ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 2-UMA/100/2020

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

1)      Elektromobilitätskonzept

 

Der Stadtrat hat am 23.03.2018 ein Elektromobilitätskonzept für die Stadt Garching beschlossen. Die wesentlichen Ziele waren darin wie folgt formuliert:

 

1)      Innerhalb der nächsten 10 Jahre (bis 2028) sollen in Garching auf den insgesamt 21 stadteigenen, öffentlichen Parkanlagen 70 Ladesäulen mit insgesamt 140 Ladepunkten errichtet werden.

2)      Die zeitliche Abfolge für die Errichtung dieser Ladesäulen ergibt sich aus einer Prioritätenliste „hoch“ (bis 2021), „mittel“ (2022 bis 2025) und „niedrig“ (2026 bis 2028).

3)      Zur Priorität „hoch“ gehören die Parkanlagen Maibaumplatz, Telschowstr./Rathaus, Schleißheimerstr. (Dreifachhalle), Gymnasium/Am Mühlbach, U-Bahn Hochbrück (West) und Ortsteilzentrum Hochbrück.

4)      Demnach sollten bis zum Jahr 2021 insgesamt 20 Ladesäulen mit 40 Ladepunkten eingerichtet werden. Die Ladesäulen werden i.d.R. mit einer Leistung von 22 kW ausgestattet, dynamische Leistungsanpassung an beiden Ladepunkten.

 

2)      E-Ladesäulen am Maibaumplatz

 

Den Anfang machte die Stadt Garching mit der Einrichtung von zwei E-Ladestationen am Maibaumplatz.

Für den Bau dieser zwei Ladestationen – und noch drei weiterer im Ortsgebiet – hatte die Stadt Garching am 13.12.2018 im Rahmen eines Förderaufrufs („CALL3“) einen Zuschussantrag beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gestellt. Dieser wurde aber am 10.09.2019 endgültig abgelehnt, da sich Garching im „Wirtschaftlichkeitsranking“ als nicht förderfähig erwies.

 

Um aber dennoch ein Zeichen zu setzen hat die Stadt Garching in Eigenregie und auf eigene Kosten die beiden Ladesäulen im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens errichten lassen. Diese beiden Ladesäulen (= 4 Ladepunkte) wurden am 11.12.2019 eingeweiht.

 

Vom Betreiber dieser beiden Ladesäulen gibt es eine monatliche Auswertung über deren Nutzung (siehe Anhang). Für den Betrieb der beiden Ladesäulen entstehen der Stadt Garching Fixkosten von 641,25 € im Jahr. Diese beinhalten die Fernüberwachung, das Entstörungsmanagement und die regelmäßige Wartung der Ladepunkte.

 

3)      Zuwendungsbescheid für weitere neun E-Ladesäulen im Stadtgebiet

 

Für den Bau weitere neun E-Ladestationen (= 18 Ladepunkte) im Stadtgebiet hat die Stadt Garching am 10.02.2020 diesmal einen Förderantrag beim Förderprogramm des Freistaates Bayern „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern“ (5. Aufruf) gestellt. Den Zuwendungsbescheid erhielt die Stadt Garching am 7.4.2020, wobei 79.000 € der zuwendungsfähigen Ausgaben seitens des Freistaates Bayern mitfinanziert werden. Der Bewilligungszeitraum endet am 31.05.2021. Bis dahin müssen die Ladestationen an den im Antrag formulierten Standorten errichtet worden sein.

 

Diese Standorte sind:

Nr.

Standort

Lade-

Lade-

Max.Leistung

 

 

säulen

punkte

je Ladepunkt

1

Telschowstraße

2

4

11

2

Parkplatz Werner-Heisenberg-Gymnasium

2

4

11

3

Dreifachsporthalle Schleißheimerstr. 34

2

4

11

4

U-Bahnhof Garching-Hochbrück (West)

2

4

11

5

Voithstraße (Hochbrück)

1

2

11

 

Gesamt

9

18

 

 

4)      Ausschreibungsverfahren

 

Damit das Vergabeverfahren rechtlich den Anforderungen des Zuwendungsbescheids entspricht, wurde die Vergabestelle der Stadt Garching gebeten zu klären, welche Verfahrensart für die Errichtung, Lieferung und Betrieb der Elektroladestationen erforderlich sind.

 

Aufgrund der zu erwartenden Auftragssumme kam die Vergabestelle zu dem Ergebnis, dass dazu drei verschiedene Ausschreibungsverfahren erforderlich sind:

 

1)      Anschluss an das Kabelnetz

Der Anschluss an das Kabelnetz des Energieversorgers ist nach UVgO auszuschreiben. Da wir hierbei an den Lokalen Energieversorger gebunden sind, kann die Vergabe nach §12 Abs. 3 in Verbindung mit §8 Abs. 4 Nummer 10 per Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb mit Aufforderung von einem Unternehmen zur Angebotsabgabe erfolgen.

 

2)      Tiefbauarbeiten

Die Tiefbauarbeiten mit einem geschätzten Gesamtwert von 108.000,- Euro sind nach VOB/A als Bauleistung auszuschreiben. Dies kann nach §3a Abs. 2 S. 1b per beschränkter Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb erfolgen. Hierbei sind mindestens 3 bis zehn Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern und vorab die Eignung zu prüfen.

 

3)      Lieferung und Betrieb der Ladesäulen

Die Vergabestelle empfiehlt, hier im Gegensatz zu einer „Dienstleistungskonzession“ die strengeren Vorschriften für die Vergabe von Liefer-/Dienstleistungen anzuwenden, um vergaberechtliche und förderrechtliche Risiken zu minimieren.

Somit ist Lieferung und Betrieb der Ladesäulen (Gesamtwertschätzung 108.000 Euro zusätzlich der zu erwartenden Betriebskosten) nach UVgO Liefer-/Dienstleistung auszuschreiben.

Auf der Grundlage des angenommenen Auftragswertes wäre hier eine öffentliche Ausschreibung erforderlich. Unter Berufung auf die Änderungen bezüglich der Corona-Pandemie können Liefer- und Dienstleistungen im Unterschwellenbereich bis 31.12.2020 per Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb (Anforderung von 3 Angeboten) vergeben werden. Es sind nur geeignete Firmen zu beteiligen. Vorab ist daher die Eignung der Unternehmen zu prüfen.

 

Die diesem Ausschreibungsverfahren zugrundeliegenden Leistungsverzeichnisse für die Tiefbauarbeiten einerseits und der Lieferung und den Betrieb der Ladesäulen andererseits sind dieser Beschlussvorlage angefügt.

 

Das Leistungsverzeichnis für die Tiefbauarbeiten beinhaltet im Wesentlichen den Bau des Leitungsgrabens und der Leitungsverlegung vom nächstgelegenen Stromversorgungsnetz bis zum Standort der Ladesäule. Maßgeblich für die Auftragserteilung ist ausschließlich der Preis. Eine Verhandlung findet nicht statt. Die Tiefbauarbeiten sollen bis Ende 2020 abgeschlossen sein.

 

Für die Lieferung und den Betrieb der Ladestationen ist neben dem Preis der Ladesäule vor allem das Bezahlsystem von erheblicher Bedeutung. Der Bezahlvorgang an der Ladesäule muss möglichst einfach mit Giro-Karte und/oder Kreditkarte möglich sein. Die Stadt Garching möchte zudem die Möglichkeit einer „Bürgerkarte“ für den Bezahlvorgang an den Garchinger E-Ladestationen anbieten, mit der Garchinger zu besseren Konditionen ihr E-Fahrzeug aufladen können. Da die Anbieter z.T. sehr unterschiedliche Angebote einreichen – dies zeigt die Erfahrung aus der Errichtung der Ladesäulen am Maibaumplatz – wird die Stadt Garching nach Angebotsfrist noch eine Verhandlungsrunde anbieten. Hier ist lt. Fristenplan mit dem Zuschlag an den günstigsten Anbieter im Januar 2021 zu rechnen.

Da die Lieferung der Ladesäulen i.d.R. 6 Wochen beträgt und die Inbetriebnahme ebenfalls noch einige Wochen in Anspruch nehmen kann, könnten die Ladesäulen bis Ostern 2021 in Betrieb gehen.

 

Die Bewilligungsfrist (31.05.2021) kann jedoch in jedem Fall eingehalten werden.

 

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II. BESCHLUSS:

 

Der Ausschuss für Bau, Planung und Umweltschutz beschließt, dem Ausschreibungsverfahren zur Errichtung und den Betrieb für neun Elektroladestationen im Stadtgebiet Garching zuzustimmen.

 

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Anlagen

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