ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 2-BV/133/2020

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

In der Stadtratssitzung am 06.02.2012 ist beantragt worden, dass der Stadtrat künftig 2 Vertreter benennen kann, die an den Gesellschafterversammlungen teilnehmen können.

 

Die Beschlussfassung über die Benennung der Vertreter in der vergangenen Legislaturperiode umfasste folgenden Passus:

„Künftig wird zu Beginn der Legislaturperiode festgelegt, wer als Vertreter der Fraktionen entsendet werden soll. Dabei ist auch die Grundsatzfrage zu klären, ob bei einer wirtschaftlich stabilen Projektphase der Stadtrat die Entsendung von zwei Vertreten als Gast in die Versammlungen als notwendig erachtet.“

 

Die schwierige Situation bei der EWG selbst ist überwunden, jedoch erfordert das Projekt auch künftig die Bereitstellung von städtischen Haushaltsmitteln.

Daher sollen auch in der Legislaturperiode 2020 – 2026 zwei Vertreter des Stadtrats als Gast an den Gesellschafterversammlungen teilnehmen. Die Unterlagen werden den benannten Vertretern per Mail zugesendet. Die Arbeitssitzungen und Versammlungen finden während der regulären Arbeitszeit statt.

Sollten mehr als zwei Vertreter aus der Mitte des Stadtrats vorgeschlagen werden, so erfolgt die Abstimmung in der Reihenfolge der Vorschläge.

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II. BESCHLUSS:

Der Stadtrat beschließt, dass auch in dieser Legislaturperiode zwei Vertreter des Stadtrates als Gast an den Gesellschafterversammlungen und Arbeitssitzungen teilnehmen soll, zu benennen.

 

Folgende Vertreter/innen werden benannt:

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