BESCHLUSSVORLAGE - mBüro/611/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Erlass einer Geschäftsordnung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Büro des Ersten Bürgermeisters
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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12.05.2020
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I. Sachvortrag:
Jeder Stadtrat, ungeachtet der Größe der Stadt, ist zum Erlass einer Geschäftsordnung verpflichtet. Er hat darüber zu Beginn einer jeden Wahlperiode Beschluss zu fassen. Der Mindestinhalt muss Bestimmungen über die Frist und Form der Einladung zu den Sitzungen sowie über den Geschäftsgang des Stadtrates und seiner Ausschüsse (Art. 45 GO) enthalten.
Darüber hinaus gehende Regelungen sind zulässig. Die Geschäftsordnung kann jedoch keine den Kommunalgesetzen entgegenstehende oder dort nicht zugelassene Abweichungen enthalten. Der vorliegende Entwurf der Geschäftsordnung (GeschO) orientiert sich an der "Mustergeschäftsordnung für Gemeinderäte" des Bayerischen Gemeindetages sowie an der bestehenden Geschäftsordnung der Stadt Garching b. München.
Er berücksichtigt die in der letzten Legislaturperiode eingetretenen Rechtsänderungen und wurde bezüglich Begrifflichkeiten angepasst. Im Sinne der Fortentwicklung des Rechts, der tatsächlichen Übung des Stadtrates und veränderter Abläufe in der Verwaltung, wurden Bestimmungen überarbeitet, neu aufgenommen, gestrichen und Zuständigkeiten neu formuliert. Auch wurden Anmerkungen des kommunalen Prüfungsverbandes zur bisherigen Geschäftsordnung aufgenommen. (Befugnisse des Ersten Bürgermeisters bzgl. EWG) und Wertgrenzen neu definiert.
Der Entwurf der Geschäftsordnung für die Legislaturperiode 2020-20206 wurde im Rahmen eines Termins zwischen Vertretern der Stadtratsfraktionen und der Verwaltung vorbesprochen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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376,5 kB
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