ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 1-OW/109/2020

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

A. Grundsätzliches zur Anschaffung von DFI-Anzeigern

Das Landratsamt München teilte mit Schreiben vom 13.03.2020 mit, dass der Mobilitätsausschuss im November 2018 beschlossen hatte, ein zentrales DFI-Hintergrundsystem auf Kreisebene bei der MVV GmbH einzurichten. Letztlich sollte die Entscheidungshoheit darüber aber bei den Landkreis-kommunen liegen, die sowohl einen Großteil der Investitions- wie auch der Betriebskosten zu tragen hätten. Daraufhin hat das Landratsamt mithilfe eines Projektsteuerers die verschiedenen Systeme untersucht, die Kompatibilität mit bereits funktionierenden Systemen überprüft sowie die Beschaffungsmodalitäten und die Fördermöglichkeiten eruiert.

Gemäß den Angaben des Landratsamtes und des MVV sind neben dem DFI-Hintergrundsystem auch die DFI-Anzeiger an den Haltestellen förderfähig, sofern ein verbundweiter Antrag durch die MVV GmbH gestellt wird. Durch die verbundweite Ausschreibung/Fördermittelbeantragung geht der MVV von einer Kostenreduzierung für DFI-Anzeiger von 30 - 40% aus. Landratsamt und MVV GmbH möchten für die Beschaffung von DFI-Anzeigern einen Rahmenvertrag mit einem DFI-Geräte-hersteller abschließen. Im Vorfeld hierzu wollte das Landratsamt versuchen, die Landkreiskommunen in das Verfahren frühzeitig einzubeziehen, damit die MVV GmbH für die Förderantragstellung eine annähernd realistische erste Größenordnung für die Anzahl an DFI-Anzeigern je Kommune bekommt.

 

Das Landratsamt München wollte im März d. Jahres Landkreiskommunen anzuschreiben, die aus Sicht des MVV für den Aufbau des Fahrgastinformationssystems geeignet wären und wollte Haltestellen vorschlagen und Aussagen zu den denkbaren Gerätetypen nach Standorten, den geschätzten Kosten für die Beschaffung, den geschätzten Kosten der Installation und den voraussichtlichen jährlichen Betriebskosten machen.

 

Mit Email vom 13.03.2020 nahm das Sachgebiet 3.3.1.2 - Öffentlicher Personennahverkehr des Landratsamtes München - erstmals mit den Landkreiskommunen und damit auch mit der Stadt Garching Kontakt auf und bat um Rückmeldung bis 27.03.2020:

a) verbindlich, ob die Stadt Garching Eigentümer der DFI-Anzeiger wird und die entsprechenden Kosten für den Bau und den Betrieb der DFI-Anzeiger grundsätzlich übernimmt,

b) unverbindlich, ob die Stadt Garching den vorgelegten Ausstattungsvorschlag mit DFI-Anzeigern an den Standorten und Haltestellen sowie deren Größe mitträgt,

c) unverbindlich, welches Planungsjahr die Stadt Garching für die Realisierung der DFI-Anzeiger an den einzelnen Standorten und Haltestellen sieht.

 

Nachdem aufgrund der aktuellen Corona-Problematik die städtischen Sitzungen im April abgesetzt worden sind, hat die Garchinger Stadtverwaltung dem LRA am 19.03.2020 mitgeteilt, dass zum damaligen Zeitpunkt eine verbindliche Zusage, entsprechend vorstehend a) und entsprechend dem gesetzten Termin, nicht getroffen werden könne. Auch andere Landkreisgemeinden sahen sich zu einer verbindlichen Stellungnahme nicht imstande.

 

Mit Email vom 30.03.2020 hat das Landratsamt mitgeteilt, dass aufgrund des zu stellenden verbundweiten Förderantrags landkreisweit die unter vorstehend a) erbetene verbindliche Stellungnahme erfolgen müsse, auch wenn dem Landratsamt bewusst sei, dass dies alle Landkreisgemeinden vor Herausforderungen stelle. Falls eine verbindliche Stellungnahme nicht termingerecht möglich sei, wäre eine Berücksichtigung von DFI-Anzeigern innerhalb der jeweiligen Landkreiskommune und damit auch innerhalb der Stadt Garching im verbundweit zu stellenden Förderantrag nicht möglich. Sofern die Stadt Garching grundsätzlich an DFI-Anzeigern an Haltestellen interessiert sei und gerne von den verbundweiten Fördermitteln profitieren möchte, wurde um Abgabe der erbetenen Rückmeldungen spätestens bis 24.04.2020 gebeten.

 

Die Verwaltung hat daraufhin die vorgelegten Unterlagen zu den vom Landratsamt für Garching vorgeschlagenen Standorten und Ausstattungsformen umfassend geprüft anhand der vorhandenen Datenmaterialien, wie beispielsweise Einstiegszahlen. Die Prüfung der einzelnen Standortvorschläge ist nachfolgend unter "B. Prüfung der einzelnen Standortvorschläge des Landratsamtes und Kostenschätzung" dargestellt. Eine endgültige verbindliche Entscheidung über die Standorte und die Größe der Tafeln war im März/April und ist auch zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu treffen. Allerdings ist es aufgrund der Förderrichtlinien weitaus einfacher, einen getroffenen Standort ganz oder teilweise zurückzunehmen, als einen bisher fehlenden Standort nachzurüsten. Dies hat das Landratsamt in seinen Mails vom 13.03.2020 und 30.03.2020 ausdrücklich klargelegt.

 

Die Garchinger Verwaltung hatte bereits zum damaligen Zeitpunkt erhebliche Zweifel, ob vor dem Hintergrund der sehr hoch erscheinenden Kosten eine verbindliche Zusage erfolgen kann, ob also die Stadt Garching an den vorgeschlagenen Standorten die Zugangsanzeiger und Bussteiganzeiger verwirklichen möchte und in den Folgejahren die notwendigen Haushaltsmittel für die Anschaffung dieser DFI-Anzeiger einstellen will und kann. Eine verbindliche Zusage zur Kostentragung war aber zum Zeitpunkt der Abgabe der Stellungnahme Im März 2020 nicht gefordert. Lediglich zum Zwecke der Zuschusssicherung war vorläufig eine Zusage vonnöten.

 

Aus diesem Grund hat Erster Bürgermeister Dr. Gruchmann die Bestätigung abgegeben, dass die Stadt Garching Kosten für den Bau und den Betrieb von DFI-Anzeigern grundsätzlich übernimmt, allerdings unter dem Vorbehalt eines noch zu treffenden positiven Beschlusses im Stadtrat. Auch andere Landkreisgemeinden, u.a. Oberschleißheim, haben in ähnlicher Weise zur Sicherung einer zukünftigen Zuschussgewährung eine derartigen "Zusage unter Vorbehalt" gefasst. Auch andere Gemeinden hatten und haben Bedenken, eine verbindliche Entscheidung kurzfristig zu treffen.

Die Erfahrungen aus anderen Nordallianzgemeinden und Landkreisgemeinden sind unter

D. Erfahrungen/Ergebnisse aus der Nordallianzgemeinde Neufahrn und Landkreisgemeinden zusammengefasst.

 

B. Prüfung der einzelnen Standortvorschläge des Landratsamtes und Kostenschätzung für Garching

 

In seiner Email vom 13.03.2020 unterscheidet das Landratsamt zwischen

a) Zugangsanzeiger und

b) Bussteiganzeiger.

 

Der Email des Landratsamtes liegt ein Vorschlag über die Ausstattung von Garchinger Haltestellen und eine Bewertung der jeweiligen Haltstellen durch den MVV zugrunde. Dabei hat der MVV eine grobe Einschätzung der Bedeutung der Haltestelle für den ÖPNV vorgenommen. Diese basiert ausschließlich auf Haltestelleninformationen wie die Anzahl der Abfahrten pro Tag und den Fahrgastzahlen. Zugangsanzeiger werden dabei in der Regel an einem Haltestellenzugang (P+R-Platz, Bahnsteigzugang usw.) platziert und zeigen alle Linienabfahrten ab einer Haltestelle mit allen Abfahrtspositionen und Bussteigen an. Zugangsanzeiger können die Daten sowohl des Busbetriebs als auch des U-Bahn-Betriebs bündeln. Aufgrund ihrer größeren Zeilenverfügbarkeit kann es in einigen Fällen, beispielsweise an Haltestellen mit einem sehr großen Verkehrsangebot, sinnvoll sein Zugangsanzeiger auch an Bussteigen zu platzieren. Nach Angaben des Landratsamtes sind die nachfolgend abgebildeten Beispiele nur provisorisch, die verwendeten Technologien (TFT oder LCD-Display) sind bisher noch nicht festgelegt. All dies soll erst Gegenstand bei der konkreten Umsetzung sein.

 

Folgende Anzeiger hat der Landkreis mit dem MVV für Garching erarbeitet.                      

 

a) Zugangsanzeiger

jeweils 2 Zugangsanzeiger an den 3 Garchinger U-Bahnhöfen, Kosten bei beidseitiger Installation jeweils 50.000 Euro (netto) je Bahnhof. Hinzu kommen Kosten für den Betrieb, die das Landratsamt bei derartigen Anzeigern jährlich zwischen 2.500 und 3.750 Euro beziffert.

 

Laut Aussagen des LRA erscheinen im Falle der digitalen Aufrüstung mit Zugangsanzeigern diese Hinweistafeln als Standard. Alle Linienabfahren mit allen Abfahrtspositionen und Bussteigen (U-Bahn und Busse) werden erfasst.

Eine evtl. Beteiligung durch den Freistaat Bayern im Hochschul- und Forschungsgelände sollte geklärt werden.

 

Beispiel für Zugangsanzeiger "groß"

 

 

Die Garchinger Stadtverwaltung hat Zweifel, ob derartige neu anzuschaffende Zugangsanzeiger an den 3 U-Bahnhöfen wirklich notwendig sind. An den beiden U-Bahn-Abgängen Schwanenbrunnenplatz und Maibaumplatz befinden sich seit 2006 Anzeiger der MVG, die die Abfahrt der U-Bahnen in beide Richtungen (8 Zeilen) anzeigen, vgl. 2 Fotos. Ähnliche MVG-Anzeigetafeln sind auch bei der U-Bahnhaltestelle „Forschungszentrum“ vorhanden.

 

 

Die Garchinger Stadtverwaltung hat beim LRA nachgefragt, ob nicht die bestehenden MVG-Tafeln aufgerüstet werden können in der Weise, dass auch Busabfahrten angezeigt werden. Das Landratsamt hat mit Email vom 01.07.2020 geantwortet, dass die vorhandenen Tafeln „aus verkehrsplanerischer Sicht zu versteckt seien, als dass sie einen adäquaten Nutzen für die Busfahrgäste bieten könnten. Zugangsanzeiger sollten sie sich „für Fahrgäste intuitiv ersichtlich an einer möglichst zentralen Stelle und möglichst im Nahbereich von Bushaltestellen befinden.“ Das Landratsamt räumte jedoch auch ein, dass nach Einschätzung der MVV-GmbH die bereits vorhandenen MVG-Zugangsanzeiger technisch grundsätzlich dazu in der Lage sein müssten, auch die Abfahrtszeiten der MVV-Regionalbusse mit anzuzeigen. Laut Email des Landratsames bestünden seitens des MVV jedoch aktuell „nicht die entsprechenden personellen sowie zeitlichen Ressourcen, um sich dieser Thematik vertieft zu widmen.“

 

Im Falle der vom Landratsamt vorgeschlagenen Ausstattung der 3 U-Bahnhöfe mit jeweils 2 Zugangsanzeigern ergäben sich folgende geschätzten Kosten:

- Anschaffung und Installation: 6 x 25.000 =150.000 Euro netto (komplett brutto: 178.500 Euro)

- Betrieb jährlich 2.500 bis 3.750 Euro pro Anzeiger netto (jährlich brutto max. 26.675 Euro)

 

b) Bussteiganzeiger

Die Bussteiganzeiger werden in der Regel an allen anderen Standorten eingerichtet, die nur dem Busbetrieb dienen und zeigen nur Linienabfahrten ab einer Haltestelle mit allen Abfahrtspositionen und Bussteigen an. Im Gerätetyp "groß" ist eine Anzeige der Busabfahrten auf mehr als 8 Zeilen möglich, im Gerätetyp "mittel" auf 4 bis 7 Zeilen, im kleineren Format auf 3 bis 4 Zeilen.

 

Der Vorschlag des Landratsamtes geht für Garching von 19 Bussteiganzeigern aus, die nachfolgend dargestellt und kommentiert werden. Das Landratsamt hat 5 Bussteiganzeigern kleineren Formats, 9 Bussteiganzeigern mittleren Formats und 5 Bussteiganzeigern großen Formats angedacht.

 

Die Kosten hierfür belaufen sich pro Anzeiger für die großen Anzeiger auf 25.000 Euro, für die mittleren Anzeiger auf 15.000 Euro und für die kleineren Anzeiger auf 5.000 Euro (netto). Darin sind die geschätzten Kosten für die Beschaffung und Installation zusammengerechnet. Hinzu kommen die Kosten für den Betrieb, die laut Landratsamt für jeden kleineren Anzeiger auf zwischen 500 und 750 Euro jährlich, für jeden mittleren Anzeiger auf 1.500 bis 2.250 € jährlich und für jeden großen Anzeiger auf 2.500 bis 3.750 Euro geschätzt werden.

 

Somit ergäben sich für die vom LRA vorgeschlagenen 19 Bussteiganzeiger folgende geschätzten Kosten für 5 kleine Bussteiganzeiger, 9 mittlere Bussteiganzeiger und 5 große Bussteiganzeiger.

 

Anschaffungskosten für 19 Bussteiganzeiger: 339.150 Euro brutto

- Anschaffung und Installation (groß) 5 x 25.000 = 125.000 Euro netto (brutto: 148.750 Euro)

- Anschaffung und Installation (mittel) 9 x 15.000= 135.000 Euro netto (brutto: 160.650 Euro)

- Anschaffung und Installation (klein) 5 x 5.000 = 25.000 Euro netto (brutto: 29.750 Euro)

 

Jährliche Betriebskosten für 19 Bussteiganzeiger: 50.871 Euro brutto

- Betrieb pro Jahr (groß) 2.500 bis 3.750 Euro netto je große Anzeiger jährlich (brutto insgesamt: max. 22.312 Euro)

- Betrieb pro Jahr (mittlere) 1.500 - 2.250 Euro pro mittlerer Anzeiger jährlich (brutto insgesamt: max. 24.097 Euro)

- Betrieb pro Jahr (kleinere) 500 - 750 Euro pro kleiner Anzeiger jährlich, (brutto insgesamt max. 4.462 Euro)

 

Folgende Bussteiganzeiger an 19 Haltestellen hat das LRA vorgeschlagen:

ba) Garching, Lehrer-Stieglitz-Straße (2 mittelgroße Anzeiger, jeweils 15.000 Euro je Haltestelle, insgesamt 30.000 Euro netto)

Aufgrund der Bedeutung dieser Haltestellen und hoher Einstiegszahlen erscheint dies sinnvoll.

 

Beispiel für Bussteiganzeiger "mittel"

 

bb) Garching, Maier-Leibnitz-Straße (3 kleine Anzeiger, Kosten jeweils 5.000 Euro je Haltestelle, insgesamt 15.000 Euro netto für 3 Haltestellen).

Eine Ausstattung der Standorte ist aufgrund hoher Einstiegszahlen sinnvoll, Umsetzung an 2 bzw. evtl. 3 Haltestellen nach erfolgter Umplanung des Haltestellenbereichs der Haltestelle "Maier-Leibnitz-Straße, Südseite" (auf der Straßenseite westlich vom Getränkedienst Orterer).

Beispiel für Bussteiganzeiger "klein":

 

bc) Garching, Untere Straßäcker (2 mittelgroße Anzeiger, jeweils 15.000 Euro je Haltestelle, insgesamt 30.000 Euro netto)

Aufgrund der Bedeutung dieser Haltestellen mit sehr hohen Einstiegszahlen wird dies befürwortet. Die Haltestelle auf der Westseite der ehemaligen B11 soll kurzfristig barrierefrei umgebaut werden, anschließend Umsetzung (ab 2021).

 

bd) Garching, Hohe-Brücken-Straße (2 große Anzeiger, jeweils 25.000 Euro je Haltestelle, insgesamt 50.000 Euro netto).

Aufgrund guter Einstiegszahlen und der Verbindungen nach Unterschleißheim, Oberschleißheim und München dürfte ein Bedarf gegeben sein. Die Einstiegszahlen dürften die Sinnhaftigkeit der großen Anzeiger belegen.

 

be) Garching-Hochbrück, Carl-von-Linde-Straße (2 mittelgroße Anzeiger, jeweils 15.000 Euro je Haltestelle, insgesamt 30.000 Euro netto)

Ca. 200 Meter stadteinwärts sollen die Haltestellen "Voithstraße" mit großen Anzeigern ausgestattet werden. Es wird sich die Frage stellen, ob mittelgroße Anzeiger bei den Haltepunkten Carl-von-Linde-Straße notwendig sind. Die Einstiegszahlen sind hoch. Aufgrund der Sicherung der Fördermittel erfolgt vorläufig keine Reduktion.

 

bf) Garching-Hochbrück, Voithstraße (3 große Anzeiger, jeweils 25.000 Euro je Haltestelle, insgesamt 75.000 Euro netto)

Die beiden vielgenutzten Haltestellen an der B471 mit sehr hohen Einstiegszahlen rechtfertigen auch aufgrund des Umstandes, dass die Expressbuslinien ab Dezember 2021 dort halten werden, das Aufstellen von großen Anzeigern. Das zusätzliche Aufstellen eines dritten Anzeigers in der Voithstraße erscheint aufgrund des Umstandes, dass nur 2 Haltestellen Richtung Ortsteil Hochbrück folgen, nicht gerechtfertigt und nachvollziehbar. Grundsätzlich sollte also der dritte vorgeschlagene Standort hinterfragt werden. Aufgrund der Sicherung der Fördermittel erfolgt vorläufig keine Reduktion.

 

bg) Garching, Bürgerhaus (2 kleine Anzeiger, jeweils 5.000 Euro je Haltestelle, insgesamt 10.000 Euro netto)

Aufgrund guter Einstiegszahlen dürfte ein Bedarf für kleine Anzeiger bestehen.

 

bh) Garching, Lichtenbergstraße (1 mittelgroßer Anzeiger, 15.000 Euro, insgesamt 15.000 Euro netto)

Aufgrund des Einbahnverkehrs für Busse existiert nur eine Haltestelle auf der Nordseite der Lichtenbergstraße mit guten Einstiegszahlen. Eine Beteiligung durch den Freistaat Bayern sollte geklärt werden.

 

bi) Garching, Wasserturmstraße (2 mittelgroße Anzeiger, jeweils 15.000 Euro je Haltestelle, insgesamt 30.000 Euro netto).

Aufgrund hoher Einstiegszahlen wird dies befürwortet.

 

zusätzlich:

bj) Garching, Prof. Angermair-Ring (2 kleine Anzeiger, jeweils 5.000 Euro je Haltestelle, insgesamt 10.000 Euro).

Obwohl der MVV-Vorschlag diesen Standort nicht enthält, sollten aufgrund guter Einstiegszahlen kleine Anzeiger an diesem Standort geprüft werden. Auch wenn an diesem Standort lediglich eine Linie verkehrt, sollte aufgrund der Bedeutung des Gymnasiums und der Frequentierung für viele Schüler kleine Anzeiger zumindest in Erwägung gezogen werden.

 

Ergebnis der Kostenschätzung für Zugangsanzeiger und Bussteiganzeiger:

a) Investitionskosten (einmalig) insgesamt brutto 517.650 Euro

Bei den laut MVV bzw. Landratsamt vorgesehenen 6 Zugangsanzeigern wäre mit Investitionskosten von 150.000 Euro netto (brutto: 178.500 Euro) zu rechnen, bei den 19 Bussteiganzeigern mit 285.000 Euro netto (brutto: 339.150 Euro), insgesamt also mit 435.000 Euro netto (brutto: 522.112 Euro). Zusätzlich sollte entsprechend der Ausführungen unter bj) am Gymnasium, Haltestellen Prof. Angermair-Ring, die Ausstattung mit kleinen Anzeigern geprüft werden. Der Standort wird vorläufig nicht mit in diese Kostenberechnung aufgenommen.

 

     Hinzu kommen:

b) jährliche Brutto-Betriebskosten ca. 77.546 Euro

ba) Zugangsanzeiger-Betriebskosten:

Betrieb pro Jahr (groß) 2.500 - 3.750 EURO pro Stück/Jahr netto (brutto jährlich: ca. 26.675 Euro)

 

bb) Bussteiganzeiger-Betriebskosten:

- Betrieb pro Jahr (groß) 2.500 bis 3.750 Euro netto je große Anzeiger jährlich (brutto insgesamt: max. 22.312 Euro)

- Betrieb pro Jahr (mittlere) 1.500 - 2.250 EURO pro mittlerer Anzeiger jährlich (brutto insgesamt: max. 24.097 Euro)

- Betrieb pro Jahr (kleinere) 500 - 750 EURO pro kleiner Anzeiger jährlich, (brutto insgesamt max. 4.462 Euro) – ohne Standort am Gymnasium

Bussteiganzeiger-Betriebskosten insgesamt: 50.871 Euro brutto insgesamt

 

Geht man – entsprechend der Schätzung des Landratsamtes München in seiner Email vom 13.03.2020 von Staatlichen Fördergeldern von 40 Prozent aus, so könnten sich die Investitionskosten durch die Förderung von 517.650 Euro auf 310.590 Euro reduzieren, während die jährlichen Betriebskosten ca. 77.546 Euro betrügen.

 

C. Weitere Vorgehensweise und Resümee

Laut Geschäftsordnung ist für Angelegenheit des Öffentlichen Personennahverkehrs von grundsätzlicher Bedeutung der Haupt- und Finanzausschuss als beschließender Ausschuss zuständig.

 

Aufgrund der Höhe der aufzuwendenden Mittel hält die Verwaltung die Behandlung im Gesamtgremium des Stadtrates für diese Grundsatzentscheidung auf dem Gebiet des Öffentlichen Personennahverkehrs für angezeigt, um über die mögliche Einplanung von Haushaltsmitteln ab 2021 zu entscheiden.

 

 

Alternative 1:

In dieser Grundsatzentscheidung des städtischen Gremiums könnte die vom Ersten Bürgermeister unter Vorbehalt gegebene Zusage bestätigt werden in der Weise, dass der Stadtrat bestätigt, die Kosten für den Bau und den Betrieb von DFI-Anzeigern grundsätzlich zu übernehmen. Eine verbindliche Festlegung inkl. Zeithorizont wäre mit dieser Entscheidung nicht verbunden.

 

Alternative 2:

Sollte sich das städtische Gremium - trotz der unter Vorbehalt vom Ersten Bürgermeister gegebenen Zusage noch nicht für die Ausstattung mit DFI-Anzeigern oder sogar gegen die Ausstattung mit DFI-Anzeigern entscheiden, wäre dies zweifelsohne möglich. Dies hätte zur Folge, dass letzten Endes noch keine definitive Entscheidung getroffen wäre oder – im Falle einer kategorischen Ablehnung - keine Anzeiger im Garchinger Gemeindebereich aufgestellt würden.

 

D. Erfahrungen/Ergebnisse aus der Nordallianzgemeinde Neufahrn und Landkreisgemeinden

 

In der Gemeinde Neufahrn b. Freising, wurde das Thema "Anschaffung von DFI-Anzeigern im MVV-Verbund" dem Bauausschuss im Januar 2020 vorgestellt, wobei das Gremium dem Beschluss zugestimmt hat. Das Landratsamt Freising hat Mitte April die finale Haltestellenbewertung an die kreisangehörigen Kommunen weitergeleitet und bat bis zum 7. Mai 2020 um Rückmeldung. Dem Anschreiben des Landratsamtes Freising ist zu entnehmen, dass es sich vorerst um eine Interessensbekundung und um keine verbindliche Zusage handelt. Die Rückmeldung an das LRA Freising stand Ende April noch aus, aber aufgrund der aktuellen Situation sei es zu überlegen, den Kommunen auch nach der Zusage eine Art "Exit-Option" zu gewähren.

 

Die Gemeinde Oberschleißheim hat der Einführung von DFI-Anzeigern für die MVV-Regionalbushaltestellen in Oberschleißheim im Grundsatz sowie für Zwecke der Fördermittelbeantragung zugestimmt. Vorbehaltlich der Finanzierbarkeit hat sich die Gemeinde bereit erklärt, die Kosten für Errichtung und Betrieb der Anzeiger zu übernehmen.

 

Der Ferienausschuss der Stadt Unterschleißheim hat sich in seiner Sitzung am 23.04.2020 der Übernahme der Eigentumsrechte und Pflichten für die DFI-Anzeiger und die Übernahme der entsprechenden Kosten für den Bau und den Betrieb zugestimmt. Die Zusage erfolgte nicht nur an den vom Landratsamt ausgesuchten Standorten (mit Kosten von ca. 120.000 Euro), sondern sogar an allen Bushaltestellen, was Kosten von über 800.000 Euro mit sich bringen würde. Laut der Gemeinde sei dies im Sinne der Attraktivitätssteigerung des ÖPNV eine sinnvolle Investition.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Ismaning hat in seiner Sitzung am 28.04.2020 im Grundsatz sowie für Zwecke der Fördermittelbeantragung die Anschaffung und die Übernahme der Kosten für den Bau und den Unterhalt der vorgeschlagenen DFI-Anlagen zugestimmt. Grundsätzlich ist die Verwaltung der Haltestellenempfehlung vom Landratsamt bzw. dem MVV gefolgt und eine Realisierung ab 2021 beabsichtigt.

 

Der Presse war zu entnehmen, dass die Bushaltestellen in der Gemeinde Ottobrunn keine digitalen Anzeiger bekommen, weil ein DFI-System "nicht präzise genug sei und darüber hinaus auch noch zu teuer, gerade in Corona-Zeiten." (vgl. Pressebericht der SZ: "Vollbremsung in Echtzeit - Gemeindeverwaltung lehnt den Aufbau eines digitalen Fahrgastinformationssystems ab"). Die Kostenschätzung für Ottobrunn lag bei Investitionskosten bei 363.000 Euro (Zuschüsse nicht eingerechnet). Hinzu kommen der Personalaufwand für Organisation und den Einbau sowie jährliche Betriebskosten in Höhe von etwa 45.000 Euro.

Trotz dieses Bekenntnisses hat der Ottobrunner Planungs- und Umweltausschuss des Gemeinderats Mitte Juni das Thema "DFI" vertagt, um weitere Informationen zu bekommen. Es wird für nicht ausgeschlossen erachtet, dass an einigen wenigen Haltestellen derartige Anzeiger aufgestellt werden. Laut Bericht in der SZ rechnet der dortige Erste Bürgermeister im Zuge der Auswirkungen der Corona-Pandemie mit einem erheblichen Einbruch bei kommunalen Einnahmen durch die Gewerbe- und Einkommenssteuer, sodass etliche Projekte auf den Prüfstand müssten. Letztlich sieht die Verwaltung keine Notwendigkeit für den Aufbau des Systems, weil mittlerweile nahezu jeder Pendler ein mobiles Gerät habe, mit dem die Ankunftszeiten abgerufen werden könnten.

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II. BESCHLUSS-ALTERNATIVE 1:

Der Garchinger Stadtrat bestätigt die vom Ersten Bürgermeister mit Schreiben vom 09.04.2020

unter Vorbehalt gegebene Zusage, dass die Stadt Garching Kosten für den Bau und den Betrieb von DFI-Anzeigern grundsätzlich übernimmt.

 

 

III. BESCHLUSS-ALTERNATIVE 2:

Der Garchinger Stadtrat sieht sich aufgrund der durch die Entwicklung der Corona-Pandemie seit April dieses Jahres entstandenen Folgen, insbesondere der Einbrüche im Bereich der Gewerbesteuereinnahmen, derzeit nicht imstande, die vom Ersten Bürgermeister mit Schreiben vom 09.04.2020 hinsichtlich der Übernahme der Kosten für den Bau und den Betrieb von DFI-Anzeigern unter Vorbehalt getroffene Entscheidung zu bestätigen.

Zudem wird Bezug genommen auf eine E-Mail des Landratsamtes München vom 1.7.2020, in der festgestellt wird, dass möglicherweise die an den beiden U-Bahnhöfen „Garching“ und „Forschungszentrum“ bestehenden Zugangsanzeiger von MVG/SWM umrüstbar sein könnten (mit entsprechender Kosteneinsparung) in Zugangsanzeiger für U-Bahn und Busse. Solange diese Frage nicht abschließend beantwortet ist, ist eine verbindliche Zusage zur Anschaffung von Zugangsanzeigern nicht möglich.

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