BESCHLUSSVORLAGE - 2-UMA/098/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Abenteuerspielplatz - Bürgerpark Garching; Behandlung der Vergabe
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Umweltschutz - Abfall
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
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16.06.2020
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I. Sachvortrag:
In der 26. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses am 15.09.2016 wurde die Entwurfsplanung für den gesamten Garchinger Bürgerpark von Frau Tuchnitz vom Landschaftsarchitekturbüro Adler & Olesch vorgestellt und durch den Ausschuss beschlossen. Die Umsetzung der einzelnen Module wurde somit, vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, freigegeben. Entsprechend dieser Planung ist unter anderem in diesem Jahr die Realisierung des Modul 8 "Abenteuerspielplatz" geplant. Es geht in diesem Beschluss um die formelle Abwicklung der Vergabe gemäß neuer Geschäftsordnung.
Am 30.04.2020 wurden hierfür in einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb 6 Spielgerätehersteller angeschrieben und aufgefordert, ein Angebot zur Planung und Ausführung des öffentlichen Kinderspielplatzes im Bürgerpark abzugeben. Die zu vergebende Leistung umfasst die Planung, Herstellung, Lieferung und funktions- und betriebsfertige Errichtung eines öffentlichen Spielplatzes mit individuellen Spielgeräten in einer freien Spiellandschaft.
Hier ein Auszug aus der Leistungsbeschreibung:
„ Der Spielplatz hat eine Gesamtfläche von 1.570 m².
Es ist auf eine Differenzierung zu achten:
- der nördliche Bereich für Kinder ab 8 Jahren mit einem besonderen Highlight-Spielgerät. Die Lage ist gewünscht, da es dort eine Fernwirkung vom Parkeingang im Westen hat.
- der mittlere Bereich für Kinder ab 6 Jahren
- der südliche Bereich für Kleinkinder von 0 - 6 Jahren, evtl. sollte dieser Bereich etwas abgetrennt sein, damit sich die Kleinen nicht gestört fühlen.
Eine Abgrenzung der 3 Spielbereiche untereinander ist einzuplanen, diese soll aber nicht mittels eines Zauns sein.
Erdmodellierungen in Form von Aufwölbungen oder Mulden können gerne eingeplant werden. Die neue Planung soll so gestaltet sein, dass die Abfuhr von Boden auf ein absolutes Minimum begrenzt wird, um Kosten für Beprobung, Abfuhr und Deponierung zu sparen. Eine Einbindung der Spielgeräte in eine modellierte Spiellandschaft ist sehr erwünscht.
Die Spielplatzfläche soll mit vereinzelten Baumpflanzungen überstanden werden.
Auf Grundlage der hier übergebenen Unterlagen umfassen die anzubietenden Leistungen sowohl die weitere planerische Durcharbeitung des Spielobjekts bis zur Ausführungsreife, als auch dessen anschließende bauliche Umsetzung. Ziel ist die komplette Errichtung von sonderangefertigten Spielobjekten und der Beläge und Pflanzungen in diesem Bereich.
Es müssen nicht alle Spielgeräte Sonderanfertigungen sein. Auch Serienprodukte sind möglich, solange diese sich in das Gesamtkonzept gestalterisch und funktional gut integrieren.
Riesel als Fallschutz ist nur in diesen Bereichen zu verwenden, wo es unabdingbar ist. Insgesamt ist die Rieselfläche möglichst klein zu halten, zugunsten von Rasenflächen.
Materielle und konstruktive Vorschläge sowie Aussagen zur Ausstattungsvielfalt werden von den Bietern unter Berücksichtigung der Budgetvorgabe erwartet. Die Vorschläge sind insbesondere im Hinblick auf statische Beanspruchbarkeit, Dauerhaftigkeit und vielfältige Einsetzbarkeit zu überprüfen. Ebenso ist die alltägliche Nutzungs- und Gebrauchsfähigkeit in Bezug auf Revisionierbarkeit und etwaigen Instandhaltungs- und Folgeaufwand nachzuweisen. “
Die Ausschreibung erfolgte mittels Leistungsbeschreibung und Budgetvorgabe. Eine Leistungsbeschreibung ist im Fall des Spielplatzes zweckmäßig, da mehrere technische und gestalterische Lösungen möglich sind, die nicht im Einzelnen neutral beschrieben werden können.
Auf Grund der Corona-Pandemie erhielten wir zwei Bieteranfragen mit der Bitte um Verlängerung der Angebotsfrist, wegen Einschränkungen bei den Arbeitszeiten von Mitarbeiter*innen. Dem sind wir nachgekommen und haben das Ende der Angebotsfrist auf den 02. Juli 2020 verschoben. Die Durchsicht, Prüfung und Wertung beginnt unmittelbar nach diesem Termin. Die Wertung der Angebote erfolgt nach den sechs folgenden Kriterien: Gestaltung, Funktionsvielfalt, Materialverwendung, Erweiterbarkeit, Organisation/Bauablauf und Budgeteinhaltung, diese mit jeweils unterschiedlicher Gewichtung (Kriterienkatalog in der Anlage). Das Ergebnis bzw. die Entscheidung für das Angebot mit der Höchsten Punktzahl nach dem Wertungsprotokoll wird vermutlich Ende Juli zu erwarten sein. Die Zustimmung des BPU-Ausschuss wäre somit in einem evtl. stattfindenden Ferienausschuss oder erst im BPU-Ausschuss am 15. September möglich. Um der neuen Geschäftsordnung Rechnung zu tragen, möchten wir zum jetzigen Zeitpunkt den Ausschuss um die Ermächtigung des Bürgermeisters zur Zustimmung der Auftragsvergabe für den Spielplatz anfragen. Dies würde sich positiv auf den Beginn der Arbeiten am Spielplatz auswirken, da dann eine Auftragsvergabe Ende Juli möglich wäre und nicht erst nach dem Ferien-Ausschuss im August oder dem BPU-Ausschuss im September.
Die beschlossene Kostenschätzung von 2017 des involvierten Landschaftsarchitekturbüros liegt bei 295.000 € netto bzw. 350.990 € brutto. Mit diesem Budget sollen die Bieter kalkulieren. Sollten Bieter dieses Budget auf Grund von eventuellen Baukostensteigerungen nicht einhalten können, sollen sie ihr Angebot so kalkulieren, dass der Spielplatz im nächsten Jahr, wenn wieder Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, in einem zweiten Bauabschnitt fertiggestellt werden kann. Die Haushaltsmittel gemäß Kostenschätzung sind vorhanden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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89 kB
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