MITTEILUNG DER VERWALTUNG - 2-UMA/091/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand zum Verfahren über die Einführung der "Gelben Tonne" in der Stadt Garching b. München
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- MITTEILUNG DER VERWALTUNG
- Geschäftsbereich:
- Umweltschutz - Abfall
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Stadtrat
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Kenntnisnahme
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28.05.2020
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I. Sachvortrag:
1) Beschlussfassungen vom 27.6. und 21.11.2019
In der Stadtratssitzung am 27.06.2019 wurde eine Grundsatzentscheidung über die Einführung der "Gelben Tonne" im Holsystem in der Stadt Garching getroffen. In diesem Beschluss wurde auch formuliert, welche Tonnengrößen bereitgestellt werden und mit welchem Abfuhrturnus die "Gelben Tonnen" idealerweise geleert werden sollten. Die Gelben Tonnen - zur Auswahl wären 120 l-, 240 l- und 1100 l-Tonnen wünschenswert - sollten demnach analog der Restmülltonne im 14-tägigen bzw. wöchentlichen Rhythmus entleert werden. Aktueller Ausschreibungsführer für die LVP-Sammlung und damit Ansprechpartner ist die DSD GmbH.
In derselben Sitzung wurde auch die Umstellung der Altglassammlung von Umleerbehältern auf Depotcontainer ("Iglus") beschlossen. Ebenso wie die "Gelbe Tonne" soll die Altglassammlung zum 1.1.2021 umgestellt werden. Aktueller Ausschreibungsführer für die Altglassammlung und damit Ansprechpartner ist in diesem Fall die Interseroh DienstleistungsGmbH.
Seitens des Ausschreibungsführers und der Betreiber regte sich erwartungsgemäß Widerstand gegen die Einführung der "Gelben Tonne", weil diese aus logistischen Gründen deutlich höhere Kosten nach sich zieht. Der Stadtrat hat daraufhin am 21.11.2019 beschlossen, mithilfe des Anwaltsbüros "Gruneberg Rechtsanwälte" eine sogenannte „Rahmenvorgabe" nach § 22 Abs.2 VerpackG zu erlassen, um die Forderungen der Stadt Garching auf rechtlichem Weg durchzusetzen.
2) Rahmenvorgabe zur LVP-Erfassung mit der "Gelben Tonne"
Diese Rahmenvorgabe wurde am 17.01.2020 den DSD-Betreibern erlassen. Gegen diese konnten sich die Betreiber nur mittels Klage binnen einer Monatsfrist bis - zum 20.02.2020 - vorgehen. In dieser Rahmenvorgabe wurden im Wesentlichen diejenigen Bestimmungen für die LVP-Sammlung angeordnet, wie sie der Stadtrat in seiner Sitzung am 27.06.2019 beschlossen hat. Der Wortlaut der Rahmenvorgabe ist dem Anhang zu entnehmen.
Da sich innerhalb dieser Frist keiner der DSD-Betreiber Klage eingereicht hat, gilt diese Rahmenvorgabe als rechtskräftig. Die DSD GmbH hat mit Schreiben vom 03.03.2020 diese Rahmenvorgabe für sich als bestandskräftig erklärt.
Zwischenzeitlich hat mit der DSD GmbH auch ein Konsens hinsichtlich der Systemfestlegung stattgefunden. Diese beinhaltet die Beschaffung und Bereitstellung von 1.200 Stück 120 l-Tonnen, 1.100 Stück 240 l-Tonnen und 450 Stück 1.100 l-Tonnen, die im 14-tätigen bzw. wöchentlichen Turnus am Haus entleert werden. Die Anzahl der bereitzustellenden Tonnen richtet sich nach der Altpapiersammlung, der Abfuhrturnus nach der Restmüllsammlung.
Mit der Rahmenvorgabe konnte damit die Maximalforderung der Stadt Garching erfüllt werden.
3) Altglassammlung
Die Altglassammlung wird - wie am 27.06.2019 vom Stadtrat beschlossen - ab dem 1.1.2021 mittels Depotcontainer ("Iglus") vorgenommen. Der Ausschreibungsführer für Altglas, die "Interseroh DienstleistungsGmbH" hat der Stadt Garching bereits eine entsprechende Systembeschreibung vorgelegt, die von der Stadtverwaltung bereits bestätigt wurde.
4) Weiteres Vorgehen
1) Nach dieser offiziellen Mitteilung werden wir bereits mit einer ersten Öffentlichkeitsoffensive starten. Dazu gehören zunächst die Einrichtung einer Informationsplattform auf unserer Homepage und diverse Infoartikel in Zeitschriften mit relativ hoher Auflage. Ferner werden im Rathaus Merkblätter ausgelegt, vornehmlich im Einwohnermeldeamt, Bauamt und der Abfallgebührenstelle.
2) Die oben genannte Systemfestlegung dient der DSD GmbH auch für die Ausschreibung für den Entsorger. Nach Einschätzung der DSD GmbH kann es unter Umständen bis nach den Sommerferien dauern, bis der Entsorger für den Landkreis bzw. der Stadt Garching gefunden ist. Erst dann kann den Bürgerinnen und Bürgern mitgeteilt werden, an welchem Wochentag die Leerung der gelben Tonnen stattfindet. Den Wochentag legt der Entsorger fest.
3) Wenn dies feststeht, wird die Stadt auch einen Flyer oder sogar Broschüre herausgeben, in der die Details zur LVP-Sammlung mittels der Gelben Tonne dargestellt werden können. Auch Informationsveranstaltungen wird die Stadt ggf. anbieten.
4) Die Größe und Anzahl der Gelben Tonnen für die Haushalte bzw. Wohnanlagen richtet sich nach der bisherigen Anzahl und Größe der Altpapierbehälter. Die Verteilung der Behälter übernimmt der Entsorger. In der Regel übernimmt es auch der Entsorger, die Haushalte per Postwurfsendung zu informieren und auch eine Abfrage über gewünschte Größe und Anzahl vorzunehmen. Die Stadt Garching kann hier ihre Zusammenarbeit anbieten, wenn der Entsorger dies wünscht.
5) Die Stadt Garching wird selbstverständlich dafür sorgen, dass auch ihre eigenen Einrichtungen mit der "Gelben Tonne am Haus" ausgestattet werden und - falls erforderlich - auch die notwendigen Umbaumaßnahmen vorgenommen werden.
6) Wir streben an, mit dem Entsorger eine Übergangsfrist zu vereinbaren, in der die beiden Systeme – „Gelbe Tonne am Haus“ und Abgabemöglichkeit an den Wertstoffsammelstellen - parallel angeboten werden können. In einer solchen Übergangsfrist von drei Monaten kann genügend Zeit eingeräumt werden, dass Nachzügler oder Unentschlossene das neue System doch noch annehmen. Für diese geplante Übergangsfrist wird die Stadt Garching diese zusätzlichen Kosten voraussichtlich selbst tragen müssen.
7) Ungeachtet dieser Übergangsfrist werden diejenigen Wertstoffsammelstellen, sich bisher als "problematisch" erwiesen haben, zum 31.12.2020 komplett geschlossen und die noch vorhandenen Altglas- und Altkleidersammelbehälter auf die anderen Standorte verteilt werden. Dies betrifft zunächst die B471 alt, Voithstraße, und Römerhofweg bei der DAWAG.
8) Die Standorte in der Einsteinstraße/Max-Planck-Straße sowie im Mühlfeldweg bei der Seniorenwohnanlage verlegt werden, da an diesen Standorten keine Depotcontainer entleert werden können. Hier ist angedacht die Altglassammelbehälter zur Straße vorzuziehen. Behälter für die LVP-Sammlung werden dort nicht mehr aufgestellt.
9) Ein Opfer der Baumaßnahme für das neue Feuerwehrhaus ist die Wertstoffsammelstelle in der Poststraße. Hier sucht die Stadtverwaltung immer noch einen geeigneten Standort für die Altglassammlung. Der Standort muss spätestens bis zum Herbst 2020 aufgegeben werden. Sammelbehälter für die LVP-Sammlung werden nach Aufgabe dieses Standorts nicht mehr aufgestellt.
10) Der Wertstoffhof bleibt übergangsweise auch als Abgabestelle für LVP noch bestehen, allerdings mit dem bisherigen Volumen. Somit kann und darf diese Abgabemöglichkeit keine Alternative zur angebotenen Sammlung durch die "Gelbe Tonne" sein.
II. BESCHLUSS:
Der Stadtrat nimmt die Ausführungen über den Sachstand und das weitere Vorgehen zur Einführung der "Gelben Tonne" zum 01.01.2021 zur Kenntnis.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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761,5 kB
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