BESCHLUSSVORLAGE - 2-BV/159/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf vorübergehende Aufstellung eines Zeltes als Interimshörsaal in der Friedrich-Ludwig-Bauer-Str., sowie Verlängerung der Aufstellung der bestehenden Interimszelte in der Boltzmannstraße, Fl.Nrn. 1886 u. 1900
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Bauverwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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15.09.2020
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I. Sachvortrag:
Das Staatliche Bauamt München 2 legt einen Antrag auf temporärer Errichtung eines Zeltes als Interimshörsaal in der Friedrich-Ludwig-Bauer-Str., Fl.Nr. 1900 vor. Zudem wird beantragt, die Standzeit der bis zum 15.10.2020 genehmigten Interimszelte vor der Fakultät Maschninenwesen bis zum 31.12.2020 zu verlängern. Grundsätzlich werden solche Zelte als fliegende Bauten genehmigt und abgenommen. Aufgrund der Standzeit von über 3 Monaten ist ein Bauantragsverfahren durchzuführen. Die Vorlage erfolgt im Zustimmungsverfahren nach Art. 73 BayBO. Das Vorhaben bedarf somit keiner Baugenehmigung, da mit dem Staatlichen Bauamt München 2 eine Landesbaubehörde beteiligt ist. Das Vorhaben bedarf der Zustimmung der Regierung. Diese entfällt, wenn die Gemeinde dem Bauvorhaben zustimmt.
Geplant ist, aufgrund der aktuellen Einschränkungen der Personenzahlen in den Hörsälen ein für 560 Personen ausgelegtes Zelt südlich des Baufelds für die Fakultät der Elektro- und Informationstechnik zu errichten. Das Zelt soll bis zum 15.10.2020 stehen. Das Zelt mit der Grundfläche von 110 m x 30 m soll eine Wandhöhe von ca. 3,26 m erhalten. Da die Studenten auf dem Campus nur umverteilt werden, wird kein zusätzlicher Stellplatzbedarf ausgelöst. Auch werden keine Stellplätze überbaut. Die Entwässerung erfolgt über das bestehende System.
Aus denselben Gründen soll die Standzeit der Interimszelte vor der Maschinenbaufakultät verlängert werden. Der Errichtung der Interimszelte bis zum 15.10.2020 wurde in der BPU-Sitzung vom 04.02.2020 unter der Maßgabe zugestimmt, dass die betroffene Grünfläche nach Abbau der Zelte wieder hergestellt wird.
Das betroffene Grundstück in der Friedrich-Ludwig-Bauer-Str. liegt im Außenbereich, die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit beurteilt sich nach § 35 BauGB. Es liegt kein privilegiertes Vorhaben nach Abs. 1 vor, das Vorhaben ist als sog. sonstiges Vorhaben nach Abs. 2 einzustufen. Ein sonstiges Vorhaben kann im Einzelfall zugelassen werden, wenn seine Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Öffentliche Belange werden u. a. dann beeinträchtigt, wenn das Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht. Der Flächennutzungsplan weißt das Gebiet als Sondergebiet „Hochschul- und Forschungsbereich“ aus. Es besteht kein Widerspruch zum Flächennutzungsplan. Die Erschließung des Gebäudes ist gesichert, sonstige öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt. Der Masterplan Science City weist im Bereich des Neubaus ein Baufeld aus, welches überschritten wird. Der Überschreitung kann jedoch aufgrund der Befristung aus Verwaltungssicht zugestimmt werden.
Die beiden bestehenden Interimszelte liegen im planungsrechtlichen Innenbereich. Danach sind Vorhaben zulässig, wenn sie sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, die Erschließung gesichert ist, die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt bleiben und das Ortsbild nicht beeinträchtigt wird. Die Voraussetzungen für die planungsrechtliche Zulässigkeit sind im vorliegenden Fall gegeben. Gemäß Masterplan Science City ist im betroffenen Bereich ein öffentlich zugänglicher Platzbereich vorgesehen. Aus Sicht der Verwaltung kann man hier jedoch trotzdem zustimmen, da der Platz nach Abbau der Zelte wieder hergestellt wird, sowie aufgrund der Befristung keine dauerhafte Beeinträchtigung und keine Vergleichswirkung entstehen. Die Grünfläche ist jedoch, wie im letzten Beschluss deutlich gemacht, wieder so herzustellen, wie sie vorher war.
Aus Sicht der Verwaltung kann den Vorhaben zugestimmt werden.
II. BESCHLUSS:
Der Bau- Planungs- und Umweltausschuss beschließt, dem Antrag auf vorübergehende Aufstellung eines Zeltes als Interimshörsaal in der Friedrich-Ludwig-Bauer-Str., sowie der Verlängerung der Aufstellung der bestehenden Interimszelte in der Boltzmannstraße, Fl.Nrn. 1886 u. 1900 zuzustimmen. Die Flächen sind nach Abbau der Zelte wieder in Ihren Ursprungszustand zu versetzen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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