ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 2-BV/149/2020

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Die Straßen im Hochschul- und Forschungsgeländes sind im Besitz des Freistaats und waren bis auf die Zufahrt zum GE-Mitarbeiterparkplatz, nicht gewidmet. Die Lichtenbergstraße ist bis zum  Abzweig der Zufahrtsstraße zum Mitarbeiterparkplatz als Eigentümerweg gewidmet. Mit Beschluss des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses vom 17.07.2014 wurden die Lichtenbergstraße, Boltzmannstraße und Ludwig-Prantl-Straße als Ortsstraßen gewidmet.

 

Nunmehr erfordern die Bauvorhaben Siemens, SAP und Forschungshäuser, um eine Baugenehmigung erhalten zu können, eine öffentliche Erschließung. Hierfür ist eine neuerliche Regelung zwischen dem Freistaat Bayern und der Stadt Garching über die Widmung der Straßen im Forschungsgelände erforderlich.

 

Aus diesem Grund soll die beiliegende bisher bestehende Vereinbarung über eine Sonderbaulast für Straßen im Bereich des Forschungsgeländes (Anlage mit Anlage 1), die nach der Sitzung am 17.07.2014 geschlossen wurde, entsprechend um die Friedrich-L.-Bauer-Straße und die Hans-Piloty-Straße ergänzt werden. Die Friedrich-L.-Bauer-Straße und die Hans-Piloty-Straße sollen wie bereits die  Lichtenbergstraße, Boltzmannstraße und Ludwig-Prandtl-Straße als Ortsstraße gewidmet werden, da ein unbestimmter Verkehrsteilnehmerkreis die Straße nutzt.

 

Die wesentlichen Regelungsinhalte der Vereinbarung von bisher bleiben bestehen:

Die Straßenbaulast für die zu widmende Ortsstraße verbleibt beim Freistaat Bayern. Hierzu gehören alle dem Straßenbaulastträger obliegende Aufgaben (Unterhalt, Verkehrssicherung, Räum- und Streupflicht, Beleuchtung).

Weiterhin plant und führt der Freistaat die Maßnahmen zum Um- und Ausbau der bestehenden Straßen, die Herstellung der Straßenentwässerung und des Straßenbegleitgrüns selbstständig und auf eigene Kosten durch.

Der Freistaat Bayern stellt die Stadt Garching von allen Haftungsansprüchen, die Dritte gegen die Stadt im Zusammenhang mit der Straßenbaulast einschließlich Beleuchtungs-, Räum- und Streupflicht / Verkehrssicherung gegen sie geltenden macht,  vollständig frei.

 

Der Nachtrag wird mit Unterzeichnung wirksam.

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II. BESCHLUSSANTRAG:

Der Bau, Planungs- und Umweltausschuss beschließt, die Friedrich-L.-Bauer-Straße und die Hans-Piloty-Straße gemäß dem Lageplan als Ortsstraßen im Sinne des Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 Var. 2, Art. 46 Nr. 2 BayStrWG, nach Art. 6 BayStrWG zu widmen und den Ersten Bürgermeister zum Abschluss der Nachtragsvereinbarung einer Sonderbaulast für Straßen im Bereich des Forschungsgeländes zu ermächtigen.

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Anlagen

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