ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 3-BS/034/2020

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Aus Anlass der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Betretungsverbote in Kindertageseinrichtungen gewährt der Freistaat Bayern den Trägern der Kindertageseinrichtungen einen Ersatz von Elternbeiträgen (Beitragsersatz).

Die entsprechende Richtlinie wurde am 02.06.2020 vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales bekanntgemacht.

 

Voraussetzung für die Gewährung des Beitragsersatzes ist, dass die Stadt Garching als Trägerin der städtischen Kitas die Elternbeiträge in den jeweiligen Monaten April, Mai und Juni 2020 für alle Kinder, die in diesem Monat tatsächlich an keinem Tag betreut wurden, nicht erhoben bzw. bis 31.10.2020 vollständig zurückerstattet hat. Der Elternbeitrag umfasst dabei alle Kosten, die die Eltern für die Betreuung des Kindes an die Stadt Garching leisten müssen (unerheblich ob dieser als Elternbeitrag oder anders bezeichnet wird). Dementsprechend sind auch die Aufwendungen für das Mittagsessen und auch das Spiel- und Getränkegeld gemeint.

 

Der Beitragsersatz beträgt:

-          für Kindergartenkinder zum bereits gewährten Zuschuss zum Elternbeitrag in Höhe von 100 € weitere 50 €,

-          für Hortkinder 100 €,

-          für Krippenkinder 300 € sowie

-          für Kinder in Kindertagespflege 200 €.

Die zu erwartende Summe der Einnahmen des Freistaates für Kindergartenkinder, die keine Notbetreuung beansprucht haben, beträgt für die Monate April- Juni 2020: 19.550,00 €.

 

Exkurs Definition Notbetreuung:

 

Durch Allgemeinverfügung zum Besuch von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Heilpädagogischen Tagesstätten hat das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege geregelt, dass ab 16. März 2020 keine Kinder die genannten Einrichtungen besuchen dürfen. Ausgenommen von dieser Regelung waren Kinder, deren Erziehungsberechtigte in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten an einer Betreuung ihrer Kinder gehindert waren. Dazu zählten insbesondere alle Berufsgruppen, die etwa der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege dienen. Ebenso Personen die beispielsweise der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (u.a. Feuerwehr, Rettungsdienst) und der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen angehören. Diese Kinder konnten bei Bedarf eine Notbetreuung in Anspruch nehmen. Die Betreuung umfasste nur Arbeits- und Wegezeiten der Eltern, darüber hinaus gehende reguläre Buchungszeiten durften nicht in Anspruch genommen werden.
In den städtischen Einrichtungen sind die Eltern sehr verantwortungsvoll mit der Inanspruchnahme der Notbetreuung umgegangen.

 

Wenn ein Kind auch nur an einem einzigen Tag in den jeweiligen Monaten in der Notbetreuung betreut wurde, leistet der Freistaat für dieses Kind im jeweiligen Kalendermonat keinen Beitragsersatz. Die Inanspruchnahme der Notbetreuung auf die Elternbeiträge richtet sich dann nach den jeweiligen Regelungen vor Ort.

 

Eine Beitragsbefreiung für die Kinder in Notbetreuung ist durch die Fördervoraussetzungen nach dem BayKiBiG ausgeschlossen. Die Kinder in der Notbetreuung haben im Rahmen der Regelungen zum Infektionsschutz – wenn auch teilweise zeitlich eingeschränkter- eine pädagogische und personelle Leistung bezogen.

 

  1. Gebühr

Für die Monate April, Mai und Juni wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, für die Kinder die in der Notbetreuung anwesend waren, die durchschnittliche Buchungszeit anteilig der tatsächlich anwesenden Tage im jeweiligen Monat zu berechnen. Somit wird in den Fällen der Notbetreuung tagegenau mit durchschnittlicher Buchungszeit abgerechnet. Die Kindergartengebühr in Garching liegt unter dem 100 € Beitragszuschuss seitens des Freistaates Bayern. Daher gibt es bei der Notbetreuung in städtischen Kindergärten keine Betreuungsgebühr abzurechnen. Für die Hort-Kinder in der Notbetreuung muss dagegen die Betreuungsgebühr erhoben werden.

 

  1. Spiel- und Getränkegeld

Die Notbetreuung wurde in den Monaten April und Mai von weniger als ein Drittel aller Kinder besucht, daher wird vorgeschlagen das Spiel- und Getränkegeld in Höhe von 8 € allen Eltern zurück zu erstatten.

 

Insgesamt haben die Notbetreuung in den städtischen Kitas

 

-          im April 29 Kinder bei 389 angemeldeten Kindern,

-          im Mai 129 Kinder bei 386 angemeldeten Kindern und

-          im Juni 282 Kinder bei 383 angemeldeten Kindern

in Anspruch genommen. Die steigende Zahl der Kinder in der Notbetreuung ist mit sukzessiven, einhergehenden Erweiterungen der Notbetreuung zu begründen (beispielsweise konnten ab 29.04. erwerbstätige Alleinerziehende ihre Kinder in die Notbetreuung geben, wenn sie aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten an einer Betreuung ihres Kindes gehindert waren).

 

Der Beitragsausfall (Hort- Gebühren sowie Spiel- und Getränkegeld) für die Stadt Garching beläuft sich auf ca. 25.000,00 €.

 

Den freien Trägern in Garching, die ebenfalls Horte betreiben (AWO, kath. Kirche) wird empfohlen, eine synchrone Abrechnung für die Kinder in der Notbetreuung zu übernehmen. Darüber hinaus entscheiden die freien Träger über die Abrechnungsmodi während der Corona-Pandemie in eigenem Ermessen.

 

Ausblick:

 

Um bei übergeordneter, behördlicher Schließung zukünftig eine Notbetreuung satzungstechnisch konform zu berechnen, wird die Gebührensatzung der Stadt Garching inhaltlich ergänzt. Diese Satzungsänderung bzw. Ergänzung wird dem zuständigen Gremium voraussichtlich im Herbst vorgelegt.

 

 

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II. BESCHLUSS:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt aufgrund der Corona-Pandemie von der geltenden Satzung der Stadt Garching über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung Ihrer Kindertageseinrichtungen wie folgt abzuweichen:

 

Die Hort-Gebühren berechnen sich für die Monate April, Mai und Juni 2020 mit der durchschnittlichen Buchungszeit anteilig der anwesenden Tage.

 

Die Verwaltung wird beauftragt eine entsprechende Verrechnung/Berechnung bis spätestens 31.10.2020 vorzunehmen.

 

 

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Anlagen

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