BESCHLUSSVORLAGE - GB I/711/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung des Ersten Bürgermeisters zum Eheschließungsstandesbeamten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB I Zentrale Dienste - Bürgerservice
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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28.05.2020
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I. Sachvortrag:
Die Bestellung eines Bürgermeisters zum sog. „Eheschließungsstandesbeamten“ gilt lediglich für die jeweilige Amtsperiode. Daher ist der Erste Bürgermeister Dr. Dietmar Gruchmann gem. § 2 Abs. 3 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) erneut zum Eheschließungsstandesbeamten zu bestellen. Die Bestellung wird auf die Durchführung und Beurkundung von Eheschließungen, und die wegen einer Eheschließung abgegebene Namenserklärung beschränkt und auf jederzeitigen Widerruf vorgenommen. Sie erlischt mit Ende der Amtszeit als Bürgermeister (§ 3 Abs. 3 AVPStG).
