ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - mBüro/607/2020

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Nach Art. 35 Abs. 1 GO wählt der Stadtrat aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahlzeit einen oder zwei weitere Bürgermeister/innen.

Der Stadtrat hat zu entscheiden, ob ein oder zwei weitere Bürgermeister/innen gewählt werden sollen.

Aus Sicht des Ersten Bürgermeisters Dr. Gruchmann sind auf Grund der Aufgabenfülle zwei Bürgermeister/innen erforderlich.

 

Die weiteren Bürgermeister/innen sind Ehrenbeamte/innen der Stadt. Zum zweiten und dritten Bürgermeister/in sind die ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder wählbar, welche die Voraussetzung für die Wahl zum Ersten Bürgermeister/in erfüllen (Art. 35 Abs. 2 GO).

 

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II. BESCHLUSS:

Der Stadtrat beschließt für die Legislaturperiode 2020- 2026 neben dem Ersten Bürgermeister zwei weitere ehrenamtliche Bürgermeister/innen aus seiner Mitte zu wählen.

 

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