ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 2-BV/158/2020

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

In der ersten Jahreshälfte 2018 sind der Verwaltung Planungen vorgelegt worden, die seinerzeit die Grundlage für das Bebauungsplanverfahren bilden sollten.

Die Planung sah die Realisierung von 4 Einfamilienhäusern, 8 Gartenhofhäusern, 4 Reihenhäusern und einem Geschosswohnungsbau entlang des Hüterwegs vor. Seit diesem Zeitraum sind die Planungen weiterentwickelt worden und sehen jetzt den Bau von 9 Reihenhäusern und 6 Geschosswohnungsbauten vor.

Die Kinderbetreuungseinrichtung ist im Süd-Osten geplant. Im Rahmen des Planungsprozesses ist die Einrichtung vom Süd-Westen nach Süd-Osten innerhalb des Planungsgebietes verschoben worden.

 

Begründung:

Gemeinbedarfseinrichtung:

Im Süd-Westen wäre die Tiefgaragenzufahrt angrenzend zur Kinderbetreuungseinrichtung gelegen und damit wäre der Verkehr unmittelbar an der Einrichtung entlang geführt worden. Da im Bereich des Hüterwegs kein Gehweg vorhanden ist, wurden verschiedene Konflikte befürchtet. Weiterhin führt eine Ringerschließung um das Grundstück im Süd-Westen, damit die Anfahrbarkeit für die Feuerwehr, Rettungsfahrzeuge und die Müllabfuhr für die Wohnbebauung gewährleistet ist.

Im Süd-Osten liegt die Einrichtung direkt am Bürgerpark, sodass die Flächen des Bürgerparks von den Kindern mitgenutzt werden können.

Das Grundstück kann unabhängig bebaut werden. Die Tiefgaragenerschließung erfolgt über einen Abzweig innerhalb der Tiefgarage, sodass die Mitarbeiterparkplätze und die Parkplätze für die Wohnungen unter dem Gebäude untergebracht werden können. Der Garten soll nach Möglichkeit nicht unterbaut werden, um die Nutzung der Freifläche mit ihren Spielgeräten flexibel gestalten zu können.

Für den Hol- und Bringverkehr stehen die Parkplätze für den Bürgerpark am Hüterweg zur Verfügung. Der Fußweg beläuft sich auf ca. 100 Meter.

Im Bebauungsplan soll für die Kinderbetreuungseinrichtung ein Bauraum festgesetzt werden, der eine zeitgemäße Grundrissgestaltung ermöglicht. Die Kinderbetreuung kann im Erdgeschoss und im Obergeschoss errichtet werden. Im 2. Obergeschoss können Wohnungen für MitarbeiterInnen errichtet werden. Die weitere Planung der Gemeinbedarfseinrichtung obliegt der Stadt Garching. Die Illustration der Gemeinbedarfseinrichtung ist daher als ein mögliches Beispiel zu betrachten.

 

 

 

Der Entwurf sieht eine Fläche von 1.189 m² für die Gemeinbedarfseinrichtung vor. Beschlossen worden sind seinerzeit 1.208m² Grundstücksfläche für die Gemeinbedarfseinrichtung. Die Differenz ist bei der Überarbeitung der Planung in einen Bebauungsplanentwurf nachzuweisen. Die Fläche mit 1.208 m² war stets auch Vorgabe für den Vorhabensträger. 

 

Städtebauliche Planung:

Neben den 9 Reihenhäusern sind mehrere Geschosswohnungsbauten mit 42 Wohnungen geplant. Die Planung nimmt die Höhenentwicklung der Bebauung am Watzmannring auf und hält diese ein. Das Wohngebiet soll autofrei sein, sodass alle Stellplätze in der Tiefgarage nachgewiesen werden. Dies verringert die Versiegelung der oberirdischen Flächen.

Im Süd-Westen sind 4 Reihenhäuser mit einer Mindestbreite von 5 m geplant. Diese werden von der Ringstraße umschlossen, die nur von der Müllabfuhr, Feuerwehr und den Rettungsfahrzeugen befahren werden darf. Damit soll kein Verkehr in den Bürgerpark hineingezogen werden und gleichzeitig sichergestellt werden, dass die Müllabfuhr nicht rückwärtsfahren muss.

Im Wohngebiet ist kein Spielplatz vorgesehen. Ziel ist es, mit dem Investor eine Spielplatzablöse (Bestandteil städtebaulicher Vertrag) zu vereinbaren, da bereits öffentliche Spielplätze an das Wohngebiet angrenzen. Die Ablöse ermöglicht, die angrenzenden Spielplätze zu ergänzen.

 

Wohnungsmix:

Wohnungsschlüssel Planungsstand August 2020

Anzahl

1-Zimmer

 

2-Zimmer

13

3-Zimmer

21

4-Zimmer

8

Reihenhäuser

9

Gesamt (ohne städt. Wohnungen)

51

 

Grundrissbeispiele für die Geschosswohnungen sind als Anlage beigefügt.

 

Die städtischen Wohnungen sollen auf der Kinderbetreuungseinrichtung im 2. OG errichtet werden. Da die Wohnungsgrößen noch nicht definiert sind, werden hierzu keine Aussagen getroffen.

 

Der Übersicht „Eckdaten Wohnen am Bürgerpark“, die als Anlage beigefügt ist, kann entnommen werden:

Auszug (ohne Gemeinbedarfseinrichtung)

 

Bebauungskonzept 2020

Bebauungskonzept 2018

Geschossfläche Wohnungsbau

5737 m²

4809 m²

überbaute Fläche § 19 Abs. 2 BauNVO

2264 m²

2366 m²

überbaute Fläche § 19 Abs. 4 BauNVO

2194

1442

Stellplätze

108

76

 

Stellplatzsituation:

Das Wohngebiet soll autofrei sein, sodass die Tiefgarageneinfahrt am Hüterweg situiert worden ist. Auch die Besucherstellplätze und Behindertenstellplätze sind in der Tiefgarage nachgewiesen. Die Besucherstellplätze werden im vordersten Bereich der Tiefgarage angeordnet und sichtbar gekennzeichnet werden. Die Besucher verlassen die Tiefgarage über einen erhöhten Fußweg entlang der Rampe. Die Stellplätze für die Bewohner können mit einem Tor abgegrenzt werden.

Die Behindertenstellplätze sind ebenfalls in der Tiefgarage situiert. Der Vorhabensträger plant, dass mindestens der allergrößte Teil der Wohnungen über Aufzüge aus der Tiefgarage erreichbar sein wird. Um die barrierefreie Erreichbarkeit der Wohnungen zu gewährleisten, sollen bspw. automatische Türöffner installiert werden.

Um die Stellplätze nachweisen zu können, werden 15 Duplexparker errichtet. Insgesamt wird ein erheblicher Grundstücksanteil unterbaut. An den Grenzen des Plangebiets können Bäume gepflanzt werden.

 

Die Fahrradabstellplätze werden u. a. im zentralen Erdgeschossbereich nachgewiesen.

 

Grünordnung:

In der Grünordnungsplanung wird die Bepflanzung des Bürgerparks aufgenommen, um einen möglichst harmonischen Übergang vom Park zum Wohngebiet erreichen zu können. Die Pflanzlisten sind dem Vorhabensträger bekannt.

 

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II. BESCHLUSS:

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 175 „Wohnen am Bürgerpark“ zu fassen und die Freigabe für das Verfahren gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB zu erteilen.

 

Die Planung ist anzupassen, damit die Fläche für die Gemeinbedarfseinrichtung mit 1.208 m² ausgewiesen werden kann.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Investor einen städtebaulichen Vertrag zu verhandeln.

 

 

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Anlagen

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