ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - mBüro/610/2020

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

In der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (Hauptsatzung) werden u.a. die Zusammensetzung des Stadtrates, die Bildung und die Größe der einzelnen Ausschüsse, die Entschädigung der Stadtratsmitglieder und der beamtenrechtliche Status des Ersten sowie der weiteren Bürgermeister festgelegt.

 

Der vorliegende Entwurf orientiert sich an der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages und ist gleichzeitig eine Fortschreibung der bisherigen Hauptsatzung. Er wurde mit den Fraktionsvorsitzenden im Vorfeld der Sitzung in vorliegender Form abgestimmt.

 

Änderungen gegenüber der bisherigen Satzung sind die Aufnahme eines Ferienausschusses und die Herabsetzung der Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses, des Werkausschusses und des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses von bisher 14 auf 13 Mitglieder. Analog wird der Ferienausschuss mit 13 Mitgliedern besetzt.

 

Die Entschädigungen der Stadtratsmitglieder wurden belassen wie bisher.

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II. BESCHLUSS:

 

Der Stadtrat beschließt die beiliegende Satzung der Stadt Garching b. München zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 12.05.2020..

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Anlagen

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