ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB II/575/2013-1

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Bereits im Jahr 2013 reichte der Bauherr einen Tekturantrag zum genehmigten „GLC1“ in der Schleißheimer Str. 30-30c/ Einsteinstr. 3 ein. Dabei wurden Änderungen in den Freiflächen, sowie der Stellplatzbreiten beantragt. Diesen Änderungen wurden in der BPU-Sitzung vom 05.11.2013 zugestimmt. Jedoch sollten die Anzahl und Anordnung der Stellplätze gem. des Vorschlags der Verwaltung angepasst werden. Das Verfahren ist bis heute offen. Nun hat der Antragsteller weitere Unterlagen vorgelegt.

 

Genehmigt werden soll nun ein Ballfangzaun der im Bereich des Basketballfeldes auf dem Dach des 5. OG von der nördlichen Fassade versetzt errichtet wurde. Die Gesamtwandhöhe in diesem Bereich erhöht sich dadurch auf 23,60 m. Der Ballfangzaun besteht aus einem Aluminiumgerüst mit dünnen Spanndrähten. Die zusätzliche Abstandsfläche fällt auf das städtische Grundstück Fl.Nr. 1183/38, welches im Bebauungsplan als öffentliche Grünfläche festgesetzt ist oder auf das eigene Gebäude.

 

Zudem wurden die Stellplätze teilweise gemäß Vorschlag der Verwaltung geändert. So wurden die 10 überzähligen Stellplätze in den 3 mittleren Stellplatzbereichen gestrichen. Der dadurch entstandene Platz wurde aber für eine Verbreiterung der Stellplätze 8-41 auf eine Breite von 2,5 m verwendet, was dem genehmigten Bestand entspricht. Der Bauraum für Stellplätze wird weiterhin durch die Stellplätze 31, 32, 52 und 53 nach Norden überschritten. Der Abstand von 6,60 m zu den Bänken, wie von der Verwaltung gefordert, wird eingehalten. Der Nachweis ausreichender Schleppkurven von PKW und LKW fehlt noch. Dieser muss nachgereicht werden.

 

Entgegen der ursprünglichen Planung wurde laut Antrag nicht nach den Maßgaben der EnEV2009/KfW-EH 70, sondern nach denen der EnEV2009/KfW-Eff 40. Dies hat zur Folge, dass die Dämmstärke um jeweils 10 cm zugenommen hat, was einer Geschossflächenmehrung von insgesamt 145 m² entspricht. Die Gesamtgeschossfläche beträgt nun 11.708 m². Eine Begründung, warum und der Nachweis, dass nach anderen Maßgaben gebaut wurde, sind nachzureichen.

 

Das betroffene Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 146 „Einzelhandelsbetrieb und Boardinghouse“. Dieser setzt einen Bauraum für Stellplätze, eine maximale GF von 11.655 m² und eine Wandhöhe im Bereich des Ballfangs von 21 m fest.

 

 

Es werden Befreiungen wegen der Überschreitung des Stellplatzbauraums, der maximalen GF um 53 m², sowie der Wandhöhe im Bereich des Ballfangzauns um 2,60 m auf 23,60 m benötigt.

 

Den Befreiungen kann aus Verwaltungssicht zugestimmt werden. Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt, da die Bauraum- und Geschossflächenüberschreitungen geringfügig sind und westlich des Ballfangs eine Wandhöhe von 24 m zulässig ist. Daher fügt sich der Ballfangzaun in die Bebauung ein.

 

Aus Sicht der Verwaltung kann dem Bauvorhaben zugestimmt werden.

 

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II. BESCHLUSS:

 

Der Bau- Planungs- und Umweltausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Tekturantrag auf Neubau des "GLC1" in der Schleißheimer Str. 30-30c/Einsteinstr. 3, Fl.Nr. 1183/36 zu erteilen. Das Einvernehmen zu den Befreiungen hinsichtlich der Bauraumüberschreitungen durch die Stellplätze, der Geschossflächenüberschreitung und der Wandhöhenüberschreitung im Bereich des Ballfangzauns wird erteilt. Die Nachweise ausreichender Schleppkurven für PKW und LKW, sowie die Begründung warum und der Nachweis, dass nach der EnEV2009/KfW-Eff40 gebaut wurde, sind nachzureichen.

 

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Anlagen

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