ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 1-OW/106/2020

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Frau Furchtsam beantragte in der Bürgerversammlung Hochbrück am 11.02.2020, dass zur Sicherheit der Schulkinder der Gehweg an der Grundschule auf beiden Seiten erhöht werde und ein Parkverbot an der Hohen-Brücken-Straße im Kirchenbereich installiert wird.

 

Sie begründet dies damit, dass die Sicherheit der Schulkinder in diesem Bereich gefährdet sei, da ihnen durch die parkenden Fahrzeuge die Sicht genommen werde. Zusätzlich fahren Fahrzeuge rücksichtslos auf den Gehweg.

 

Da die Schulkinder, die entlang der Hohen-Brücke-Straße zur Schule gehen, sich dauerhaft auf einem Gehweg befinden und auf Höhe Einmündung Jahnstraße nach Norden zur Schule gehen, kann aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde davon ausgegangen werden, dass ihnen durch parkende Fahrzeuge an der Hohen-Brücke-Straße nicht die Sicht genommen wird. Des Weiteren befindet sich ca. 20 Meter vor der Einmündung Jahnstraße ein Hinweisschild „Gas weg: Kinder“.

 

Außerdem ist nach § 12 Abs. 3 Satz 1 StVO das Parken vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten verboten. Es besteht somit bereits ein gesetzliches Parkverbot im Einmündungsbereich Hohen-Brücken-Straße/Jahnstraße.

 

Gegen die Errichtung eines Haltverbots spricht außerdem die geringe Anzahl an Parkmöglichkeiten in Hochbrück. Außerdem sind im Bereich der Grundschule Hochbrück Verkehrshelfer im Einsatz.

 

Aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde sollte an der Hohen-Brücken-Straße im Kirchenbereich kein Haltverbot angeordnet werden, da dies nicht die Sicherheit der Schulkinder erhöht.

 

Nach Einschätzung der Bauabteilung bedingt eine Erhöhung des Gehwegs an der Grundschule auf beiden Seiten eine Umgestaltung des ganzen betroffenen Bereichs, die geplant werden muss.

 

Es sind größere Längen des Gehwegs betroffen. Zusätzlich ist auch eine Anpassung aller angrenzenden Flächen erforderlich. Es sind größere Bereiche vorhanden, z. B. Zugang zur Schule, die Pflasterfläche vor der Einmündung Kirchstraße, Parkplatz der Kirche, Grünflächen entlang des Wegs. Eine genaue Kostenschätzung kann erst ermittelt werden, wenn eine Umgestaltungsplanung vorliegt. Die Realisierung der Maßnahme ist aus Sicht der Bauabteilung mit hohen Kosten verbunden.  

 

 

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II. BESCHLUSS:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis und beschließt, den Antrag von Frau Furchtsam nicht zu entsprechen.

 

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