BESCHLUSSVORLAGE - üro/603/2020-1-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellungnahme zum Antrag der BfG vom 23.04.2020 zum Klimaschutz und zur Energieeinsparung von Städtischen Gebäuden und Einrichtungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Umweltschutz - Abfall
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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16.06.2020
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I. Sachvortrag:
Zum oben genannten Antrag der BfG nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu 1) Baulicher Zustand
Die Liegenschaftsverwaltung/Gebäudeunterhalt wird im Zuge der Einstellung des neuen Leiters „Gebäudeunterhalt“ eine umfassende, digitale Gebäudedatenbank einrichten. Aktuell liegt eine Excel-Tabelle vor, die einen Überblick über die Bauzeit des Gebäudes und den Zeitpunkt von Sanierungs- und/oder Umbaumaßnahmen gibt (siehe Tabelle im Anhang).
Die einzige EDV-basierte Datenbank, die für die städtischen Gebäude existiert, beinhaltet die Energie- und Wasserverbräuche der einzelnen Einrichtungen. Diese werden vom Umweltreferat eingerichtet.
Zu 2) Energetischer Zustand
Die Stadt Garching hat basierend auf den Energieverbrauchsdaten und CO2-Emissionen ihrer öffentlichen Einrichtungen eine Prioritätenliste für eine umfassende, energetische Gebäudesanierung erstellt. Diese Liste und die entsprechende Vorgehensweise wurde bereits verwaltungsintern besprochen und abgestimmt.
Demzufolge wurden zunächst diese acht Objekte der Stadt Garching für die Beratung und Untersuchung ausgewählt:
1. Rathaus Garching (Rathaus und Ratsgebäude), Rathausplatz 3
2. Schule St. Severin, St.-Severin-Str. 3
3. Gebäudekomplex Römerhof (Kindergarten, Musikschule, Bauhof mit Fuhrpark, Theater im Römerhof, Werkstätten), Römerhofweg 12
4. Dreifach-Sporthalle, Schleißheimer Str. 34
5. Seniorenwohnanlage, Mühlgasse 18 - 20
6. Kläranlage (Gebäude/Prozesse), Am Coulombwall 5
7. Sportzentrum am See (Stadion, Tribünengebäude, Flutlichtanlagen)
8. Ortsteilzentrum Hochbrück, Hohe-Brücken-Straße 29 (Feuerwehrhaus, Haus der Vereine, Gaststätte)
Das Werner-Heisenberg-Gymnasium wurde von dieser Untersuchungsreihe ausgenommen, da das WHG keine Einrichtung der Stadt Garching, sondern des Zweckverbandes ist. Eine energetische Gebäudeuntersuchung muss daher zunächst mit dem Zweckverband abgeklärt und von diesem beauftragt werden.
Ein Entwurf des Leistungsverzeichnisses findet sich im Anhang zu dieser Beschlussvorlage. Diese wird aber aktuell noch überarbeitet, so dass dieses nicht als verbindlich angesehen werden darf.
Die Ausschreibung für ausgewählte Ingenieurbüros wird Anfang Juli 2020 erfolgen, so dass die Gebäudebegehungen ab September 2020 durchgeführt werden können. Diese werden von der Liegenschaftsverwaltung/Gebäudeunterhalt begleitet.
Die Ergebnisse der energetischen Untersuchungen nebst Maßnahmenempfehlungen sind voraussichtlich Ende des Jahres 2020 zu erwarten. Welche Maßnahmen umgesetzt werden können, wird dem Ausschuss in einer gesonderten Beschlussvorlage nach Beendigung der energetischen Gebäudeuntersuchungen präsentiert.
II. BESCHLUSS:
Der Ausschuss für Bau, Planung und Umweltschutz beschließt, der im Sachvortag beschriebenen Vorgehensweise zuzustimmen. Er stimmt dem Antrag der BfG zu, die unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit, Ressourcenschonung, Umweltverträglichkeit und späteren Recyclingfähigkeit getroffenen und dann vom BPU noch zu beschließenden Maßnahmen umzusetzen und die Haushaltsmittel dafür bereitzustellen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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216,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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73,5 kB
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