ALLRIS - Vorlage

ANTRAG AUS DER POLITIK ÖFFENTLICH - GB I/713/2020-1

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I. Sachvortrag:

Mit dem eingegangenen Schreiben vom 25.05.2020 stellte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gemäß § 24 der Geschäftsordnung mit dem Titel „Resolution gegen die Wiederinbetriebnahme des Forschungsreaktors München II“ den Antrag, dass der Stadtrat an das als Aufsichtsbehörde zuständige Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, an die Fraktionen im Bayerischen Landtag und an den Bayerischen Ministerpräsidenten appellieren möge, den derzeit stillstehenden FRM II nicht wieder in Betrieb zu nehmen. Der FRM II müsse endgültig abgeschaltet bleiben. Die Begründung ist dem Antrag beigefügt.

 

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 25.06.2020 den Antrag an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.

 

Die Pressesprecherin und der Strahlenbeauftragte des FRM II gaben in der Stadtratssitzung am 28.05.2020 Ausführungen zu den Zwischenfällen, die sich Ende März und Anfang April dieses Jahres ereignet hatten. Auf Nachfrage zu den Verbesserungen zur zukünftigen Verhinderung eines ähnlichen Zwischenfalls führte der Strahlenbeauftragter am FRM II aus, dass es Vorschläge gäbe, die "sowohl administrativ als auch technisch" nun mit den Behörden abgesprochen würden.

 

Je nachdem, ob der Haupt- und Finanzausschuss dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN folgt oder ob er stattdessen eine konsequente Stellungnahme zu den zukünftigen Verbesserungen einfordert, könnte der „Beschlussvorschlag 1“ oder der „Beschlussvorschlag 2“ wie nachstehend lauten:

Reduzieren

II. BESCHLUSSVORSCHLAG 1:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, zu beschließen, dass die Stadt Garching an das als Aufsichtsbehörde zuständige Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, an die Fraktionen im Bayerischen Landtag und an den Bayerischen Ministerpräsidenten appelliert, den derzeit stillstehenden FRM II nicht wieder in Betrieb zu nehmen. Der FRM II müsse endgültig abgeschaltet bleiben.

 

II. BESCHLUSSVORSCHLAG 2:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, zu beschließen, dass sich die Stadt Garching an das als Aufsichtsbehörde zuständige Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und an die TU München als Betreiber des FRM II wendet, um zu erfahren, welche Maßnahmen ergriffen werden, um einen ähnlichen Zwischenfall zukünftig zu verhindern, entsprechend der Stellungnahme des Strahlenbeauftragter am FRM II in der Stadtratssitzung am 28.05.2020, wonach es Vorschläge gäbe, die "sowohl administrativ als auch technisch" mit den Behörden abgesprochen würden.

Es ist darzulegen, welche Maßnahmen zur Verbesserung des Sicherheitskonzepts und des Frühwarnsystems, evtl. Einführung des 4-Augenprinzips, ergriffen werden.

Reduzieren

Anlagen

Loading...