BESCHLUSSVORLAGE - mBüro/607/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlussfassung über die Zahl der weiteren Bürgermeister/ Bürgermeisterinnen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Büro des Ersten Bürgermeisters
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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12.05.2020
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I. Sachvortrag:
Nach Art. 35 Abs. 1 GO wählt der Stadtrat aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahlzeit einen oder zwei weitere Bürgermeister/innen.
Der Stadtrat hat zu entscheiden, ob ein oder zwei weitere Bürgermeister/innen gewählt werden sollen.
Aus Sicht des Ersten Bürgermeisters Dr. Gruchmann sind auf Grund der Aufgabenfülle zwei Bürgermeister/innen erforderlich.
Die weiteren Bürgermeister/innen sind Ehrenbeamte/innen der Stadt. Zum zweiten und dritten Bürgermeister/in sind die ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder wählbar, welche die Voraussetzung für die Wahl zum Ersten Bürgermeister/in erfüllen (Art. 35 Abs. 2 GO).
