um in der kalten Jahreszeit eine 100 %ige Wärmeversorgung zu gewährleisten. Es muss derzeit noch mit einem Anteil von ca. 25 % mit Erdgas zugeheizt werden.
Die Instrumentarien der Stadt Garching, einen derartigen „Plan“ aufzustellen, sind begrenzt.
Im Rahmen der Bauleitplanung kann eine regenerative Wärmeversorgung bedingt vorgegeben werden.
Die Stadt Garching hat ein Energiesparförderprogramm, das eine Wärmeversorgung mit regenerativen Energien im Privatsektor großzügig bezuschusst.
Dies sind:
- Biomasseheizungsanlagen als Einzelanlagen bis 50 kW Nennwärmeleistung,
- Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen bis 20 kW,
- Wärmepumpenanlagen,
- Solarthermische Anlagen zur Heizungsunterstützung einschließlich Brauchwassererwärmung,
sowie auch Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung im Bestand mit 15 % über dem KfW-Effizienzhausstandard oder Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle.
Im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes hat die Stadt Garching 2012 Energiekataster erstellt und daraus eine „quartiersbezogene Energiepotenzialanalyse“ entwickelt. Diese kann im Rahmen der Reformierung bzw. Überarbeitung des Garchinger Klimaschutzkonzepts, das nach der Kommunalwahl 2020 stattfinden soll, aktualisiert werden.
Mögliche Umsetzungsmaßnahmen wiederum liegen aber deshalb ebenfalls nicht im Wirkungsbereich der Stadt Garching. Hier könnten Bauherren oder Energieversorgen diese Energiepotenzialanalyse lediglich als Handlungsempfehlung gereicht werden.
Deshalb schlägt die Verwaltung vor, dem Antrag zu entsprechen. Im Rahmen der Fortschreibung des Garchinger Klimaschutzkonzeptes wird die „quartiersbezogene Energiepotentialanalyse“ aktualisiert. Dabei wird geprüft, inwieweit die Umsetzung relevanter Energieträger umgesetzt werden können.
3. Antrag von Dr. Heinrich Haag
Herr Haag beantragt die Änderung der Zeitbegrenzung der Parkscheibenpflicht bei den öffentlichen Parkplätzen in und um die Ortsmitte so zu ändern, dass man frühestens bei Ankunft ab 19.01 Uhr bis zum nächsten Morgen auf den Parkplätzen parken könne.
Er begründet dies damit, dass ein Einkauf und Erledigungen am Abend nicht mehr möglich seien, da die Parkplätze von Besuchern der Allianz Arena sowie anderen Nutzern bis zum nächsten Morgen blockiert seien, da man derzeit ab 17.31 Uhr die Parkzeitbegrenzung von 18.00 Uhr (mit Vorstellen der Parkscheibe auf 18.00 Uhr) erreicht.
Stellungnahme der Verwaltung:
Gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. d der Geschäftsordnung ist für diese Anträge der Haupt- und Finanzausschuss zuständig. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Anträge dorthin zu verweisen.
4. Antrag von Herrn Rainer Horstmann
Herr Horstmann beantragt die Stellplatzablöse in der Stellplatzsatzung der Stadt Garching zu erniedrigen.
Herr Horstmann führt aus, dass Wohnraum, der ohnehin sehr knapp ist, sicherlich auch dadurch geschaffen werden könnte, dass Bürger Ihre Häuser umbauen und Wohnungen zur Verfügung stellen könnten. Hierfür sind die Auflagen und Kosten jedoch zu hoch und die derzeitige Stellplatzablöse von 12.000 € derart kostenintensiv, dass dies die Bürger abschreckt. Er denkt mit einer niedrigeren Ablöse, wäre der Anreiz für Nachverdichtung und Wohnraumschaffung größer.
Stellungnahme der Verwaltung:
Auszug aus Art 47 Abs. 1 BayBO
Werden Anlagen errichtet, bei denen ein Zu- oder Abfahrtsverkehr zu erwarten ist, sind Stellplätze in ausreichender Zahl und Größe und in geeigneter Beschaffenheit herzustellen. Bei Änderungen oder Nutzungsänderungen von Anlagen sind Stellplätze in solcher Zahl und Größe herzustellen, dass die Stellplätze die durch die Änderung zusätzlich zu erwartenden Kraftfahrzeuge aufnehmen können. Das gilt nicht, wenn sonst die Schaffung oder Erneuerung von Wohnraum auch unter Berücksichtigung der Möglichkeit einer Ablösung nach Abs. 3 Nr. 3 (Stellplatzablöse) erheblich erschwert oder verhindert würde.
Die Stellplatzablöse ist einheitlich für Tiefgaragenstellplätze oder oberirdische Stellplätze. Die Höhe der Ablösesumme ist im Rahmen der Erstellung der Stellplatzsatzung diskutiert und im Rahmen der Beschlussfassung zur Stellplatzsatzung als angemessen betrachtet worden.
Eine grundsätzliche Befreiung von der Stellplatzpflicht, wenn Eigentümer ihre Häuser umbauen, um eine Einliegerwohnung / Studentenappartement zu schaffen, sollte im Rahmen der Gleichbehandlung abgelehnt werden.
Hintergrund ist auch, dass neben der Schaffung von einer singulären Einliegerwohnung es Einzelfälle gibt, wo Eigentümer Einfamilienhäuser zu Studentenwohnungen umbauen.
Zudem sollte durch die Höhe der Ablösesumme der Anreiz geschaffen werden, dass die Stellplätze auf eigenen Grundstücken geschaffen werden, da nicht nur Wohnraum, sondern auch öffentlicher Parkraum knapp ist.
Der Gesetzgeber ermöglicht zwar, dass bei Schaffung oder Erneuerung von Wohnraum eine Befreiung von der Stellplatzpflicht möglich wäre, wenn die Stellplatzablöse die Schaffung von Wohnraum erschwert oder verhindert. Aus Sicht der Verwaltung führt die Anwendung der Regelung dazu, dass der Bauherr nachweisen müsste, dass die Stellplatzablöse für ihn wirtschaftlich nicht darstellbar ist. Er wäre somit verpflichtet seine Vermögensverhältnisse offen zu legen und die wirtschaftliche Unmöglichkeit schriftlich zu bestätigen.
Weiterhin wären Bauherrn benachteiligt, die mit dem Errichten ihres Wohnhauses eine Einliegerwohnung ausweisen, da für diese ein Stellplatz nachzuweisen wäre.
Deshalb schlägt die Verwaltung vor, den Antrag auf Grund der Gleichbehandlung abzulehnen.
5. Antrag von Herrn Philipp Bauer
Herr Bauer beantragt, ökologische Vorzeigebauten im Neubaugebiet am Schleißheimer Kanal
(Plusenergie, Holzbau etc.) Hierzu fordert die Stadt bei städtebaulichem Wettbewerb die Planer auf, mindestens einen entsprechenden Wohnblock einzuplanen und berücksichtigt dies bei der Auswahl. Dieser Wohnblock soll dann auch den Garchinger*innen zur Orientierung bei eigenen Projekten dienen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Baurecht ermöglicht gemäß § 9 Abs. 1 BauGB, dass Regelungen bei der Errichtung von Gebäuden oder bestimmten sonstigen baulichen Anlagen bestimmte bauliche und sonstige technische Maßnahmen für die Erzeugung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Koppelung getroffen werden.
Die Regelung greift nicht in das Privateigentum ein. Die Stadt Garching kann somit nur in Gesprächen mit dem Investor hinwirken, dass dieser auf freiwilliger Basis einen ökologischen Vorzeigebau erstellt.
Sollte die Stadt Garching ein Grundstück zur Bebauung ausschreiben, so könnte die Stadt im Rahmen der Ausschreibung festlegen, dass ein ökologischer Vorzeigebau entstehen soll. Die Verpflichtung der Privateigentümer ist nicht möglich.
Deshalb schlägt die Verwaltung vor, den Antrag abzulehnen, da die Gesetzesgrundlage für die Verpflichtung fehlt.
6. Antrag von Herrn Thomas Schmidt
Herr Schmidt beantragt die Änderung der Ampelschaltung Staatsstraße 2350 zum Römerhofweg zumindest ab 19 Uhr.
Er erörtert, dass ab 19 Uhr kein wesentlicher Verkehr fließt und man abends hier mit einer Minute Wartezeit an der Ampel steht ohne, dass Verkehr fließt. Er befürwortet die Abschaltung der Ampel ab 19.00 Uhr.
Stellungnahme der Verwaltung
Diese Ampelanlage wird durch das Landratsamt München verwaltet, somit handelt es sich nicht um eine städtische Anlage. Nach Rücksprache mit der zuständigen Sachbearbeiterin des Landratsamtes München ergibt sich folgender Sachstand:
Sämtliche Ampelanlagen im Kreisgebiet, welche sich an Staatsstraßen befinden sind gleich geschalten. Aktuell werden diese Ampelanlagen um 22 Uhr abgeschaltet. Da es sich hierbei um eine kreisweite Lösung handelt, soll aufgrund der Vereinheitlichung dies auch so beibehalten werden.
Deshalb schlägt die Verwaltung vor, diesen Antrag abzulehnen.
7. Antrag von Herrn Thomas Schmidt
Herr Schmidt beantragt die Abschaltung der Drückerampel zum Römerhofweg und Ersatz durch einen Zebrastreifen.
Er begründet dies damit, dass die Verkehrssituation übersichtlich genug ist und man dadurch auf die Ampel verzichten könnte.
Stellungnahme der Verwaltung:
Diese Ampelanlage wird, wie bereits in zu Antrag 6 erwähnt, durch das Landratsamt München verwaltet. Nach Rücksprache mit der zuständigen Sachbearbeiterin des Landratsamtes München ergibt sich folgender Sachstand:
Der Rückbau der Ampelanlage zu einem Zebrastreifen wird aus zwei Gründen nicht befürwortet.
Erstens würde man sich mit diesem Rückbau verschlechtern, da eine Lichtsignalanlage die für den Fußgänger sichere Querungshilfe darstellt. Zweitens ist diese Anlage als Vollampelanlage geplant und genehmigt worden. Der Aufwand stünde somit in keinem Verhältnis.
Die zuständige Sachbearbeiterin teilte der Verwaltung mit, dass an der Einstellung der Signalanlage Veränderungen vorgenommen werden könnten. Diese Veränderungen wären aber mit einem Kostenaufwand verbunden, zudem wurde die Empfehlung ausgesprochen zuvor die Verkehrsdichte an dieser Stelle zu prüfen.
Deshalb schlägt die Verwaltung vor, den ursprünglichen Antrag aufgrund der o. a. Begründung abzulehnen. Dennoch sollte das Ordnungsamt mit der Prüfung der Alternativvorschläge betraut werden, die im Haupt- und Finanzausschuß behandelt werden sollen.
8. Antrag von Herrn Thomas Schmidt
Herr Schmidt beantragt die Errichtung eines Spiegels Keltenweg/ Schleißheimer Straße für Radfahrer.
Dies sei erforderlich, da die Stelle unübersichtlich und gefährlich ist.
Stellungnahme der Verwaltung:
Nach der Ortseinsicht ergibt sich folgender Sachstand:
Die Verkehrsbehörde sieht einen Verkehrsspiegel an dieser Stelle als nicht praktikabel. Aufgrund der einzuhaltenden Abstände zur Fahrbahn stünde der Verkehrsspiegel mitten im Radweg und würde so ein Hindernis darstellen. Den Verkehrsspiegel auf der anderen Straßenseite anzubringen ist aufgrund der Fahrbahnbreiten an dieser Stelle auch nicht zielführend, da Radfahrer bei dieser Distanz trotz allem nicht erkannt werden könnten.
Deshalb schlägt die Verwaltung vor, den Antrag abzulehnen.
9. Antrag von Frau Karina Wartha
Frau Wartha beantragt, dass sich der Stadttrat mit der Sicherheit der Fußgänger- und Radfahrer auf den Parallelstraßen zur 471 in Hochbrück zwischen Zeppelin- und Lilienthalstr. beschäftigen und notfalls auch entsprechende Parkmöglichkeiten aufheben und zu Gunsten der Fußgänger verändern soll.
Derzeit herrsche bei der aktuellen Verkehrssituation nach Ihrer Wahrnehmung ein großes Gefahrenpotential.
Nachdem die Parallelstraßen mit dem Radfahrerweg ausgestattet wurden, der mit Markierungen abgegrenzt worden ist müssen Mitarbeiter in die parkenden Autos ausweichen, denn es ist kein Parkverbot angeordnet.
Die Regelung, die bisher gemacht wurde, sei kontraproduktiv. Der Radweg geht direkt in die parkenden Autos. Es gibt keine verlegte Bushaltestelle wie auf der B471, die behindertengerecht ausgebaut wurde. Das Erreichen der Bushaltestelle Richtung U-Bahn- Station keine Überquerung dieser Straße mehr. Gegenüber sind eine Leitplanke und ein kleiner Abhang, der auf die unsichere Straße führt. Die ganze Situation ist nicht mitarbeiterfreundlich, auch nicht fußgängerfreundlich und nicht radfahrerfreundlich.
Deswegen wird beantragt, dass die Situation noch mal geprüft wird und die Anwohner und die anliegenden Firmen zwischen Lilienthalstraße und Zeppelinstraße aufgefordert werden, Grundstück abzugeben, um Radweg und Fußgängerweg gemeinschaftlich zu ermöglichen.
Sie erachtet, dass 3 m ausreichend sind, damit nicht fünf Jahre gewartet wird, bis die B471 irgendwann ausgebaut wird.
Stellungnahme der Verwaltung
Die von Frau Wartha angedachte, 3 Meter breite Grundabtretung zwischen der Lilienthalstraße und Zeppelinstraße ist zwar theoretisch möglich, aber aus Sicht der Verwaltung nur schwer umsetzbar.
Wenn man sich die angrenzenden GE-Grundstücke anschaut, hat eine entsprechende Grundabtregung gravierende Auswirkungen auf die Gewerbebetriebe mit den Betriebszufahrten, Stellplätzen etc..
Eventuell können verkehrsrechtliche Anordnungen getroffen werden.
Gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. d der Geschäftsordnung ist für diese Anträge der Haupt- und Finanzausschuss zuständig. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Antrage dorthin zu verweisen.
10. Antrag von Johannes Kick
Herr Kick beantragt, dass der Schlittenberg auf der Westseite nicht aus Blühwiesen, sondern aus Graswiesen besteht.
Erst dann könne der Schlittenberg tatsächlich mit einem Schlitten befahrbar sein.
Stellungnahme der Verwaltung
Durch eine 4-malige Mahd der Blühwiesen, insbesondere im Spätherbst, wird sich eine geschlossene Grasnarbe entwickeln, so dass in den Wintermonaten zukünftig das Rodeln möglich ist. Die Blühwiese auf der Westseite des Rodelhügels durch eine einfache Wiese zu ersetzen wird deshalb von der Verwaltung abgelehnt.
II. BESCHLUSS:
Der Stadtrat beschließt
1. folgende Anträge zur beschlussmäßigen Behandlung gem. § 8 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. d der Geschäftsordnung an den zuständigen Haupt- und Finanzausschuss zu verweisen:
- Nr.1 von Frau Sabrina Furchtsam zur Sicherheit der Schulkinder am Gehweg an der Grundschule
Hochbrück,
- Nr. 3 von Dr. Heinrich Haag zur Änderung der Zeitbegrenzung der Parkscheibenpflicht bei den
öffentlichen Parkplätzen in und um die Ortsmitte
- Nr. 9 von Frau Karina Wartha zur Sicherheit der Fußgänger- und Radfahrer auf den Parallelstraßen
zur 471 in Hochbrück zwischen Zeppelin- und Lilienthalstr.
2. Dem Antrag Nr. 2 von Philipp Bauer für die Agenda 21 zur die Erarbeitung eines Plans zum Ausbau der (dezentralen) regenerativen Wärmenutzung zu entsprechen. Im Rahmen der Fortschreibung des Garchinger Klimaschutzkonzeptes wird die „quartiersbezogene Energiepotentialanalyse“ aktualisiert. Dabei wird geprüft, inwieweit die Umsetzung relevanter Energieträger umgesetzt werden können.
3. Der Antrag Nr. 7. von Herrn Thomas Schmidt zur Abschaltung der Drückerampel zum Römerhofweg und Ersatz durch einen Zebrastreifen wird abgelehnt. Dennoch wird Ordnungsamt mit der Prüfung der Alternativvorschläge betraut. Die Alternativen sollen dann im Haupt- und Finanzausschuß behandelt werden.
4. Folgende von den Bürgerversammlungen angenommen Anträge abzulehnen:
- Nr. 4 von Herrn Rainer Horstmann zur Stellplatzablöse
- Nr. 5 von Herrn Philipp Bauer zu ökologische Vorzeigebauten im Neubaugebiet am Schleißheimer
Kanal
- Nr. 6 von Herrn Thomas Schmidt zur Änderung er Ampelschaltung Staatsstraße 2350 zum
Römerhofweg
- Nr. 8 von Herrn Thomas Schmidt zur Errichtung eines Spiegels Keltenweg/ Schleißheimer Straße
für Radfahrer.
- Nr. 10 von Herrn Johannes Kick zur Bepflanzung der Westseite des Rodelhügels mit Graswiesen
