BESCHLUSSVORLAGE - 1-OW/105/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag aus der Bürgerversammlung Nr. 7 - Anpassung der Ampelschaltung am Römerhofweg. Verweis aus der Sitzung des Stadtrates vom 23.04.2020.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Ordnungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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27.05.2020
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I. Sachvortrag:
Am 18.02.2020 äußerte Herr Schmidt in der Bürgerversammlung den Antrag, dass die Fußgängerampel zur Querung der Rechtsabbiegerspur in den Römerhofweg entfernt werden und durch einen Zebrastreifen ersetzt werden soll.
Das Landratsamt München, als zuständige Behörde, entschied den Antrag abzulehnen, da dies eine Verschlechterung darstellen würde. Zur Anpassung der Fußgängerampel wurden zwei Alternativen vorgeschlagen.
1.) Änderung des Festzeitprogramms. Die Fußgängerampeln zur Querung des Römerhofweges würden in Reihe geschalten werden. Die Kosten würden sich auf zirka 1.300,00 € belaufen.
2.) Die Fußgängerampel zur Querung der Rechtsabbiegerspur wird auf Dunkelbetrieb gestellt. Fußgänger könnten so die Lichtzeichen bei Bedarf anfordern. Die Kosten würden sich auf zirka 2.300,00 € belaufen.
Die Straßenverkehrsbehörde bevorzugt Alternative 2. Die Reihenschaltung der Alternative 1 hätte zur Folge, dass man zur Querung des gesamten Römerhofweges, Länge rund 28 m, nur zirka 24 Sekunden hätte. Alternative 1 wäre so für Ältere oder Familien mit Kinderwägen eine große Belastung.
Die Dunkelschaltung der Alternative 2 hätte zur Folge, dass Fußgänger selbst entscheiden ob sie zum Queren die Ampel benötigen oder nicht. Dies würde in vielen Fällen die Wartezeit deutlich verkürzen.
