ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB I/711/2020

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Die Bestellung eines Bürgermeisters zum sog. „Eheschließungsstandesbeamten“ gilt lediglich für die jeweilige Amtsperiode. Daher ist der Erste Bürgermeister Dr. Dietmar Gruchmann gem. § 2 Abs. 3 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) erneut zum Eheschließungsstandesbeamten zu bestellen. Die Bestellung wird auf die Durchführung und Beurkundung von Eheschließungen, und die wegen einer Eheschließung abgegebene Namenserklärung beschränkt und auf jederzeitigen Widerruf vorgenommen. Sie erlischt mit Ende der Amtszeit als Bürgermeister (§ 3 Abs. 3 AVPStG).

 

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II. BESCHLUSS:

Der Stadtrat beschließt, Herrn Ersten Bürgermeister Dr. Dietmar Gruchmann widerruflich zum Standesbeamten für den Standesamtsbezirk Garching b. München zu bestellen. Die Bestellung wird auf das Aufgabengebiet der Eheschließungen beschränkt.

 

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