ANTRAG AUS DER POLITIK ÖFFENTLICH - B I/713/2020-1-1
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN "Resolution gegen die Wiederinbetriebnahme des Forschungsreaktors München II/FRM II"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- ANTRAG AUS DER POLITIK ÖFFENTLICH
- Geschäftsbereich:
- Ordnungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtrat
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22.07.2020
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I. Sachvortrag:
Nach Verweisung des TOPs vom Stadtrat in seiner Sitzung am 25.06.2020 in den Haupt- und Finanzausschuss hat der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 14.07.2020 folgenden Empfehlungsbeschluss gefasst:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, zu beschließen, dass sich die Stadt Garching an das als Aufsichtsbehörde zuständige Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und an die TU München als Betreiber des FRM II wendet, um zu erfahren, welche Maßnahmen ergriffen werden, um einen ähnlichen Zwischenfall zukünftig zu verhindern, entsprechend der Stellungnahme des Strahlenbeauftragter am FRM II in der Stadtratssitzung am 28.05.2020, wonach es Vorschläge gäbe, die "sowohl administrativ als auch technisch" mit den Behörden abgesprochen würden.
Es ist darzulegen, welche Maßnahmen zur Verbesserung des Sicherheitskonzepts und des Frühwarnsystems, evtl. Einführung des 4-Augenprinzips, ergriffen werden.
II. BESCHLUSSVOLRSCHLAG 1:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, zu beschließen, dass die Stadt Garching an das als Aufsichtsbehörde zuständige Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, an die Fraktionen im Bayerischen Landtag und an den Bayerischen Ministerpräsidenten appelliert, den derzeit stillstehenden FRM II nicht wieder in Betrieb zu nehmen. Der FRM II müsse endgültig abgeschaltet bleiben.
III. BESCHLUSSVORSCHLAG 2:
Aufgrund der Ablehnung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschließt der Stadtrat, dass sich die Stadt Garching an das als Aufsichtsbehörde zuständige Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und an die TU München als Betreiber des FRM II wendet, um zu erfahren, welche Maßnahmen ergriffen werden, um einen ähnlichen Zwischenfall wie der Zwischenfall, der sich im März April am FRM II ereignet hat, zukünftig zu verhindern, entsprechend der Stellungnahme des Strahlenbeauftragter am FRM II in der Stadtratssitzung am 28.05.2020, wonach es Vorschläge gäbe, die "sowohl administrativ als auch technisch" mit den Behörden abgesprochen würden.
Es ist darzulegen, welche Maßnahmen zur Verbesserung des Sicherheitskonzepts und des Frühwarnsystems, evtl. Einführung des 4-Augenprinzips, ergriffen werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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558 kB
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